Hallo,
über was definiert sich eine Versammlungsstätte im Sinne der VStätt? Als Beispiel: Wenn ich mir einen Raum kaufe mit einer Fläche von ca. 250m² der im Bauantrag nicht als Versammlungsstätte (VS) eingereicht wurde aber über einen Genehmigten Bestuhlungsplan für 198 Personen und eine Szenenfläche mit 24m² verfügt. Bin ich auf Grund der Raumgröße schon eine VS oder erst, wenn ich 200 Personen in den Raum lasse. Ist es also ausreichend, wenn ich garantiere, dass nie mehr als 199 Besucher in diesem Raum anwesend sind oder wie genau verhält sich das in so einen Fall. Wenn ich dann nicht unter die VStätt falle was gilt dann in Bezug auf Türbreiten Rettungswege usw.
Gruß Ebbe