Ich weiß nicht ob dieses Thema schon Diskutiert wurde habe aber leider nichts gefunden.
Zu meiner Frage:
Ich habe heute morgen mit einem Kollegen eine ganze weile darüber gesprochen ob und wie Flugrahmen (Cradel, Bumper etc.) für LA oder andere Lautsprecher-Cluster im Bezug auf die BGV C1 eingestuft werden (z.B. Als Tragmittel, Anschlagmittel oder Bauteil/Bestandteil des geflogenen Systems) und mit welchen Sicherheiten diese Bauteile gerechnet werden. Man bekommt wohl nur sehr selten genaue Informationen von Herstellern. Es heist wohl immer ja ja das ist alles BGV C1 aber genaue Infos wie und was und mit welchem Punkt das in der BGV c1 geregelt ist bekommt man nicht.
Gruß Daniel