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Bühnendach, ab wann Baubuch?

  • soundler
  • 20. Juli 2006 um 19:16
  • derwelle
    Beiträge
    2
    • 30. Januar 2010 um 14:53
    • #21

    Kann einer mal ungefähr sagen, wie teuer so eine Prüfung mit allen drum und dran (also TÜV, Amt, ...) für ein Baubuch ist? Ist das abhängig von der Größe oder immer gleich?

    Vielen Dank schon mal

  • audionrg
    Beiträge
    1.648
    • 31. Januar 2010 um 13:55
    • #22

    Hab auch noch ne Frage:

    Gild das Ganze nur für Outdoor?
    Also Standsicherheitsnachweis und Baubuch.
    Darf ich in einer Halle ein Ground support aufstellen mit belieber Größe/Höhe? (ohne Plane natürlich :) )

    Gruß Thomas

  • Biby
    Verifiziert
    Beiträge
    104
    • 31. Januar 2010 um 14:13
    • #23
    Zitat von "audionrg"

    Hab auch noch ne Frage:

    Gild das Ganze nur für Outdoor?
    Also Standsicherheitsnachweis und Baubuch.
    Darf ich in einer Halle ein Ground support aufstellen mit belieber Größe/Höhe? (ohne Plane natürlich :) )

    Gruß Thomas

    Indoor ist ein Groundsupport meines Wissens kein eigenständiger fliegender Bau.
    IdR reicht also eine Statik des Traversenherstellers.

  • ADMIN
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    1
    • 1. Februar 2010 um 13:29
    • #24
    Zitat von "audionrg"

    Gild das Ganze nur für Outdoor?
    Also Standsicherheitsnachweis und Baubuch.
    Darf ich in einer Halle ein Ground support aufstellen mit belieber Größe/Höhe? (ohne Plane natürlich :) )

    Baubuch gibt's nur für fliegende Bauten, damit's ein fliegender Bau ist, muss es outdoor aufgebaut sein.

    Indoor macht man eine Gefährdungsanalyse und leitet daraus die erforderlichen Maßnahmen ab. Und wenn nicht klar ist, dass das Teil sicher steht, dann rechnet man eine Statik oder lässt sich eine rechnen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • david anhäuser
    Verifiziert
    Beiträge
    392
    • 1. Februar 2010 um 13:42
    • #25

    Ich habe aber selbst miterlebt das das Bauamt der Stadt Münster das Baubuch eines Thomas Daches 10*7 ( Groundsupport ) sehen wollte das wir in denn Osmohallen aufgebaut haben also indoor und es eine Abnahme gab nach Baubuch selbst die ballasttanks sollten aufgebaut werden davon konnte man aber nach langer diskusion mit dem Bauamt absehen!

  • david anhäuser
    Verifiziert
    Beiträge
    392
    • 1. Februar 2010 um 14:10
    • #26

    hab gerade noch mal nachgeschaut es war am 02.10.2007 ( die VA ) kann natürlich sein das sich seitdem was geändert hat?!?!

    Höhe der tower war 7m, Giebelhöhe nur 6,5 da die halle nicht höher war

  • rick
    Profi
    Beiträge
    65
    • 1. Februar 2010 um 15:04
    • #27

    Fliegende Bauten ab einer Höhe von 5 m bedürfen gemäß LBO einer Ausführungsgenehmigung (Baubuch).
    Zitat § 79 BauO NRW: „Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.“
    Das trifft auf einen Groundsupport auch generell zu, ABER: „Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen.“ (§ 2 BauO NRW).
    Im Fall dass das Bühnendach Indoor aufgebaut wird, sind die Tower nicht mit dem Erdboden, sondern mit dem Gebäude verbunden, also auch keine bauliche Anlage. Wenn keine bauliche Anlage, dann kann es also auch kein fliegenden Bau sein und eine Ausführungsgenehmigung ist nicht erforderlich.
    Da kannte sich die Dame oder der Herr vermutlich mit den eigenen Vorschriften nicht richtig aus.
    Wenn es der Prüfer allerdings will, musst du ihm die Standsicherheit deines Ground Support nachweisen. Dies kannst du natürlich mit der Ausführungsgenehmigung machen, musst du aber nicht. Ein anderer Nachweis würde auch reichen.

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