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Wer darf truss verbauen?

  • aussie
  • 9. Oktober 2006 um 20:31
  • aussie
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    • 9. Oktober 2006 um 20:31
    • #1

    Hi hab da mal ne Frage...
    hab mich in diesem jahr mit 2 kumpels selbständig gemacht und machen bei verschiedenen veranstaltungen die technik. da keiner von uns ne ausbildung oder studium zum veranstaltungstechniker geschweige denn nen meister hat, wollt ich mal fragen ob wir trotzdem truss verbauen dürfen. "hängen" ist denke ich eher verboten aber was ist mit "trussviereck auf 4 trussstützen stellen" oder "truss auf worklifts und dann hochkurbeln und so stehen lassen".
    Wir wissen auch wie truss verbaut wird und wie man material sicher an der traverse fliegen kann aber leider nicht ob wir's dürfen. :?
    mfg

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    • 9. Oktober 2006 um 22:50
    • #2

    Im Gegensatz zum Strom ist die Lage hier nicht ganz so eindeutig. Bauen darf eigentlich jeder, aber hinterher muss es von einem Qualifizierten geprüft werden.

    Zitat von "BetrSichV § 10 Prüfung der Arbeitsmittel"

    (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.

    Zitat von "BetrSichV § 2 Begriffsbestimmungen"

    (7) Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

    Bei dem, was Ihr da tut, würde ich sagen: mindestens Fachkraft.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • aussie
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    • 10. Oktober 2006 um 12:49
    • #3

    Hmm, heißt das, jede mobile Disko hat bei jedem Aufbau eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik im Gepäck, bzw. sollte sie haben um den Aufbau zu prüfen? Also wenn ich hier in anderen Threads lese, dass 8m Truss einfach auf Windups gestellt werden dann glaub ich das wohl kaum.
    Dass ich bei "richtigem Rigging" mit Traversen die an der Decke baumeln eine Fachkraft bzw. Meister zur Abnahme brauche ist relativ klar, aber auch bei kleineren Sachen mit BGV C1 Liften?
    MfG

  • SimonFB
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    • 10. Oktober 2006 um 14:38
    • #4
    Zitat von "ADMIN"


    Wieviel Berufserfahrung wird denn eigentlich gefordert?
    Wobei ich das komisch finde - im Prinzip kann man jahrelang etwas falsch bauen und durch Glück ist nichts passiert. Irgendwann ist man dann aber trotzdem plötzlich mit den "erforderlichen Fachkenntnissen" ausgestattet...

    Am Anfang war das Licht

  • ADMIN
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    • 10. Oktober 2006 um 18:38
    • #5
    Zitat von "SimonFB"

    Wobei ich das komisch finde - im Prinzip kann man jahrelang etwas falsch bauen und durch Glück ist nichts passiert. Irgendwann ist man dann aber trotzdem plötzlich mit den "erforderlichen Fachkenntnissen" ausgestattet...

    Die Verknüpfung von

    - Ausbildung
    - Erfahrung
    - zeitnahe berufliche Tätigkeit

    ist eine UND-Verknüpfung.

    Das mag hart für die sein, die seit Jahrzehnten ordentlich Bühnen bauen, aber so steht's halt mal im Gesetz.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • hell&dunkel
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    • 10. Oktober 2006 um 22:56
    • #6
    Zitat von "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit


    Anwendungsbereich
    § 1
    (1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.


    Die Gesellschafter der "Wir-machen-jetzt-eine-laute-Party"-GbR dürfen also bauen.
    So wie ich ich das sehe, gilt für sie diese Verordnung genauso wenig wie das Mutterschutzgesetz für eine Selbstständige.
    Der Unternehmer mit 20 Jahren Berufserfahrung und einem Mitarbeiter -beide ohne Fachkraftschein- hat dagegen Pech.


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • tufkacaho
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    • 10. Oktober 2006 um 23:57
    • #7

    wie siehts denn mit den diversen sachkundigennachweisen aus die man bei diversen institutionen erwerben kann. so wie zum beispiel:

    Sachkundenachweis für Industrielle Anschläge (Anschlagschein)

    oder

    Sachkundenachweis für Veranstaltungsrigging(Ist das eigentlich schon der Riggerschein?)

    mfg carlo

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    • 11. Oktober 2006 um 01:56
    • #8

    Im Industrie-Anschlägerschein dürfte wohl überhaupt nichts über die Prüfung von Traversensystemen vorkommen, das kann man da vergessen.

    Der SR 1.0 ordnet den Sachkundigen für Veranstaltungsrigging über der Fachkraft ein.

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  • christian_thomas
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    • 11. Oktober 2006 um 03:53
    • #9

    Also verstehe ich das richtig:

    Sach- und Fachgerecht bauen darf jeder x-Beliebige.

    Abnehmen muss je nach Größe ein Va-Techniker oder Meister (was er bei bestimmten Konstruktionen ohne Statik-Nachweis nicht tun wird)

    Während einer Veranstaltung, bei der mehr als 200 Personen denselben Notausgang des Veranstaltungsortes benutzen, muss bis zu einer VA-Größe X (3.000 oder 5.000, die korrekte Zahl weiss ich nicht mehr) Personen ein VA-Techniker anwesend sein, darüber hinaus ein Meister?

    Und wenn das Truss trotzdem runterkommt und einer liegt darunter, haben alle "netten" Kontakt mit dem Staatsanwalt?

    Bei unserer letzten derartigen Sache rannte der VA-Meister mit dem Statik-Gutachten in der Hand herum und meinte nur "vorbildlich - ist abgenommen".

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

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    • 11. Oktober 2006 um 10:14
    • #10
    Zitat von "Christian_Thomas"

    Sach- und Fachgerecht bauen darf jeder x-Beliebige.

    Jein.

    Die Sache mit der Prüfung der Arbeitsmittel ist halt die, wo's eindeutig im Gesetz drinsteht. Beim Aufbau ist der Auslegungsspielraum der einzelnen Vorschriften deutlich größer.


    Zitat von "Christian_Thomas"

    Während einer Veranstaltung, bei der mehr als 200 Personen denselben Notausgang des Veranstaltungsortes benutzen, muss bis zu einer VA-Größe X (3.000 oder 5.000, die korrekte Zahl weiss ich nicht mehr) Personen ein VA-Techniker anwesend sein, darüber hinaus ein Meister?

    1.) Bitte nicht alle Themen quer durcheinander werfen

    2.) Es wären 5000, die genauen Vorschriften über Anwendungsbereich und die nötigen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik dann bitte nochmal genau nachlesen.

    3.) Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik ist Sache des Betreibers, die Prüfung der Arbeitsmittel Sache des Arbeitgebers.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • tufkacaho
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    • 24. Oktober 2006 um 23:27
    • #11

    Laut VPLT SR 3 darf auch derjenige truss anschlagen sowie deren anschlag prüfen, der im besitz des anschlagsscheins für veranstaltungstechnik ist, da er für derartige anschläge sehr wohl was in seinem schein mitbekommen hat.

    mfg carlo

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    • 25. Oktober 2006 um 12:45
    • #12
    Zitat von "Carlo Hohmann"

    Laut VPLT SR 3 darf auch derjenige truss anschlagen sowie deren anschlag prüfen, der im besitz des anschlagsscheins für veranstaltungstechnik ist, da er für derartige anschläge sehr wohl was in seinem schein mitbekommen hat.

    Wenn ich mir den SR 3.0 anschaue, dann gehört zu den Tätigkeitsbeschreibungen des Anschlägers auch die Auswahl und Sichtprüfung von geeigneten Anschlagmitteln, nicht jedoch der Traversen. Sprich: nur mit einem Anschläger kommt man nicht weit...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • tufkacaho
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    • 31. Oktober 2006 um 14:27
    • #13

    ja das ist klar dass er den fachwerkträger als solchen nicht prüfen kann (wobei die sichtprüfung jeder erfahrene können nur halt nicht dürfen sollte). aber es sollte ja auch immer noch ein gewerkleiter (zb headrigger) vor ort sein, der die gesamte konstruktion abnimmt und für sie den kopf hinhält. den eigentlichen anschlag (sprich schluppe rum, steel rum, schäkel usw) um das dingen in nen motorpunkt oder was auch immer einzuhängen, darf man mit dem anschlagsschein machen. dafür ist der ja auch da.

    mfg carlo

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