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nachnahme-pakete

  • F.A.Bi.A.N.
  • 30. Oktober 2006 um 19:38
  • F.A.Bi.A.N.
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    • 30. Oktober 2006 um 19:38
    • #1

    hallo,


    wie ist das eigentlich ganz genau:
    darf ich ein nachnahmepaket, bevor ich dem paketdienst das geld in die hand drücke, öffnen um den inhalt zu kontrollieren (um sicherzugehen, dass ich lautsprecher und keinen sack kies bekommen habe) ?
    soweit ich weiß, dürfte man dass nur bei offensichtlicher beschädigung der verpackung auf´s öffnen bestehen, da dies den verantwortungsbereich des paketdienstes trifft...

    danke schonmal!

  • secluded
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    • 30. Oktober 2006 um 19:51
    • #2

    Bei einer sichtbaren Beschädigung der Karton-Transport-Verpackung, kann man mit dem Paketboten zusammen das Paket öffnen, um einen Zeugen zu haben, falls der Inhalt beschädigt sein sollte, oder der Inhalt hätte beschädigt werden können. Dies aber schriftlich gegenzeichnen lassen. Am besten auf dem Lieferschein. Ebenso einen Vermerk dem Postboten mitgeben mit Inhatl der Paket-Nummer, des Versenders und des Empfängers, falls die Ware optisch unbeschädigt ist, aber die Funktionsweise durch die Beschädigung, oder das rauhe Umgehen mit dem Paket beeinträchtigt worden ist.

    Zum "Nachschauen" kann man das Pakert erst dann öffnen, wenn man es bezahlt hat. Denn dann ist es Dein Eigentum (davor ist es Eigentum des Versenders), auch wenn nicht das drinnen ist, was Du bestellt hast. In diesem Falle ist die Post nur Transportdienstleister, nicht aber "Versicherung" für Fehllieferungen (Die Post weiß ja selber nicht, was sie transportiert) .
    Falls Du kein Vertrauen in Deinen Lieferanten hast, weil Du denkst, daß er Dir einen Sack Kies liefert anstelle der bestellten Ware, dann solltest Du entweder Deine benötigten Teile direkt in einem Shop kaufen, in dem Du das Teil auf die Theke bekommst und bezahlst oder einen anderen Lieferanten suchen, der Dein Vertrauen eher verdient.


    sec

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    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

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  • F.A.Bi.A.N.
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    • 30. Oktober 2006 um 20:02
    • #3

    verstehe - danke.

  • mringhoff
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    • 30. Oktober 2006 um 20:06
    • #4

    http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=1215&lang=de_DE

    Du hast aber natürlich immer die Möglichkeit der Annahmeverweigerung (VOR Zahlung und Übergabe des Pakets)
    Bei beschädigten Paketen wird oft vor dem Zusteller die Ware ausgepackt, um einen Zeugen dabei zu haben, das hat aber dann nichts mehr mit der Nachnahme zu tun.

    Im Falle eines Betrugs wird Dir der Zusteller nicht das Geld zurückggeben, schliesslich wurde das Paket schon übergeben (und geöffnet). Man muss sich dann an den Absender halten. Sicher keine angenehmen Aussichten.

    Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die immer wieder zitierte Ziegelsteinmasche Schule macht. Schliesslich dauert es rund 2 Wochen bis der Paketdienstleister dem Absender die Einnahmen aus der Nachnahme überweist. Bis dahin ist längst Polizei und Staatsanwaltschaft aktiv, könnte Konten sperren etc. Eine Betrugsmasche, bei der das erschlichene Geld später kommt als die Polizei, rentiert sich meiner Meinung nach nicht so...

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  • secluded
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    • 30. Oktober 2006 um 22:05
    • #5
    Zitat von "mringhoff"

    Schliesslich dauert es rund 2 Wochen bis der Paketdienstleister dem Absender die Einnahmen aus der Nachnahme überweist.


    Erfahrungsgemäß eher 3 bis 5 Werktage...
    In diesem Falle kann man selber noch über die Post die Zahlung (Nachnahme-Überweisung von Post zum Versender) rechtlich aufhalten.

    aber wie schon gesagt:
    Wenn man kein Vertrauen in den Verkäufer hat, sollte man sich einen vertrauenswürdigeren Shop aussuchen, bei dem andere oder man selber schon positive Erfahrungen gemacht hat, oder einen Shop, in dem man die Ware auf der Theke sieht und zahlt.

    iehbäi ist sowieso immer so eine Sache. Kein Tag vergeht, an dem nicht das eine oder andere Angebot von Verkäufern drinne ist, die davor nur Positive Bewertungen über Cent-Beträge bekommen haben, und dann 'ne Console oder irgendetwas anderes teures verkaufen wollen und der Artikelstandort Hongkong oder Timbuktu ist.....
    Wer da bietet ist selber Schuld in meinen Augen !!!


    sec

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  • mringhoff
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    • 31. Oktober 2006 um 09:09
    • #6
    Zitat von "secluded"


    Erfahrungsgemäß eher 3 bis 5 Werktage...

    Scheint sich wohl etwas gebessert zu haben, das war vor einiger Zeit noch viel länger, weshalb wir aus der Sicht des Anbieters ein Nachnahmeversand nicht mehr anbieten.
    Und nachdem sich mal einer den Spass erlaubt hat, etwas per NN zu bestellen, das Paket dann aber nicht angenommen hat, sind wir auf den ganzen Kosten sitzen geblieben. Auch aus dieser Sicht ist eine Vorauskasse besser: Wenn der Käufer schon mal bezahlt hat, dann nimmt er die Ware auch in Empfang. Eine eventuelle Rückgabe nach dem Fernabsatzgesetz ist dann immer noch billiger als eine Nichtannahme eines NN-Pakets.

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  • test
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    • 31. Oktober 2006 um 16:03
    • #7

    am einfachsten ist mit dem lieferanten einen einzugsermächtigung zu vereinbaren. dann geht das alles ohne geld. ich verfahre mit allen meinen lieferanten so, wenn ich öfter als einmal im jahr was kaufe

    http://www.crystal-hannover.de
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  • F.A.Bi.A.N.
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    • 2. November 2006 um 17:16
    • #8
    Zitat von "test"

    am einfachsten ist mit dem lieferanten einen einzugsermächtigung zu vereinbaren. dann geht das alles ohne geld. ich verfahre mit allen meinen lieferanten so, wenn ich öfter als einmal im jahr was kaufe


    ....weil man die wieder rückgängig machen kann, ist klar. wäre eine möglichkeit die ich beim nächsten mal in betracht ziehen werde, im aktuellen fall mache ich es jetzt wie angeraten wurde und fahre dort persönlich vorbei (nehme auch gleich einen koffer mit messgeräten mit um dem guten stück gleich auf den zahn fühlen zu können :-)).

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