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Steuererklärung

  • Anonymous
  • 31. Mai 2002 um 21:00
  • tthorsten
    Beiträge
    17.024
    • 29. August 2002 um 11:44
    • #21

    ihr könnt einfach beim finanzamt vorbei gehen und euch beraten lassen.

    d.h. ihr lasst euch das alles erklären eine muster steuererklärung aus füllen.

    die sind kostenlos aus kunfts pflichtig.

    und nicht immer pateiisch, wie mann das annehmen könnte.


    ausserdem ist hier wiso oder lexware mit ihren softwaren recht informativ.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • Anonymous
    Gast
    • 9. Januar 2003 um 17:37
    • #22

    was ist wenn man auf den Rechungen keine MwSt angibt(geht ja bis zu ein paar kEuro) áber man möchte die Ausgaben von der Steuer absetzen. Geht das trotzdem?

  • Franky
    Gast
    • 9. Januar 2003 um 22:44
    • #23

    Ich finde es schon merkwürdig, was hier teilweise erzählt wird.

    Sobald jemand eine Unternehmung tätigt um einen Gewinn zu erzielen, muß ein Gewerbe angemeldet werden (sonst wär`s HOBBY).

    D.h. auch, daß eine klare Gewinnabsicht erkennbar sein muß. Es muß also innerhalb von mehreren Jahren (i.a. 5 J.) ein Gewinn verbucht werden, ansonsten wird wiederum Hobby unterstellt.

    Im Grunde ist es erstmal egal, ob man Ust. ausweisen will oder nicht. Dies wird erst dann entscheident, wenn die Ust. auch wiedergeholt werden soll, wenn Geschäfte mit Firmen getätigt werden, wenn verkauft werden soll, wenn im EU Ausland gehandelt wird (Umsatzsteuernummer), usw.

    Das mit dem raushauen am Jahresende gilt meist nur für staatliche Einrichtungen mit einem Budjet.

    Als Einzelunternehmer (Gerwerbetreibender) kann man eine Gewinn - Verlust Rechnung einreichen, wie oben schon erwähnt, allerdings nur bis zu einem umsatzmäßigen Höchstbetrag.

    Falls man keine Umsatzsteuererklärung abgibt wird das Finanzamt den vermutlichen Umsatz schätzen, mit Sicherheit nicht geringer.

    Und wer meint, daß man den Verlust dauernd gewinnbringend einfahren kann... Nur wer auf der einen Seite etwas einnimmt, bekommt es auf der anderen auch wieder, für Schüler oder Studenten ein großes Problem.

    Man kann natürlich als Student steuerfrei arbeiten, aber es gibt einen Jahreshöchstbetrag bzw. eine Arbeitsstundenregelung, am besten beim Imatrikulationsamt erkundigen.

    Alles in allem lohnt sich das nur, wenn man wirklich versucht, Gewinn einzufahren. Denn in Finanzfragen wird Vater Staat schnell sauer und böse.

    Darum ist es äußerst wichtig wenigstens am Anfang einen Steuerberater zu kontaktieren.

    Gruß
    Frank

  • Franky
    Gast
    • 9. Januar 2003 um 22:49
    • #24

    Ach ja, vergessen :???:

    Die Steuerberatungskosten kann man wieder von der Steuer (Minderung) absetzen (Steuerprogramm, Steuerberater...) :grin:

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 9. Januar 2003 um 23:06
    • #25

    ... der Hinweis mit der Beratung beim Finanzamt ist dem Grunde nach richtig, die sind eigentlich dazu verpflichtet, haben aber regelmäßig keine Zeit :grin:
    Besser sind hier die IHK´s. Dort werden auch regelmäßig Seminare zu diesen Themen angeboten und die kosten nix!!!
    Fällt mir spontan noch ein: Es gibt in jedem Landkreis sogenannte Technologie- und Gründerzentren. Das wäre dann meine Nr.1 zum fragen.Kostet übrigens auch nicht´s.
    Ansonsten ist hier, zumindest in steuerrechtlicher Sicht schon ziemlicher Unsinn gechrieben worden.

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 5. Juni 2003 um 13:47
    • #26
    Zitat

    gute firmen wie wir machen keine gewinne um gottes willen *g* zum Jahresende muss das Geld weg "geld stinkt" was meinst du was wir gegen jahresende so kaufen

    Irgendwann will aber der Fiskus Kohle sehen. Ihr müßt aufpassen, dass das ganze nicht zur Liebhaberei deklariert wird wenn ihr nur Miese macht, dann kann es richtig teuer werden, da das Finanzamt dann alle geleisteten Zahlungen zurück haben will und zwar innerhalb von 4 Wochen.

    rettet den ROCKPALAST

  • lightning
    Beiträge
    385
    • 4. Oktober 2004 um 20:37
    • #27

    Bei mir lief das damals so, das der Verleiher für den ich arbeite mir das alles erklärt hat, ich mich beim Ordnungs- und Finanzamt hab beraten lassen und dann noch mit nem Kumpel der Steuerfachgehilfe gelernt hat unterhalten.
    Ich habe kein eigenes Material und bin nur als Tech unterwegs. Und mache nen bisschen Gewinn. Bisher keine Probleme ca. 1, 75 Jahre inzwischen.

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 5. Oktober 2004 um 07:48
    • #28

    1,75 Jahre ist ja auch keine Zeit,
    Du schreibst, dass Du Gewinn machst - also Einkommen hast.
    Das ist erstmal positiv.
    Irgendwann möchte das Finanzamt Einkommenssteuer sehen und stuft dich ein.
    Wie jeder Arbeitnehmer mußt Du auch als Freiberufler oder Gewerbetreibender Steuervorrauszahlungen leisten, also leg ca. 50% des Gewinns zurück, da irgendwann größere Beträge fällig sind mit denen man nicht rechnet.
    Wenn Du Nebenerwerbler bist, wird der Gewinn zu deinem Bruttoeinkommen addiert und dann steuerlich berechnet.

    rettet den ROCKPALAST

  • lightning
    Beiträge
    385
    • 5. Oktober 2004 um 10:50
    • #29

    Exakt das ist es ja, nur ist der Zeitpunkt wo sie Kohle sehen wollen noch in weiter Ferne, da Schüler und jetzt Praktikant, danach Student und immer unter der Einkommenssteuer Grenze. Man kann ja geld ausgeben und der Gewinn muss weg.

    lightning

  • ddt
    Beiträge
    2.570
    • 5. Oktober 2004 um 12:14
    • #30

    ist es eigentlich normal, daß sich das finanzamt nach fast einem jahr nach gewerbeanmeldung immer noch nicht gerührt hat zwecks einstufung bzw. befreiung von der umsatzsteuer als kleinunternehmer? oder passiert das erst nach der ersten steuererklärung? bei einem kollegen von mir stand das amt 3 monate später auf der matte.
    und noch ne frage: die für den verleih angeschafften geräte zählen doch normalerweise nicht zum umsatz dazu, oder täusche ich mich da? (sorry für die blöden fragen, aber jeder erzählt mir in der hinsicht was anderes)

    mfg

    andreas

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 5. Oktober 2004 um 12:54
    • #31

    Aus welchem Grund sollen die sich rühren, die müssen doch erstmal deine Umsätze kennen, außerdem hast Du doch einen Bogen zum ausfüllen erhalten in dem Du dich selber einschätzen kannst.
    Nach 3 Monaten kann sein, wenn dein Kumpel zur Umsatzsteuer optiert hat, dann wollen sie natürlich die Umsatzsteuererklärung des Quartals haben.
    Angeschaffte Geräte sind Anlagevermögen und werden entweder nach AfA in x Jahren (dafür gibt es Listen) abgeschrieben oder als GWG in einem Rutsch am Jahreende (-410,00€ Netto).
    Die Abschreibungen sind dann als Ausgaben zu verbuchen und sind gewinnmindernd. (Umsatz ist nicht Gewinn!!!)

    rettet den ROCKPALAST

  • ddt
    Beiträge
    2.570
    • 5. Oktober 2004 um 13:31
    • #32

    diesen bogen zur selbsteinschätzung hab ich nie gesehen, deswegen frag ich ja nach. naja, ich komm ja auch vom dorf, die wollten mir ja nichtmal nen gewerbeschein rausschreiben nach der anmeldung :mrgreen:

    mfg

    andreas

  • FG-com
    Beiträge
    75
    • 5. Oktober 2004 um 15:03
    • #33

    Also dann berichte ich doch mal aus jüngster eigener Erfahrung (im Laufe des letzten Jahres, Schwester ist Steuerfachwirt):

    1. Gewerbeanmeldung: Antrag ausfüllen, bei Gemeinde/Stadt abgeben, dann kommt innerhalb einiger Wochen ein Fragebogen vom Finanzamt "Gründung einer Personengesellschaft" (nehme mal an, dass die meisten kleinen Gründungen hier "ohne recht Ahnung" wohl eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" sind). In diesem Fragebogen werden neben den Gesellschaftern, Rechtsform, Bilanz oder Gewinn- und Verlust als Jahresabschluß, evtl. Steuerberater, usw., eben auch geklärt ob die Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist, bei der Ihr Euch nicht um die Umsatzsteuer zu kümmern braucht. Möglich ist das bei Umsätzen kleiner ca. 17000 € / Jahr.

    Ein paar Sätze zum diesem Thema: Als "Kleinunternehmer" ohne ausgewiesene Umsatzsteuer spart Ihr Euch etwas Arbeit, weil Ihr nicht jeden Monat (ja, seit einiger Zeit müssen Neugründungen die ersten 2 Jahre monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben!).
    Allerdings halte ich diese kleine Arbeitsersparniss gerade in dem investitionsintensiven Business PA-Verleich usw. nicht für sinnvoll, denn Ihr zahlt bei allen allen Anschaffungen die 16 % Umsatzsteuer. Eure Verleihpreise müssen aber mit den Nettopreisen (netto = ohne Umsatzsteuer) konkurrieren können, weil die 16 % USt. den meisten Auftragsgeber (zumindest Industrie, Gastronomie, Agenturen) egal ist, weil sie die eh vom Finanzamt wiederbekommen (solange sie sauber auf den Rechnungen ausgewiesen ist). Als Kleinunternehmer dürft Ihr die aber nicht ausweisen...Ihr schiesst also ganz ordentlich Geld in den Wind!

    Kleiner Wermutstropfen an Umsatzsteuer-Pflicht: Einmal freiwillig "optier", d.h. übergewechselt (geht einfach durch Abgabe einer Ust-Voranmeldung, glaube aber nur zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres) müsst Ihr das dann 2 (oder gar 5) Jahre durchziehen! Werdet Ihr umsatzsteuerpflichtig, weil der Umsatz eben die 17000 € Grenze übersteigt, dann gilt diese Frist nicht, d.h. ist im darauffolgenden Jahr wieder Flaute, weniger als 17000 € Umsatz, dann könnt Ihr wieder auf Umsatzsteuer verzichten...

    2. Freiberufler (in unserem Falle:Band)
    Ne Band ist kein Gewerbe, also kein Gewerbeschein, keine irgendwie offizielle Anmeldung...es ist die eigene Pflicht, sich früher oder später beim Finanzamt zu melden. Wir haben das getan, indem wir recht spät, nämlich dieses Sommer unsere 2002 Gewinnermittlung abgeben haben...
    Dann gibts auch wieder diesen Fragebogen, das gleiche Spiel wie oben...
    Was passiert wenn Ihr Euch nicht meldet? Naja, irgendwann sieht ein Finanzbeamter schon mal ne Rechnung von Euch und geht der Sache nach...und dann wirds unangenehm.

    Hoffe, konnte etwas Licht in das Dunkel bringen?

    Meine Meinung: Wenn Ihr vorhabt zu investieren gibt es nichts dümmeres als sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen...Die Befreiung macht für den Sinn der nur mit Papier und Bleistift arbeitet, aber für jemanden der ja Zig-Tausende € investiert ist das kompletter Schwachsinn.

    Bernd

    Business-Fränkisch für Anfänger

    Fränkisch: "Su a Glumb, su a verreggds ..."
    Deutsch: "Im Moment besteht ein Qualitätsproblem mit ..."

  • ddt
    Beiträge
    2.570
    • 6. Oktober 2004 um 10:31
    • #34

    hmm, dann werd ich mal beim finanzamt nachfragen und mir so ein teil zuschicken lassen. oder kann ich dann einfach frech bei der steuererklärung nur ne guv-rechnung abgeben unter angabe "befreiung von umsatzsteuer als kleinunternehmer" ? was würdet ihr empfehlen?

    mfg

    andreas

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 6. Oktober 2004 um 11:36
    • #35

    Was Du abgibst ist eine EÜR ( Einnahmen Überschuß Rechnung).
    Mittlerweile ist die standarisiert.
    Ob eine genaue Auflistung der Betriebsausgaben dabei sein muß weiß ich nicht, da der Standardbogen neu ist. In den Vorjahren war die Gewinnermittlung immer handgemacht. Frag am besten nach.
    Ob Du den Zettel ausfüllst oder nicht ist erstmal unerheblich, da die Angaben immer erstmal vorläufig sind. Konkret wird es bei der ersten Steuererkärung, da kannst Du dich immer noch entscheiden oder das FA entscheidet für dich, wenn du über 17500 Euro Umsatz (NICHT GEWINN) im Jahr liegst.
    Das Beste ist NACHFRAGEN - das FA beißt nicht.

    rettet den ROCKPALAST

  • Volker
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    Beiträge
    2.050
    • 6. Oktober 2004 um 21:19
    • #36

    wenn Du überwiegend mobile Disco o.ä. im kleineren Rahmen auf Privatfeiern machst, macht die Kleinunternehmerregelung Sinn, da Du für den Endkunden günstiger anbieten kannst.
    Wenn Du überwiegend Jobs für gewerbliche Kunden machen solltest, sind die o.g. Ausführungen zutreffend, es macht also Sinn sich den Vorsteuerabzug zu sichern.
    Im ersten Fall ist die nichtabzugsfäige Vorsteuer Betriebsausgabe und mindert den Gewinn, im zweiten Fall hat sie keinen Einfluss auf Gewinn oder Verlust. Man muss es sich eben gut überlegen.
    Wenn Du mit unter 20000 Euro in die Branche einsteigen willst und fast nur Privatkunden oder Vereine beglückst überlege die die Optierung besser 2 x. Es macht nicht wirklich Sinn, da Du immer 16% abführen müßtest von Deinen Rechnungen.

    Viele Grüße,
    Volker

  • mringhoff
    Profi
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    • 7. Oktober 2004 um 21:33
    • #37

    wollte mal auch was zur Steuerdebatte beitragen:-)

    Erstens: Als Gewerbetreibender ist man nun keine Privatperson mehr (wenngleich auch die Finanzämter bei Kleingewerbetreibenden das ein oder andere Auge zudrücken) und Du hast alle notwendigen und gesetzlichen Angaben und Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden zu machen, ohne daß Dich jemand auffordert. Was das im Einzelnen ist, muss man sich als Gewerbetreibender selber informieren (Ein Anruf beim Finanzamt ist da immer hilfreich). Wenn das Finanzamt mal dahinter kommt, daß du etwas vergessen hast, an- oder abzugeben, kanns auch mal ungemütlich werden. Du kannst Dich also nicht rausreden, daß Du etwas nicht gewusst hattest oder Du kein Formular bekommen hast etc.

    Zweitens: Hier wird die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer=Mehrwertsteuer immer irgenwie zusammengewürfelt. Das sind zwei grundverschiedene Steuerarten und -Erklärungen. Die Einnahme-Überschuss-Rechung (EÜ) = Gewinn und Verlust-Rechnung (GuV) errechnet den Gewinn/Verlust und dieser wird mit den anderen Einkunftsarten der Person (sofern vorhanden) wie z.B. nichtselbständige Arbeit etc. verrechnet. Aus dieser Gesamtsumme wird die Einkommenssteuer berechnet. Sollte man zuviel vorab bezahlt haben (z.B. durch Lohnsteuer bei der Nichtselbständigen Arbeit) gibts wieder etwas vom Finanzamt zurück (nach der Einkommenssteuererklärung)

    Die Umsatzsteuer oder auch Vorsteuer oder landläufig Mehrwertsteuer genannt hat damit nichts zu tun. Diese sollte der private Endverbraucher zahlen und so kommt es, daß Gewerbetreibende die gezahlte USt (z.B. beim Einkauf von Geräten) durch das Finanzamt wieder zurückbekommen. Dafür muss aber der Gewerbtreibende Sorge tragen, daß alle eingenommene Vorsteuer/MWSt. (z.B. durch Verkauf oder Dienstleistungen) ans Finanzamt abgeführt wird. Monatlich (oder nach Antrag auch anders) stellt er eine Rechung auf (Umsatzsteuererklärung), bei dem die bezahlte und die eingenommen USt. verrechnet wird und der übrige Betrag ans FA gezahlt oder vom FA gefordert wird.

    Es gibt zur Vereinfachung auch eine Befreiung von der USt.-Erklärungs-Pflicht (v.a. Freiberufler) auf Antrag. Diese "Befreiung" hat aber als Zwang zur Folge, daß man auch die gezahlte MWSt. nicht zurück/verrechnet bekommt. Das bitte immer bedenken und nicht nur aus Angst vor der Materie die Befreiung beantragen.

    Wenn Du das Gewerbe beginnst, hast Du - im Gegensatz zu manchen Freiberuflern - in unserer Branche sicher viele Anfangsinvestitionen (Geräte etc.) und nicht immer ein gefülltes Auftragsbuch. Ergo: viel MWSt. zu zahlen, weniger bekommen. Da gibts bei einer USt.-Erklärung richtig viel Geld vom Finanzamt wieder zurück! Und das kann man doch als Gewerbegründer immer brauchen.

    Ansonsten: Keine Angst vor der MWSt. Das ist ja nur ein durchlaufender Posten in der Kalkulation. Alle Angebote an andere Gewerbetreibende reichen, wenn sie "netto" also ohne MWSt. erstellt werden. Die interessiert nämlich niemanden. Natürlich wird dann brutto abgerechnet, doch wie gesagt, das wird alles wieder brav jeden Monat in der USt-Erklärung verrechnet. MSt sind keine Kosten!

    Ich hoffe, ich konnte etwas Licht den die Dunkelheit bringen....

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