Hatte heute eine interessante Diskussion bezüglich Rolersafetys und deren Einsatzmöglichkeiten
Es ging um eine traverse die mit Rollersafetys gesichert wird nicht aber um szenische Fahrten durchzuführen
Als noch die BGV c1 einsam und alleine war ohne schlaue VPLT Erweiterungen hieß es
Das D8 Motoren vollständig aus der Last zu nehmen sind
Sprich: der Einsatz von Rollersafetys war gar nicht möglich
Jetzt mit der realitäts- Regel Anpassung vom VPLT ist es ja möglich mit 0 cm fallweg D8 Motoren zu übersichern
Also darf ich eigentlich meine Traverse mit einem Rollersafety sichern natürlich mit der nötigen Sicherheit da ein Rollersafety ja nur 5 oder 6 fache Sicherheit hat
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mfg
stefan