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"BLOG" Lehrgang Verantwortlicher für VA-Technik

  • christian_thomas
  • 8. November 2006 um 17:44
  • christian_thomas
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    • 8. November 2006 um 17:44
    • #1

    Hallo Kollegen,

    wie unter http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=56711 diskutiert, begann ich am 6.11.2006 bei der TÜV-Akademie meine Teilnahme am Lehrgang „Fachmann / Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik“.

    Hierbei handelt es sich um den Fachtheoretischen Teil der Ausbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik.

    Da mich einige interessierte Kollegen baten, darüber etwas zu schreiben, beginne ich nun in chronologischer Reihenfolge mit den Themen der jeweiligen Unterrichtstage.

    Am 6.11.2006 gab es zunächst keine ausschweifende Begrüßung an die Teilnehmer - das war auch gar nicht nötig, denn man kann sich ja auch in den Pausen kennenlernen, und zumindest einen der insgesamt 10 Teilnehmer erkannte ich als Forenmitglied des PA-Forums.

    Es ging also sofort zur Sache, und zwar mit folgenden Unterrichtsthemen:

    Zitat

    1.0. Die Veranstaltung
    1.1. Einschlägige VO dienen der Sicherheit
    1.1.1. VStättVO, BGV A3, VDE 0100, BGV C 1, fliegende Bauten

    1.2. Einschränkungen von Darbietungen
    1.2.1. Sittenwidrigkeit, Gewaltverherrlichung, Kinderarbeit, technische Gründe

    1.3. Anforderungen an die Beleuchtung
    1.3.1. Sicherheits- und Dramaturgische Aspekte

    1.4. Anforderungen an die Beschallung
    1.4.1. Zentrale und Dezentrale Beschallung

    1.5. Catering u. Getränke in VA-Stätten
    1.5.1. Gefahr für die Technik aufgrund fliegender Getränke, "unkaputtbares Geschirr"

    1.6. Finanzplan
    1.6.1. kommerzielle und nichtkommerzielle VA
    1.6.2. Kalkulation
    1.6.2.1. direkte Kosten
    1.6.2.2. indirekte Kosten
    1.6.2.3. Vermietpreise

    2.0. Das Berufsbild des Veranstaltungstechnikers
    2.1. seit 1998 Ausbildungsberuf
    2.2. seit 2005 gleichzeitig Fachkraft für Elektrotechnik

    3.0. Veranstaltungsformen
    3.1. Bühnenveranstaltung
    3.1.1. zentrale Beschallung (wegen Orientierung)
    3.1.2. Licht in der Regel nur auf der Bühne (wegen Orientierung)
    3.1.3. AV-Medien über oder neben der Bühne (wegen Orientierung)

    3.2. Saalveranstaltung
    3.2.1. dezentrale Beschallung
    3.2.2. Ausstattung der gesamten Halle

    3.3. Tanzveranstaltung
    3.3.1. effektreiche Lichtanlage über Tanzfläche
    3.3.2. Beschallung auf die Tanzfläche

    3.4. Sportveranstaltung
    3.4.1. dezentrale Beschallung f. Publikum
    3.4.2. flächige Ausleuchtung der Spielfläche

    3.5. Spielshow
    3.5.1. dezentrale Beschallung
    3.5.2. gleichmäßige Ausleuchtung
    3.5.3. produktionsfremde Personen auf der Bühne


    4. Planung einer Veranstaltung
    4.1. Das erste Gespräch
    4.2. Das Konzept
    4.3. Der Plan
    4.4. Das Angebot

    Alles anzeigen

    Nun, ich werde im Rahmen der Nacharbeitung des Unterrichtsstoffes sicher über das eine oder andere Thema etwas erzählen können - und bin gespannt, ob sich zu dem einen oder anderen Thema hier Fragen ergeben. Denn Eure Fragen sind sicherlich für mich eine sehr gute Gelegenheit, den Lehrstoff, den wir dort vermittelt bekommen, für mich persönlich weiter zu vertiefen und so eine sehr gute, weitere Übungsmöglichkeit zu haben.

    Allerdings werde ich - schon aus urheberrechtlichen Gründen - keine Original-Lehrgangsunterlagen hier einstellen.

    Bis jetzt konnten wir übrigens sehr viele positive Dinge feststellen: Die Ausbilder "rattern" nicht einfach den Stoff herunter und sagen "friß oder stirb" - sondern es werden alle auftretenden Fragen ausführlich beantwortet - und auch verschiedene Wege aufgezeigt, wie man sicher zum gewünschten Ziel kommt.

    Bis jetzt sind alle Teilnehmer von der Art und Weise, wie der Lehrgang von den Dozenten durchgeführt wird, begeistert.

    Soviel erst mal zum ersten Lehrgangstag am 6.11.2006

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    2 Mal editiert, zuletzt von christian_thomas (8. November 2006 um 23:49)

  • christian_thomas
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    • 8. November 2006 um 18:05
    • #2

    Hier noch einige Begriffsbestimmungen zu Dokumenten / Normen / Vorschriften:

    BGV C1 regelt die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter in veranstaltungs- und Produktionsstätten

    DIN 4102 Normung der Brandklassen und Feuerfestigkeit

    VStättVO Bau und Betrieb von Räumen für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen

    SP 25.1 /ff Arbeitssicherheit in Produktionsstätten des Hörfunk, Fernsehen und Film

    BGV A3 Geräteprüfung bei Instandsetzung

    DIN 4112 Normung für die Komnstruktion "fliegender" Bauten

    DIN VDE 0100 Bestimmungen über die Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt

    BGV B3 Gesundheitsschutz und Sicherheit im Umgang mit Lärm

    DIN 56912 Sicherheitsanforderungen für Bühnenlaser

    DIN VDE 0702 Sicherheit und Gesundheit beim Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

    VPLT SR 1.0 Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen

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  • christian_thomas
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    • 8. November 2006 um 18:31
    • #3

    Am 7.11.2006 gab es das Thema "Konzeption und Veranstaltungsplanung Kleinveranstaltung" - und eine Kaffeemaschine für die Teilnehmer ;)

    Zitat

    Planung einer Geburtstagsveranstaltung "70. Geburtstag" mit den Punkten

    1) Begrüßung
    2) Catering
    3) Programm
    4) Tanz

    Hieraus ergaben sich dann Fragen zu Fachbegriffen wie

    Mikrofon
    Zuspieler
    Monitor
    Amp
    PA
    Schallgeschwindigkeit
    Delay-Zeile
    Equalizer
    Feedback
    Subwoofer
    Chillout

    Weiter ging es mit der Planung einer KFZ-Präsentation in einer Messehalle auf einer 18 * 8 Meter großen Bühne, welche über einen 6 * 3 Meter-Hubboden verfügt.

    Vorgabe war "Geld spielt keine Rolle" und "Sicherheit geht vor"

    Dinge wie

    Zitat

    RGB - additive Farbmischung
    CMY - subtraktive Farbmischung
    Belastbarkeit des Bühnenbodens sowie Lastverteilung
    Wahl der richtigen Beleuchtungseinrichtungen
    Berechnung der erforderlichen Stromversorgung der Beleuchtungseinrichtungen

    wurden erörtert. Unter anderem wurde gelernt, daß Benzin in einer Veranstaltungsstätte nichts zu suchen hat... - auch nicht im Tank des zu präsentierenden Fahrzeuges.

    Edit: Abschreibefehler korrigiert

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    4 Mal editiert, zuletzt von christian_thomas (8. November 2006 um 23:33)

  • christian_thomas
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    • 8. November 2006 um 18:37
    • #4

    Unterrichtsthema am 08.11.2006 war "Arbeitsmethodik"

    1. Definition von "Lernen"
    2. Verhaltensänderungen
    3. Lernziele
    4. Bewertungsmaßstäbe
    5. Lernbereiche
    6. Faktoren des Lernerfolgs
    7. Schlüsselqualifikationen
    8. Lernmethoden
    9. Allgemeine Arbeitsweisen
    10. Informationskanäle
    11. Funktion der Großhirnhälften
    12. Verknüpfungen
    13. Mind-Mapping
    14. Entwickln der Problemlösefähigkeit
    15. Lernarten
    16. Soziales Lernen
    17. Leistungskurve
    18. Arbeitsleistung

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    • 8. November 2006 um 19:41
    • #5
    Zitat von "Christian_Thomas"

    DIN 4112 Normung für die Komnstruktion "fliegender" Bauten

    Wenn Du bei Deinen Dozenten mit Detailkenntnissen Eindruck schinden möchtest:

    Die DIN 4112 ist inzwischen zurückgezogen und auch nicht mehr in der Liste der technischen Baubestimmungen. Dafür gibt's jetzt:

    - DIN EN 13782, Ausgabe:2006-05
    Fliegende Bauten - Zelte - Sicherheit;
    Deutsche Fassung der EN 13782:2005

    DIN EN 13814, Ausgabe:2005-06
    Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks - Sicherheit;
    Deutsche Fassung der EN 13814:2004

    Nach meinem letzten Stand der Kenntnis (ist jetzt aber auch schon einige Wochen her) sind die aber noch nicht bauaufsichtlich eingeführt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 8. November 2006 um 19:43
    • #6
    Zitat von "Christian_Thomas"

    DIN VDE 0702 Sicherheit und Gesundheit beim Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

    eigentlich eher

    DIN VDE 0702, Ausgabe:2004-06
    Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten

    Zitat von "Christian_Thomas"

    BGV A3 Geräteprüfung bei Instandsetzung

    bei mir steht "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" drauf...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

    Einmal editiert, zuletzt von ADMIN (8. November 2006 um 19:55)

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    • 8. November 2006 um 19:47
    • #7
    Zitat von "Christian_Thomas"

    Vorgabe war "Geld spielt keine Rolle" und "Sicherheit geht vor"

    Die Zyniker unter uns würden sagen: völlig praxisfremde Vorgaben... :wink:

    Zitat

    RGB - subtraktive Farbmischung
    CMY - additive Farbmischung

    Eigentlich exakt anders herum...

    Zitat

    Unter anderem wurde gelernt, daß Benzin in einer Veranstaltungsstätte nichts zu suchen hat... - auch nicht im Tank des zu präsentierenden Fahrzeuges.

    Was ja sehr vernünftig ist. Die eigentliche Frage lautet: auf welcher Rechtsgrundlage?

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  • marco heller
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    • 8. November 2006 um 21:04
    • #8

    Hallo, als mitteilnehmer des Lehrgangs melde ich mich mal zu wort,

    Zitat

    RGB - subtraktive Farbmischung
    CMY - additive Farbmischung

    Eigentlich exakt anders herum...

    Zitat

    korrekt, evtl ein abschreibfehler von dir christian? (hab nicht mitgeschrieben) :oops:


    in der BGV C1 steht unter § 29 vorbeugender Brandschutz folgendes:

    Würde ich so interpretieren, das es grundsätzlich Verboten aber nach treffen bestimmter Maßnahmen bzw. vorhandensein bestimmter Anlagen (sprühwasser Löschanlage), erlaubt wenn durch die Verantwortliche Feuerwehr genehmigt.

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    • 8. November 2006 um 22:38
    • #9
    Zitat von "marco heller"

    Dies ist auch erforderlich, wenn sich Kraftstoffbehälter von Verbrennungsmotoren in Veranstaltungs- und Produktionsstätten befinden.

    Würde man diese Formulierung wörtlich nehmen, dann wäre es ja egal, ob gefüllt oder nicht.

    Wenn wir ohnehin schon dieses Thema vertiefen: Wie entleert man - nach den Vorstellungen Eurer Dozenten - denn einen Kraftstofftank?

    Dass die Benzinklauer-Methode (Schlauch und mit Mund ansaugen) schon aus Gründen des Arbeitsschutzes ausscheidet, ist klar.

    Wo bekommt man eine Pumpe her, deren bestimmungsgemäße Verwendung das Pumpen brennbarer und explosionsgefährlicher Flüssigkeiten ist? Wie stelle ich sicher, dass der Tank ganz leer ist? (Weil sonst entsteht ein stark explosionsgefährliches Benzin-Luft-Gemisch.) Oder was soll ich tun, wenn ich den Tank nicht ganz leer bekomme?

    (Pssst, noch nicht verraten, wir wollen doch erst mal sehen, wie fit die Dozenten sind...)

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  • christian_thomas
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    • 8. November 2006 um 23:38
    • #10
    Zitat von "ADMIN"

    Eigentlich exakt anders herum...

    Korrekt - im Eifer des Gefechtes falsch abgetippt (ich habe aber auch eine "Sauklaue" - Danke für die Korrektur!

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  • christian_thomas
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    • 8. November 2006 um 23:42
    • #11
    Zitat von "ADMIN"

    Wenn Du bei Deinen Dozenten mit Detailkenntnissen Eindruck schinden möchtest:

    Die DIN 4112 ist inzwischen zurückgezogen und auch nicht mehr in der Liste der technischen Baubestimmungen. Dafür gibt's jetzt:

    - DIN EN 13782, Ausgabe:2006-05
    Fliegende Bauten - Zelte - Sicherheit;
    Deutsche Fassung der EN 13782:2005

    DIN EN 13814, Ausgabe:2005-06
    Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks - Sicherheit;
    Deutsche Fassung der EN 13814:2004

    Nach meinem letzten Stand der Kenntnis (ist jetzt aber auch schon einige Wochen her) sind die aber noch nicht bauaufsichtlich eingeführt.

    Das wird mit Sicherheit hinterfragt - wenn nicht durch mich, dann durch Marco ;)

    Zu den anderen Bezeichnungen der Normen: Ihr wolltet gerne wissen, was bei dem Lehrgang vermittelt wird - daher verwende ich ggf. ausschließlich die Bezeichnungen aus den Lehrgangsunterlagen. Im Zweifelsfall gilt natürlich immer die Bezeichnung aus der jeweils aktuellsten Fassung der betreffenden Norm oder Vorschrift.

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  • christian_thomas
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    • 9. November 2006 um 23:07
    • #12

    Der heutige Lehrgangstag stand ganz im Zeichen des Themas "Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit".

    Es wurden hierzu relevante Gesetze und Verordnungen wie z.B.

    - Grundgesetz,
    - Jugendschutzgesetz
    - VstättVO
    - Mutterschutzgesetz
    - Arbeitsschutzgesetz
    - Laserverordnung
    - Brandschutzverordnung
    - BGV's
    - UVVs
    - Leitern und Tritte
    - Arbeitsstättenverordnung

    angesprochen und die Aufgabenbereiche von

    - Arbeitsschutzausschüssen,
    - Arbeitsmedizinern,
    - Sicherheitsfachkräften,
    - Sicherheitsbeauftragten,
    - Tl,
    - Meistern,
    - Betriebsräten und
    - Chefs

    besprochen.

    Fazit war, daß Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit nicht zu vernachlässigende Themenbereiche sind, welche allerdings erfahrungsgemäß oft nicht so akribisch behandelt werden wie z.B. Rabattverhandlungen beim Einkauf eines Satzes Schraubenzieher.

    Ein Teilnehmer berichtete darüber, daß es bei seinem (größeren) Arbeitgeber mal einen Arbeitssicherheitsschuh-Ausschuß gab, welcher alle Beschäftigten nach den benötigten Sicherheitsschuhen befragte, aber dann doch nicht die tatsächlich angeforderten, für jeden Bereich anderen Sicherheitsschuhe beschaffte, sondern irgendwelche Gummistiefel mit Stahlkappe für alle einkaufte, die ja in einem Theater- oder Bühnenbetrieb besonders beim Riggen in meterhohem Schlamm mit wachsender Begeisterung eingesetzt wurden. Zitat:"Die Stiefel landeten im Schrank und wir kauften uns private Sicherheitsschuhe!" Zitat-Ende.

    Dafür waren die Stiefel im Tausenderpack sicher sehr preiswert eingekauft...

    Welche persönliche Schutzausrüstung tragen eigentlich so die Kollegen aus dem PA-Forum, Turnschuhe und Baseball-Kappe?

    Die Fülle der zu lernenden Vorschriften und Gesetze wirft bei mir jedoch die Frage auf, ob es gelingt, das alles in der Kürze der Zeit in den Kopf hinein - und bei der irgendwann fälligen IHK-Prüfung in der geforderten Form aus dem Kopf wieder herauszubekommen? Na ja, wir haben ja noch Zeit zum Lernen der Theorie, und die praktischen Dinge sind ja schon in Fleisch und Blut übergegangen.

    So viel Spaß der Lehrgang bis heute auch macht - es ist mit Sicherheit keiner da, der einem etwas schenkt, und es wird noch ganz schön schwer werden. Bis jetzt ist es am schwersten, morgens um 8 Uhr - also zu einer völlig ungewohnten Uhrzeit - wach und aufnahmefähig zu sein.

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  • christian_thomas
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    • 12. November 2006 um 22:28
    • #13
    Zitat von "ADMIN"

    Würde man diese Formulierung wörtlich nehmen, dann wäre es ja egal, ob gefüllt oder nicht.

    Wenn wir ohnehin schon dieses Thema vertiefen: Wie entleert man - nach den Vorstellungen Eurer Dozenten - denn einen Kraftstofftank?

    Dass die Benzinklauer-Methode (Schlauch und mit Mund ansaugen) schon aus Gründen des Arbeitsschutzes ausscheidet, ist klar.

    Wo bekommt man eine Pumpe her, deren bestimmungsgemäße Verwendung das Pumpen brennbarer und explosionsgefährlicher Flüssigkeiten ist? Wie stelle ich sicher, dass der Tank ganz leer ist? (Weil sonst entsteht ein stark explosionsgefährliches Benzin-Luft-Gemisch.) Oder was soll ich tun, wenn ich den Tank nicht ganz leer bekomme?

    (Pssst, noch nicht verraten, wir wollen doch erst mal sehen, wie fit die Dozenten sind...)

    Antwort des Dozenten:

    "Ist nicht das Problem des Veranstaltungstechnikers oder Verantwortlichen/Meisters, sondern das Problem des Veranstalters. Wir haben lediglich auf Brandschutzvorschriften zu achten und den Veranstalter darauf hinzuweisen, daß der Tank leer sein muss.

    Ob der Veranstalter uns dann ein leeres Deko-Fahrzeug liefert, oder das anderweitig (durch Feuerwehr/Brandwache usw.) klärt, ist nicht unser Problem!"

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    • 12. November 2006 um 22:43
    • #14

    Am 10.11.2006 ging es ums Riggen:

    In den Bereich Rigging gehört, Lasten über Bodenniveau zu heben, zu halten, wieder abzusenken, und daß unter gehobenen Lasten sich auch Personen aufhalten könnten.

    Unkontrollierte Bewegungen wie Abstürzen und Schwingungen müssen verhindert werden, können aber trotz größter Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

    Daher sind einschlägige Vorschriften penibel umzusetzen. Zu den einschlägigen Vorschriften gehören die BGV-C1 und die Schriftenreihen des VPLT, z.B. SR 1.0, als anerkannter Stand der Technik.

    Es wurden an diesem Tage verschiedene Stativarten (Wind-up, Tower, Traversenlifte, Hand- und Motorkettenzüge, und die zugehörigen BGV D08, BGV D08+, BGV C1 durchgesprochen.

    Auch fanden im baurechlichen Sinne "Gitterträger" genannte Traversen und deren verschiedenen Verbindungssysteme Erwähnung - auch die unter Belastung einer Traverse entstehenden Kräfte bei gleichmässiger und ungleichmäßiger Belastung.

    Zu allen vorstehenden (Teil-) Systemen wurden deren Schwachstellen erörtert, sowie auch Merkmale, die einzelne Bauteile als "ablegereif" erkennbar machen.

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    Einmal editiert, zuletzt von christian_thomas (13. November 2006 um 07:46)

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    • 13. November 2006 um 00:38
    • #15
    Zitat von "Christian_Thomas"

    Antwort des Dozenten:

    "Ist nicht das Problem des Veranstaltungstechnikers oder Verantwortlichen/Meisters, sondern das Problem des Veranstalters. Wir haben lediglich auf Brandschutzvorschriften zu achten und den Veranstalter darauf hinzuweisen, daß der Tank leer sein muss.

    Ob der Veranstalter uns dann ein leeres Deko-Fahrzeug liefert, oder das anderweitig (durch Feuerwehr/Brandwache usw.) klärt, ist nicht unser Problem!"

    Wenn der Meister als Beauftragter des Betreibers (also als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik im Sinne VSTättVo) tätig ist, mag man sich damit ja noch drumherum mogeln können. (In der Theorie zumindest. Wie lange man auf seinem Job bleibt, wenn man immer nur Probleme sieht, ohne Lösungen anbieten zu können, ist die andere Frage...)


    Aber nun mal angenommen, der Meister ist Beauftragter des Veranstalters, Grundlage Arbeitsschutzgesetz. Ihm werden gerade vier fabrikneue Autos vor die Halle gestellt. Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik sagt "nur mit leerem Tank" und hat weiter auch keinen Ratschlag. Die Autos ins Werk zurückschicken mit der Bitte, Exemplare mit leerem Tank zu schicken, scheidet aus Zeitgründen aus. Was nun?


    (Wenn Euer Dozent halbwegs fit ist, hat er sich inzwischen über dieses Thema schlau gemacht...)

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    • 13. November 2006 um 00:44
    • #16
    Zitat von "Christian_Thomas"

    Daher sind einschlägige Vorschriften penibel umzusetzen. Zu den einschlägigen Vorschriften gehören die BGV-C1 und die Schriftenreihen des VPLT, z.B. SR 1.0, als anerkannter Stand der Technik.

    1.) Wir befinden uns im Zeitalter der Deregulierung. Also nicht mehr "Vorschriften penibel umsetzen", sondern "Gefährdungsanalyse und daraus nötige Maßnahmen ableiten".

    Steht inzwischen auch in jeder BGV, dass andere, ebenso sichere Lösungen, nicht ausgeschlossen sind.

    2.) Es gibt die Termini "Stand der Technik" und "anerkannte Regeln der Technik". ("Stand der Wissenschaft" gibt's auch noch, aber wir wollen ja keine Atomkraftwerke bauen...)

    Ob die SR-Reihe des VPLT "Stand der Technik ist", hängt auch ein Stück weit davon ab, welche Definition man verwendet. Kann man ja mal den Dozenten fragen: Wie ist das definiert, und wo steht das...

    Zitat

    Es wurden an diesem Tage verschiedene Stativarten (Wind-up, Tower, Traversenlifte, Hand- und Motorkettenzüge, und die zugehörigen BGV 08, BGV 08+, BGV C1 durchgesprochen.

    Da kannst Du jetzt vermutlich Deine eigene Handschrift nicht mehr lesen: Das heisst D8 (D wie Dora...).

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  • marco heller
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    • 13. November 2006 um 01:02
    • #17

    von Penibel umsetzen war auch nicht die Rede, ich denke eher das es der Christian so für sich beschrieben hat.

  • christian_thomas
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    • 13. November 2006 um 07:37
    • #18
    Zitat von "ADMIN"


    Wenn der Meister als Beauftragter des Betreibers (also als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik im Sinne VSTättVo) tätig ist, mag man sich damit ja noch drumherum mogeln können. (In der Theorie zumindest. Wie lange man auf seinem Job bleibt, wenn man immer nur Probleme sieht, ohne Lösungen anbieten zu können, ist die andere Frage...)

    Aber nun mal angenommen, der Meister ist Beauftragter des Veranstalters, Grundlage Arbeitsschutzgesetz. Ihm werden gerade vier fabrikneue Autos vor die Halle gestellt. Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik sagt "nur mit leerem Tank" und hat weiter auch keinen Ratschlag. Die Autos ins Werk zurückschicken mit der Bitte, Exemplare mit leerem Tank zu schicken, scheidet aus Zeitgründen aus. Was nun?

    (Wenn Euer Dozent halbwegs fit ist, hat er sich inzwischen über dieses Thema schlau gemacht...)

    Sorry, Michael, aber in diesem Fall kenne ich die Dozenten-Antwort schon, siehe oben.

    Ich persönlich würde wahrscheinlich Personal einkalkulieren für Unwägbarkeiten und den Sprit nach Rücksprache mit der Brandwache der Feuerwehr ablassen.

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  • christian_thomas
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    • 13. November 2006 um 07:40
    • #19
    Zitat von "marco heller"

    von Penibel umsetzen war auch nicht die Rede, ich denke eher das es der Christian so für sich beschrieben hat.

    Irrtum Marco, in dem Teil, in dem das Wort "penibel" vorkam, war es in den Unterlagen auch so enthalten.

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  • christian_thomas
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    • 13. November 2006 um 07:47
    • #20
    Zitat von "ADMIN"

    Da kannst Du jetzt vermutlich Deine eigene Handschrift nicht mehr lesen: Das heisst D8 (D wie Dora...).

    Korrekt!

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

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