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Qualifikation?

  • sancho
  • 18. November 2006 um 00:33
  • sancho
    Beiträge
    20
    • 18. November 2006 um 00:33
    • #1

    Hallo,
    ich hab eine Frage, zu den Angebotenen Seminaren ( Lichttechnik, Tontechnik, Rigging, Management, etc.) die auch so als Wochenendkurse angeboten werden.
    Haben diese Kurse auch andere Vorteile, abgesehen von dem übermittelten Wissen?

    Meine Problematik ist diese, ich bin Schüler an einem Gymnasium im vorletzten Jahr,
    seit nunmehr 5 Jahren beschäftige ich mich dort ( und auch extern ) mit der Tontechnik,
    und seit 3Jahren auch mit dem Mitplanen und Mitorganisieren der Veranstaltungen.
    Gibt es eine Möglichkeit, meine „Qualifikationen“ irgendwie schriftlich zu fixieren, sodass sie auch auf dem freien Markt nutzbar sind?

    Neben der Zeitproblematik kommt natürlich auch die finanzielle Sache erschwerend hinzu,
    gibt es eine gute kostengünstige Alternative?

    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
    Danke für eure Mühen

    Liegt der Soundmensch tot im Keller
    War der Lichtler wieder schneller,
    Liegt der Lichtler tot daneben
    war der TL noch am leben!!!!!

  • a. tetzlaff
    Beiträge
    55
    • 18. November 2006 um 17:50
    • #2

    Sowas kommt i.A. mit ins Studienbuch - ob Du damit allerdings Erfolge auf dem Arbeitsmarkt verbuchen kannst, weiß ich nicht. Der Eintrag würde halt nicht wiederspiegeln, was Du wirklich gemacht hast.

  • christian_thomas
    Verifiziert
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    1.001
    • 18. November 2006 um 21:14
    • #3

    Interessant wird eine solche Tätigkeit, wenn Du 6 Jahre zusammenbekommst und die IHK-Prüfungsvoraussetzungen erfüllst. Dann kannst Du nämlich eine Prüfung ablegen und einen Brief von der IHK bekommen.

    Allerdings bezweifele ich daß Du diese Voraussetzungen erfüllst.

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • nikita
    Beiträge
    83
    • 18. November 2006 um 21:57
    • #4

    Hi !
    Welche Vorraussetzungen muss ich denn erfüllen um nach 6 Jahren zur Prüfung zu können ?
    Müssen die 6 Jahre zusammenhängen ? Danke für die Antwort(en). 8)

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 19. November 2006 um 11:16
    • #5

    Hallo,

    was Christian gemeint hat ist wohl die Externenprüfung zur Fachkraft. Aber die Voraussetzungen erfüllst Du sicher nicht, wenn Du immer mal nebenbei eine Veranstaltung betreut hast. Auch werden die Kenntnisse zum Bestehen der prüfung nicht reichen (ist jetzt nicht persönlich gemeint!). In der prüfungsordnung steht:

    (2) Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, daß er
    mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben
    ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung
    ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage
    von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß
    der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die
    Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

    Da ist von "im Beruf tätig" die Rede.

    Eine Alternative wäre, gelegentlich für eine Beschallungsfirma zu arbeiten, und von diesen ein Zeugnis über die Tätigkeiten und Kenntnisse zu erhalten.

  • nikita
    Beiträge
    83
    • 19. November 2006 um 13:08
    • #6

    @ timotimo: Danke für die ausführliche Antwort !

    Ob die 6 Jahre zusammenhängen müssen , damit meinte ich nicht, dass ich über sechs Jahre mal hier und da gearbeitet habe, sondern eine 2 1/2 jährige Festanstellung bei einer Firma für Elektroakustik , dann fast zwei Jahre Pause - wg. Krankheit , und nun schon eine ganze Weile selbstständig und das mit einer - ich nen's mal "Full-Time-Auslastung" :wink:

    Zitat

    Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage
    von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird

    Der Auszug liest sich echt köstlich, Beamtendeutsch.... Wie muss ich denn das

    Zitat

    Hiervon kann abgesehen werden

    interpretieren ? Ich hab es jetzt so verstanden, dass wenn mein ehemaliger Arbeitgeber mir ein "Einser-Zeugnis" ausstellt darf ich auch schon früher zur Prüfung , richtig ? :o :lol:

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  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 19. November 2006 um 13:18
    • #7

    Ich denke, es geht um techniker, die zum Beispiel schon 20 jahre als solche tätig sind, vielleicht auch als Freelancer. Diesen soll so der Weg zur Prüfung ermöglicht werden.

    Im Zweifelsfall einfach bei Deiner Industrie-und Handelskammer anfragen, ob Du die Voraussetzungen erfüllst. Die Auslegung dieser Regelung ist wahrscheinlich auch vom Sacharbeiter abhängig.... :wink:

  • sancho
    Beiträge
    20
    • 19. November 2006 um 14:07
    • #8

    hy, danke für den Einblick....
    Ist schon klar, das die Vorraussetzungen für die Externen-Prüfung bei der IHK ziemlich hoch sind!
    Da ist das mit dem nebenbei arbeiten für Firmen in der Branche mit dem austellen von "Zeugnissen" schon besser.
    Kann man eigentlich ein Nebengewerbe im Bereich Veranstaltungen aufmachen ohne irgendwelche Prüfungen?
    Also Verleih, Planung, Betreuen und Beratung?
    So könnte man neben den Erfahrungen auch etwas Geld sammeln *g*

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  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 19. November 2006 um 14:26
    • #9

    sancho: als Veranstalter oder als Technikfirma, -vermittler oder Techniker?

    Zu diesem Thema gibt´s einige Threads. Benutz mal die Suche Thema z.B. Nebengewerbe .

    Ein Gewerbe aufmachen kann jeder. Die zulässigen Tätigkeiten hängen von Deiner Ausbildung/Qualifikation ab (z.B. keine Elektroinstallationen oder keine Azubis ausbilden...)

  • sancho
    Beiträge
    20
    • 19. November 2006 um 15:36
    • #10

    Danke dir, werde ich benutzten, die Frage hatte sich nur spontan ergeben..
    Aber zur Vollständigkeit:
    Als Techniker, Verleiher, und Veranstalter ( hierbei Organisation, etc.)
    Dieses nebengewerbe wäre mit Freunden zusammen, wo jeder einen Teil übernimmt, aber im endeffekt alle zusammenarbeiten.

    Dann heißt es mal fröhlich suchen...

    Danke nochmal!

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