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Heute 16% Mwst und nächstes Jahr 19% Wie rechne ich nun ab?

  • gregor2001
  • 13. September 2006 um 15:34
  • gregor2001
    Beiträge
    19
    • 13. September 2006 um 15:34
    • #1

    Hallo zusammen,

    eben hat ein Kunde für eine Veranstaltung im nächsten Jahr ein Angebot angenommen, bei dem ich 16% MwSt. berechnet habe.

    Da der Kunde erst nächstes Jahr nach der Veranstaltung zahlt beträgt die MwSt. ja dann 19% (oder hab ich was verpasst?).

    Nun meine Frage: Kann ich dem Kunden dann wegen der MwSt. erhöhung zb. anstatt 116 Euro laut Angebot 119 Euro in Rechnung stellen oder muss ich ihm trozdem 116 Euro berechnen? Wer übernimmt dann die 3%?

    Gruß,
    Gregor

  • elch
    Profi
    Beiträge
    271
    • 13. September 2006 um 15:53
    • #2

    wenn du ihm das angebot "netto zzgl. mwst" gemacht hast, dann kostets halt 119, wenn du es "brutto inkl. mwst" gemacht hast, dann wird der kunde nur 116 zahlen (wollen).
    deswegen gibts bei uns alle angebote nur netto zzgl. mwst, die meisten kunden interessiert die mwst eh nicht (durchlaufender posten)

  • Botex
    Beiträge
    225
    • 13. September 2006 um 15:53
    • #3

    also wenn Du dem Kunden die VA z.B. für 116 EUR (incl. MwSt.) angeboten hast (100 Netto; 16 MwSt) und er das Angebot angenommen hat, dann kassierst Du im Jahr 2007 116 EUR, muss aber 18,52 EUR (= 19%) MwSt ans FA abgeben und Dir bleiben 97,48 EUR! Du bekommst also 2,52 EUR weniger.

    Vieleicht wird der Kunde bereit sein, 3% mehr zu zahlen. Dann könntest Du 119 EUR kassiert; allerdings glaube ich nicht, dass Dein Kunde sich darauf einlassen wird.

  • Stephan Graeske
    Profi
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    • 13. September 2006 um 17:07
    • #4

    Wir schreiben ab sofort alle Angebot mit zwei Spalten, da unser programm nur ein layout fürs angebot hat (egal welches jahr es betrifft).

    1.) Bei Zahlung in 2006: nettopreis, mwst16, bruttopreis

    2.) Bei Zahlung in 2007: nettopreis, mwst19, bruttopreis

    Unter jedem Angebot steht, dass vertragbestandteil jeweils der nettopreis ist und die zum zeitpunkt der rechnungsstellung gültige mwst.

    ... könnte ja sein, dass die regierung noch eine änderung vornimmt es und es dann evt. 25% sind.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 13. September 2006 um 18:31
    • #5

    http://www.osnabrueck.ihk24.de/OSIHK24/OSIHK2…ererhoehung.jsp

    Zitat

    Für die Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, ist ausschließlich der Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung, sonstigen Leistung, unentgeltlichen Wertabgabe (vormals: Eigenverbrauch), des innergemeinschaftlichen Erwerbs oder der Einfuhr maßgebend. Der Tag des Vertragsabschlusses, der Rechnungserteilung oder der Vereinnahmung des Entgelts sind unerheblich.

    Insofern müssen Rechnungen über nach dem 31. Dezember 2006 zu erbringende Leistungen bereits heute grundsätzlich mit einem Umsatzsteuersatz von 19 % fakturiert werden. Werden dagegen Rechnungen über bis zum 31. Dezember 2006 erbrachte Leistungen erst nach diesem Zeitpunkt erteilt, ist noch der Steuersatz von 16 % anzuwenden.

    Für Leistungen gilt: Sie werden mit Verschaffung der Verfügungsmacht ausgeführt. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt jedoch im Falle der Versendung deren Aufgabe bei der Post, Bahn, Spedition usw. Wird die Versendung noch vor dem 1. Januar 2007 vorgenommen, erfolgt die Zustellung aber erst danach, so sind 16 % Umsatzsteuer anzusetzen.

    Leistungen werden grundsätzlich erst dann ausgeführt, wenn der Empfänger den wirtschaftlichen Vorteil erhält.

    Demnach ist nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung entscheidend sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • karel noon
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    • 13. September 2006 um 18:47
    • #6

    Dann mal anhängend eine rein theoretische frage:

    sylvester ist ja nun doch recht häufig eine VA, und die geht ja von 2006 (16%) bis 2007 (19%) also die leistung wird teilweise in dem einen teilweise in dem anderen erbracht.
    wenn ich nun als DJ/arbeiter einen stundenlohn kassiere, muß ich dann meine rechnung splitten?

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr

    Application Support Engineer - HK Audio

  • gregor2001
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    • 13. September 2006 um 21:46
    • #7

    Danke erstmal für eure antworten.

    Mein Programm erstellt die Angebote anhand eines vordefinierten Layouts.

    Unten steht dann zb:

    Summe Netto: 100,00
    Umsatzsteuer 16% 16,00
    Summe Brutto 116,00

    Bei dem Angebot habe ich zusätzlich dazu geschrieben, dass wir ab dem 01.01.2007 eine MwSt. von 19% berechnen und der Preis demnach abweichen würde.

    Der Kunde hat dazu nichts gesagt und unterschrieben.

    Ich würde jetzt mal davon ausgehen (auch durch die bisherigen Beiträge) dass ich 19% berechnen darf/kann, nur dann hätte ich denen schon im Angebot 19% berechnen müssen(?!?) oder?

    Gruß,
    Gregor

  • f8274
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    • 13. September 2006 um 22:09
    • #8

    Angebote geben wir gegenüber Kaufleuten in netto zzgl. der "gültigen MwSt." ab, und sind so auf alle Steueränderungen vorbereitet. Für VA in 2007 sollte man sonst sofort 19% angeben. Wg. Sylvester würde ich mit dem Kunden vorab sprechen, und Vorkasse noch in 2006 empfehlen :wink:

  • DJ Detto
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    • 13. September 2006 um 22:49
    • #9

    Wie hell und Dunkel es richtig gesagt hat, es ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgebend.

    Findet die VA in 2006 statt oder in 2007. Bei unseren Silvester Feten habe ich von vorneherein 19% berechnet, da ich keinen Bock habe darüber zu diskutieren ob die Leistungserbringung mit Beginn der Party oder mit dem ausschalten der AMPS nach der Party erbracht ist.

    Ich gehe davon aus, das es sich immer um das Ende der VA als erfüllungszeitpunkt handelt und von daher bin ich, mit 19%, auf der sicheren Seite.

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • hell&dunkel
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    • 13. September 2006 um 23:53
    • #10
    Zitat von "Merkblatt der IHK Osnabrück-Emsland"

    ...Vorgehen bei Werklieferungen/Werkleistungen

    Werklieferungen und Werkleistungen unterliegen dem Steuersatz von 19 %, wenn sie über den 31. Dezember 2006 hinaus ausgeführt werden...

    Am besten das Merkblatt genau durchlesen. Da eine Silvesterparty wohl kaum "wirschaftlich teilbar" ist gibt es auch keinen Diskussionsbedarf.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • DJ Detto
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    • 14. September 2006 um 09:05
    • #11
    Zitat von "hell&dunkel"


    Am besten das Merkblatt genau durchlesen. Da eine Silvesterparty wohl kaum "wirschaftlich teilbar" ist gibt es auch keinen Diskussionsbedarf.


    Doch z.B. wenn Du eine Grundpauschale bis Mitternacht hast und danach Stundenweise abgerechnet würde. DANN könnte eine grünschnäbliger Steuerbeamter auf eine wilde Idee kommen.....

    So im groben die Aussage meines Steuerberaters.

    Von daher ganz klare Regelungen im Vertrag festlegen und so handhaben wir das auch

    Detto

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  • mringhoff
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    • 14. September 2006 um 16:10
    • #12
    Zitat von "Gregor2001"


    Mein Programm erstellt die Angebote anhand eines vordefinierten Layouts.

    das würde ich nun schnell abändern in "netto zzgl der jeweils gültigen MWSt" (das reicht unter Kaufleuten) oder in "incl. MWSt" (für Privatpersonen). Dann musst Du nicht bei jedem Angebot an die passende MWSt. denken.
    Ab 2007 kannst Du das ja wieder so handhaben wie bisher...


    Zitat von "Gregor2001"


    Bei dem Angebot habe ich zusätzlich dazu geschrieben, dass wir ab dem 01.01.2007 eine MwSt. von 19% berechnen und der Preis demnach abweichen würde.


    Würde ich jetzt aus meinem laienhaften juristischen Verständnis als ausreichend betrachten, wenn es so zwischen Kaufleuten vereinbart wurde. Unter Privatleuten muss der Bruttobetrag vereinbart sein, da wäre diese Art von "Erhöhungsklausel" unwirksam.

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  • DJ Detto
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    • 14. September 2006 um 16:45
    • #13

    schließe mich mit meinem laienhaften Unwissen dem mringhoff an.

    Unter Privatleuten ist Brutto angesagt unter Kaufleuten Netto zzgl. der gültigen MwSt. sagt alles

    Detto

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  • Markus Verza
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    • 14. September 2006 um 17:01
    • #14

    Da das Leistungsdatum für die Mehrwertsteuer bzw. für den Vorsteuerabzu wichtig ist gehört es auf JEDE Rechnung. Also wann wurde geliefert, bzw. Aufbau, Abbau usw.

  • mringhoff
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    • 14. September 2006 um 17:28
    • #15

    Und wie schon weiter oben erwähnt: Das ENDE des Leistungserstellung bestimmt den Abrechnungszeitpunkt in Sachen MWSt. Hier in dem Fall ob 16 oder 19%
    (In diesem Sinne an alle private Investoren: seht zu, daß Euer Häuschen/Euer Umbau/Eure Bestellung vor dem 31.12.06 24.00 Uhr fertiggestellt bzw. geliefert wird)

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