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DJ als Gewerbetreibender oder Freiberufler ?

  • chinesenfiete
  • 31. Oktober 2006 um 08:17
  • chinesenfiete
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    39
    • 31. Oktober 2006 um 08:17
    • #1

    Hallo zusammen,

    meiner Meinung nach ist ein DJ (Party-DJ auf Familienfeiern, angefangen beim 30. Geburtstag über Hochzeiten bis zum 80. Geb.) ja künstlerisch tätig, weil er sich auf jeder Party wieder neu auf sein Publikum einstellen muss und natürlich auch moderiert und animiert. Deshalb denke ich, daß in diesem Fall der DJ freiberuflich und nicht gewerblich arbeitet. Hat jemand hier Erfahrungen damit ? Vielleicht sogar Hinweise oder Links, wo ich mich schlaulesen kann ?

    Musikalische Grüsse

    Fiete

  • mringhoff
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    • 31. Oktober 2006 um 09:12
    • #2

    Schau mal unter:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=46733

    da wurde das schon mal so ähnlich diskutiert.

    Mein Rat:
    Mach ein Gewerbe auf, denn im Laufe der Zeit wirst Du erfahrungsgemäss immer mal angesprochen, ob Du nicht mal eine Anlage mitbringen kannst oder mal einen CD-Player/Mischpult vermieten kannst. Oder, daß Du einem Kunden mal ein neue Anlage verkaufen sollst...
    So kommt man in einen Bereich eines klassischen Gewerbes rein (das ja nicht verkehrt ist, schliesslich kommt ja auch was dabei rüber).

    Und ob dann die reine DJ-Tätigkeit (also ohne Gerätevermietung) als "kreativ" im steuerrechtlichen Sinn angesehen wird, könnte auch schwierig werden. Wenn Du neue Musik entwickelst/produzierst, dann schon eher, aber wer weiß, ob die Finanzbeamten das nicht eher so sehen, daß Du jedesmal vorhandene Musikstücke aneinanderreihst und abspielst, also nicht neues (im urheberrechtlichen Sinn) erschaffst. Gerade bei Privatfeiern, Hochzeiten und runden Geburtstagen spielt man je eher die Hits von heute und gestern, als daß man neue Sounds kreiert...

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  • Online
    test
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    4
    • 31. Oktober 2006 um 10:21
    • #3

    gewerbe hin oder her. das interessante ist doch die künstler sozial kasse.
    solange man keine großen umsätze fährt über 3-4000e im jahr muß man kein gewerbe anmelden. bitte in jedem fall so lange es geht die finger von der mehrwertsteuer lassen. da kann am ende des jahres die böse überraschung sonst kommen.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
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  • christian_thomas
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    • 31. Oktober 2006 um 10:38
    • #4
    Zitat von "chinesenfiete"

    Hallo zusammen,

    meiner Meinung nach ist ein DJ (Party-DJ auf Familienfeiern, angefangen beim 30. Geburtstag über Hochzeiten bis zum 80. Geb.) ja künstlerisch tätig, weil er sich auf jeder Party wieder neu auf sein Publikum einstellen muss und natürlich auch moderiert und animiert. Deshalb denke ich, daß in diesem Fall der DJ freiberuflich und nicht gewerblich arbeitet. Hat jemand hier Erfahrungen damit ? Vielleicht sogar Hinweise oder Links, wo ich mich schlaulesen kann ?

    Musikalische Grüsse

    Fiete

    Hallo,

    zu dem Thema gibt es sicherlich sehr viele gegensätzliche Meinungen.

    Solange Du Deine Dj-Tätigkeit nur auf das Auflegen der Platten / CDs beschränkst und lediglich die auf den Platten aufgedruckten Titel/Interpreten vorliest (..."das war Kalle Klick mit dem Sparbuchsong, jetzt hören Sie Heinz Flutsch mit dem Gewerbelied...") und möglicher Weise noch von Deinen Auftraggebern Vorgaben bekommst ("...ich will hier nur Hiphop und House hören..."), bist Du ein Gewerbegehilfe und brauchst eine Gewerbeanmeldung.

    Sowie Du aber in Art eines Conferenciers deinem eigenen Gehirn entspringende, verbindende Texte sprichst, moderierst, und z.B. im Punkte Musikauswahl keinerlei Weisungen unterliegst, bist Du ein Künstler und freiberuflich tätig - brauchst also keinen Gewerbeschein.

    Ob Du nun die Technik zu Deinen Jobs (und nur für Deine Jobs) mitbringst oder nicht, ist dabei unerheblich - Du darfst sogar ein paar mal Deine Technik vermieten, ohne sofort ein Gewerbe als Technik-Vermieter anmelden zu müssen. Vermietest Du allerdings die Technik öfter, als Du in Art eines Conferenciers als freiberuflicher Künstler auftrittst, ist wiederum ein Gewerbe erforderlich.

    Zu diesem Thema wurde bereits in den 70er Jahren durch die Deutsche Discjockey Organisation DDO ein immer noch Bestand habendes Urteil der Sozial- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit herbeigeführt, dessen Kenntnis da Klarheiten schafft - das Urteil ist nur leider nicht jedem bekannt...

    Was Du allerdings in jedem Falle machen musst ist, Deine Einnahmen aus Deiner Tätigkeit ordnungsgemäß versteuern. Da gelten dann die üblichen Grenzen für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweis / Unternehmer mit Umsatzsteuerausweis - was da für Dich vorteilhafter sein kann, erklärt Dir am besten ein Steuerberater, denn auch die Umsatzsteuerpflicht kann für Dich Vorteile haben!

    Schlaulesen kannst Du Dich, wenn Du die in vorstehendem Text enthaltenen Verbände im Web besuchst - oder nach Prüfung, ob diese Verbände für Dich nützlich sein können, dort Mitglied wirst und dann konkrete Fragen an die Verbände stellst. Die schicken Dir dann nämlich auch das betreffende Urteil in Kopie und sagen Dir genau, was für Dich das Richtige ist und wie Du es bei den zuständigen Behörden richtig durchsetzt.

    Mir riet das Finanzamt nach Vorlage der Unterlagen damals dazu, das bestehende Gewerbe abzumelden, da mein DJing eine freiberufliche Tätigkeit sei.

    Vorstehender Rat von mringhoff trifft nur für den Fall zu, daß Du einem Kunden mal ein neue Anlage verkaufen willst und diese bei Großhändlern einkaufen möchtest - dann bist Du aber Händler und brauchst einen Gewerbeschein.

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von christian_thomas (31. Oktober 2006 um 10:56)

  • christian_thomas
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    • 31. Oktober 2006 um 10:51
    • #5
    Zitat von "test"

    gewerbe hin oder her. das interessante ist doch die künstler sozial kasse.
    solange man keine großen umsätze fährt über 3-4000e im jahr muß man kein gewerbe anmelden. bitte in jedem fall so lange es geht die finger von der mehrwertsteuer lassen. da kann am ende des jahres die böse überraschung sonst kommen.

    KSK ist wirklich das interessante - aber es ist schwer da als DJ reinzukommen.

    Sorry - Neuunternehmer müssen monatliche Erklärungen abgeben und monatliche Vorauszahlungen leisten - die böse Überraschung wird damit vermieden. Auch die Umsatzgrenze ist woanders angesiedelt - sagt der Steuerberater.

    Wenn man keine Ahnung hat einfach mal...

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  • mringhoff
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    • 31. Oktober 2006 um 15:49
    • #6
    Zitat von "test"

    solange man keine großen umsätze fährt über 3-4000e im jahr muß man kein gewerbe anmelden. bitte in jedem fall so lange es geht die finger von der mehrwertsteuer lassen. da kann am ende des jahres die böse überraschung sonst kommen.

    Bitte nicht die Befreiung von der Umsatsteuerpflicht mit der Anmeldung eines Gewerbes verwechseln.

    Und auch die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist übrigens nicht immer das beste. Für Kleingewerbetreibende, die mehr einnehmen als ausgeben und sich die Arbeit mit den Steuerformularen (bzw. mit der Onlinemeldung) nicht antun wollen, ist das sicher eine praktische Sache.

    Wenn Du aber als Gewerbegründer höhere Investitionen hast (z.B. in die Technik) und nur wenige Einnahmen, dann kann sich das sogar lohnen, wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, denn hier kannst Du die vereinnahmte und die verausgabte USt (MWSt.) miteinander verrechnen und bekommst u.U. sogar vom Finanzamt die überschüssige USt. wieder erstattet.
    Und Deine gewerblichen Kunden interessiert das übrigens sowieso nicht, ob Du USt. ausweisen kannst oder nicht, da bei diesen die USt. nur ein durchlaufender Posten ist.

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    • 31. Oktober 2006 um 16:00
    • #7

    und was ist mit der ust-erklärung?
    was ist mit der gefahr als hobby sein gewerbe wieder los zu sein und dann die ganze ust wieder zurück zahlen zu müssen?
    keep it simpel!!
    wie wahr wie wahr:
    zitat:
    Wenn man keine Ahnung hat einfach mal...

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    • 31. Oktober 2006 um 16:55
    • #8
    Zitat von "test"

    und was ist mit der ust-erklärung?

    was soll damit sein? Die gibt man als Gewerbetreibender bei seinem zuständigen Finanzamt ab. Als Gewerbegründer anfangs erstmal monatlich, später kann das dann je nach Umsatz vierteljährlich oder sogar jährlich passieren.

    Zitat von "test"

    was ist mit der gefahr als hobby sein gewerbe wieder los zu sein und dann die ganze ust wieder zurück zahlen zu müssen?

    Eine Gewerbegründung soll natürlich schon ernsthaft gemeint sein, das Finanzamt will ja nicht nur der Zahlende sein. Solange die "Gewinnerzielungsabsicht" erkennbar ist und das Gewerbe auf Dauer nicht nur Ausgaben produziert, sollte das kein Thema sein. Das sollte man aber für sich Jahr für Jahr überlegen, wenn man das Gewerbe im Nebenerwerb machen will. Das Finanzamt stellt dann auch eine sog. "Totalüberschussprognose" auf, wenn nach ein paar Jahren unter dem Strich nichts rüberkommt...


    Zitat von "test"


    keep it simpel!!

    Ab einer bestimmten Größe oder je nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen gehts halt nicht mehr immer "simpel"....
    Nicht falsch verstehen, ich will hier niemanden überreden, die Umstatzsteuerbefreiung auszureden, aber es kommt halt immer darauf an...

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