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Bühnendach, ab wann Baubuch?

  • soundler
  • 20. Juli 2006 um 19:16
  • soundler
    Verifiziert
    Beiträge
    9
    • 20. Juli 2006 um 19:16
    • #1

    für uns stellt sich gerade die Frage ab wann denn Bühnenüberdachungen nur mit Baubuch gebaut/abgenommen werden dürfen?

    Zur Diskussion steht hier eine Bühnengröße von 75m² und/oder eine max. Höhe über alles von 5m!

    Wenn denn ein Baubuch benötigt wird, könnte das theoretisch von einem Statiker erstellt werden und zu welchem Preis.

    Konkret geht es hier um ein Slick Groundsupport, welches mit um 7° geneigten Anbauteile (Eigenbau?) an die Corners eine Dachabsenkung nach hinten erreicht (so ein System gibt es glaub ich von Eurotruss). Bühnengröße ca. 70m², Towerhöhe ca. 7m.
    das Slicksystem hat ja für sich eine Statik, für das Anbauteil krieg ich wohl auch eine Statik.
    Die Frage ist also, ob das ganze so machbar, sicher und bezahlbar ist.

  • montesuma
    Beiträge
    948
    • 20. Juli 2006 um 20:13
    • #2

    75qm und 5m Dachhöhe sind das Limit. Sollte eines davpn überschritten sein, wird ein Baubuch benötigt. Ein Baubuch ist sehr teuer, also bleib leiber bei 74qm und 4,95m Dachhöhe. Die Tower dürfen ruhig über 5m hinaus schauen, es zählt nur die höchste Stelle der Dachplane, wo der Wind angreifen kann.

    Du kannst mal mit Expo Engineering telefonieren, Die sind sehr hilfsbereit und berechnen Dir auch eine Bühne sehr kompetent.

  • d2 - showtec
    Beiträge
    44
    • 20. Juli 2006 um 22:34
    • #3

    hi,
    stellt sich für mich grad die frage warum mir infos vorliegen
    wo ein limit von 5m bzw 4,99m und 50qm bzw 49qm gefordert
    ist um um ein baubuch drumrumzukommen.

    gruss axel

  • montesuma
    Beiträge
    948
    • 21. Juli 2006 um 00:11
    • #4

    Mein Bühnendach hat 63qm (9x7) und hat kein Baubuch gebraucht :D

  • TomyN
    Profi
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    Beiträge
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    2
    • 21. Juli 2006 um 07:34
    • #5

    Hi,

    laut Aussagen meines Bühnenbauers sind sich die Behörden nicht einig, ob die höchste Stelle (= Tower) oder die Dachoberkannte relevant ist. Wenn jemand dazu eine Norm o.ä. hätte, dann wäre das hilfreich.
    Zum anderen brauch jedes Dach einen Standsicherheitsnachweis. Wie der sich vom Baubuch unterschiedet weiss ich auch nicht so genau.

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 21. Juli 2006 um 10:22
    • #6

    @ TomyN

    Für höchsten Punkt gibt es keine Regelung. Meistens geht es gut, wenn nur die Tower höher sind. Wenn man an den falschen Prüfer gerät, dann kann die Sache aber auch in die Hose gehen.

    Standsicherheitsnachweis:
    Berechnung der Kunstruktion nach DIN 4112 für Fliegende Bauten (Tragsicherheit, Standsicherheit, Ballast, etc)

    Baubuch:
    Beinhaltet den Standsicherheitsnachweis, aber auch Konstruktionszeichnungen und muss in mehrfacher Ausführung dem TÜV (oder nem anderen Prüfer) vorgelegt und genehmigt werden. Und genau das dauert und ist teuer ;) Ein Probeaufbau ist auch noch dabei.

    soundler
    Ein Statik für die Traversen zu haben ist schon mal gut, bringt dir aber für die Bühne nicht viel. Denn die Gesamtkonstruktion (inkl. Gazen, Planen etc) muss berechnet werden.

  • schmaudio
    Profi
    Beiträge
    19
    • 25. Juli 2006 um 00:07
    • #7

    interessante Statements. Hatte gerade heute ein Telefonat mit Kollege Bühnenbauer (A), der bemängelt aktuell eine Bühne von Bühnenbauer (B), die hier auf dem Stadtfest steht LxBxH ca. 10m x 7m x 6,5m, Prolyte/Rigg mit Eigenbau Teilen (vgl. Eurotruss Bühnendach)
    Blöd für (B), dass er den (A) auf diversen Baustellen mit Dumpingpreisen geärgert hat.
    (A) wollte von mit Ansprechpartner vom Bauamt, konnte (A) gerade noch davon abhalten anzurufen. :roll:

    Audio-Service Schmid
    Veranstaltungstechnik

  • Sven M
    Profi
    Beiträge
    2.530
    • 25. Juli 2006 um 09:46
    • #8

    Es kann sein das auf ein Baubuch bestanden wird wenn Leute aus dem Publikum auf die Bühne kommen.

    So erlebt bei einer kleinen Bühne, die als Karaokeshow genutzt werden sollte.
    In Mannheim wollte man da ein Baubuch sehen.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • bundb
    Beiträge
    211
    • 25. Juli 2006 um 10:01
    • #9

    hi. nehm doch einfach kontakt mit dem für dich zuständigen bauamt auf und frag dort nach der zuständigen person. diese kann meist ganz einfach bei fragen weiterhelfen, zumal die regelungen von bundesland zu bundesland ja auch etwas unterschiedlich ausgelegt werden...

    gruß basti

    Gruß b&b Team

    mail [ at ] bb - et . de
    http://www.bb-et.de

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 25. Juli 2006 um 21:18
    • #10

    Seit ihr Euch sicher das 5m Oberkante der höchsten Stelle gilt? Bei uns heißts allgemein "Traufhöhe kleiner 5m)... da käm der Giebel also noch dazu...

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 26. Juli 2006 um 00:34
    • #11

    Was heißt "bei uns"? Wo steht das?

  • jaan2204
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.049
    • 25. August 2006 um 14:57
    • #12

    Mutter aller Gesetze ist in diesen Fall die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Daraus geht in fast jeden Bundesland in aller Regel die Richtlinie für Fliegende Bauten hervor, welche auch für Bühnen speziell greift. In dieser ist dann expliziet geregelt, ab wieviel Quadratmeter Fläche und ab welcher Höhe ein Baubuch gefordert wird. In Sachsen sind es z.B. ab 100qm Fläche oder/und ab 5m Bauhöhe. Es steht nicht geregelt, auf was sich die 5m beziehen, bedeutet, der Prüfer könnte als Bauhöhe auch den Abstand zwischen Erdboden bis zum höchsten Punkt der Bühne annehmen. Wird mindestens eines der angegeben Maße erreicht, dann ist ein Baubuch zwingend erforderlich oder du baust, da wo es kontrolliert wird, die Bühne wieder ab und in aller Regel ist bei öffentliche VA immer eine Abnahme von Bau- bzw. Ordnungsamt vor der VA.

    ABER: Selbst wenn man eine Größe hat, bei welcher kein Baubuch laut Richtlinie erforderlich wäre, also z.B. 60qm und Höhe von 4,99m kann im Einzelfall die Behörde in die Generalklausel der Landesbauordnung zurückgehen und im speziellen Fall dennoch eins verlangen.

    Mich selber würde hier aber mal interessieren, woraus hervorgeht, dass der höhste Punkt der Giebel und nicht der Tower ist, weil dass wäre wirklich eine Erleichterung beim bauen.

    Übrigens: Baubuch wirklich sau teuer, da muss man schon einige Mukken machen.

    mfg
    andré

  • montesuma
    Beiträge
    948
    • 25. August 2006 um 18:52
    • #13

    Laut Expo Engineering zählt die höchste Stelle der Dachplane, wo Wind eingreifen kann. Bei unserer Bühne sind die Tower über 5m hoch und haben kein Baubuch benötigt.

  • jaan2204
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    1
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    1.049
    • 27. August 2006 um 18:15
    • #14

    Vielleicht könnte man mal ein Statment hier bekommen, was bei einer Bühne im Deutschland im Schnitt als oberste Kante angenommen wird. Vielleicht kennt ja auch jemand ein Kommentar oder eine Vorschrift, weil wenn es nicht die Tower sind, dann würde dies sicherliche hier einigen wirtschaften helfen, da bei den meisten kleine Ground Support Bühnen an dieser Stelle der Knackpunkt in Sachen Höhe liegt...

  • d2 - showtec
    Beiträge
    44
    • 27. August 2006 um 20:42
    • #15

    tag ihrs,

    dem kommentar kann ich nur zustimmen es ist hier anscheinend keiner in
    der lage eine korrekte antwort zugeben.es gibt doch so viele bühnendächer
    die unter garantie kein baubuch haben und es gibt doch bestimmt vorschriften ab wann ein baubuch pflicht ist oder nicht, bundesländer hin oder her....................

    gruss axel

  • valer
    Beiträge
    64
    • 29. August 2006 um 13:59
    • #16

    Folgendes stand in der Verordnung für fliegende Bauten für NRW vom 23.10.2000


    Zitat

    2 Ausführungsgenehmigung, Prüfbuch
    2.1 Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie aufgestellt und
    in Gebrauch genommen werden, nach § 79 Abs. 2
    Bau0 NRW einer Ausführungsgenehmigung. Dies gilt
    nicht für Anlagen bis 5 m Höhe, die nicht dazu
    bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden,
    und nicht für Fahrgeschäfte bis 5 m Höhe, die mit
    einer Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s betrieben
    werden, und Bühnen einschließlich Überdachungen
    und sonstigen Aufbauten bis 5 m Höhe mit einer
    Grundfläche bis 100 m2 und einer Fußbodenhöhe bis
    1,5 m.
    Dies gilt ebenso nicht für Zelte bis zu einer
    Grundfläche von 75 m, soweit sie eingeschossig sind.
    Die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde richtet
    sich nach § 79 Abs. 3 und 4 Bau0 NRW i.V.m. § 30
    BauPrüfVO.

    Alles anzeigen


    Für mich nicht ersichtlich, was jetzt mit den Towern einer Hubdachbühne ist und in wie fern sie zählen.

    Wir haben eine Rundbogen Bühne, ca. 4,90m hoch, hatten bis jetzt noch nie Probleme.

  • StephanT
    Verifiziert
    Beiträge
    386
    • 29. August 2006 um 14:12
    • #17

    Hi!

    Zitat von "2 Ausführungsgenehmigung


    [...]und sonstigen Aufbauten bis 5 m Höhe[...]

    Das lege ich so aus, das auch die Tower mit dazu zählen...
    Aber wird wohl, wie einiges, Auslegungssache des Prüfers sein.
    Wir hatten in Berlin mit unserer Rundbogenbühne mit 4,9m auch noch nie Probleme...

    MfG
    Stephan

  • jaan2204
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.049
    • 29. August 2006 um 14:15
    • #18

    4,90m höchster Punkt oder Dachhöhe....
    Typ/Marke? 8)

  • valer
    Beiträge
    64
    • 29. August 2006 um 14:36
    • #19

    Prolyte Arc Roof

    Höchstes Maß = Obere Außenkannte.

    In den Unterlagen ist sie mit 4,99m angegeben, wegen den Nivelierfüßen

  • rick
    Profi
    Beiträge
    65
    • 10. November 2006 um 11:37
    • #20
    Zitat von "Montesuma"

    Laut Expo Engineering zählt die höchste Stelle der Dachplane, wo Wind eingreifen kann. Bei unserer Bühne sind die Tower über 5m hoch und haben kein Baubuch benötigt.

    Expo hat mir genau das Gegenteil erzählt! Zu mir sagten Sie dass die höchste Stelle der Bühne zählt, ob das nun Tower oder Bühnendach ist, wäre Wurscht.
    Das gleiche sagte mir auch das Bauamt: Bis 5 m Towerhöhe reicht eine Statik, darüber Baubuch, oder gute Beziehungen zum Bauamt :D

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