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Ware wird nicht abgeholt - was tun?

  • Stephan Graeske
  • 23. November 2006 um 14:04
  • Stephan Graeske
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    Beiträge
    1.217
    • 23. November 2006 um 14:04
    • #1

    Guten Tag,

    ich habe Ware verkauft und dabei vereinbart, dass der Kunde die Ware abholt bzw. per Logistiker abholen läßt. Die Rechnung hat er bezahlt, die Ware steht nun seit über einem Monat bei uns. Ich habe mehrmals gebeten, die Ware abzuholen. Keine Antwort...

    Was tun? Ich möchte gerne den Platz frei haben und diese Aktion abschließen. Es ist ein riesen Karton.

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Jeremy
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    1.491
    • 23. November 2006 um 15:35
    • #2

    Ohne die Details zu kennen:

    Da liegt ein Fall des sog. Gläubigerverzugs vor. Daraus entstehen zwei für Dich relevante Folgen:

    1. Du bist nur noch in verringertem Maß für die Erhaltung und Aufbewahrung des Pakets verantwortlich, dh. Du musst nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gradestehen, falls dem Ding in der Zwischenzeit was passiert (§300 Abs. 1 BGB).

    2. Du kannst, falls Dir durch die Nichtabholung irgendwelche Mehraufwendungen entstehen (z.B. Lagerkosten), den Ersatz dieser Mehraufwendungen verlangen (§304 BGB). Ob Du die bekommst, steht auf einem anderen Blatt.

    Pflichthinweis: Ich bin kein offizieller und lizensierter Rechtsgelehrter, die obigen Hinweise entsprechen nur meiner persönlichen (durch eine abgeschlossene Verwaltungsausbildung aber auch nicht ganz unfundierten) Meinung.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • slaytalix
    Verifiziert
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    Marktplatz Einträge
    1
    • 23. November 2006 um 17:05
    • #3

    Ist zwar traurirg, evtl. ist der Käufer aber verstorben ? Bei Erben anfragen ?

    Aufbewahrungspflicht.

    Schlimmer wäre es, wenn der Käufer nicht bezahlt hat

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • tufkaklto
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    1
    Beiträge
    7.116
    • 23. November 2006 um 18:16
    • #4

    Falls dir sehr im weg steht, ich kanns ja gegen einen kleinen unkostenbeitrag entsorgen :D:D

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Kracky
    Profi
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    2
    Beiträge
    12.055
    • 23. November 2006 um 22:52
    • #5

    Sowas hab ich ja noch nie gehört, interessante Sachen gibt es.

    Wenn nicht übertrieben groß und schwer, der Versand also im überschaubarem Rahmen liegt und es dich sehr stört, auf die paar Euro pfeiffen und an seine Adresse versenden. Ansonsten schön in ein Eck packen und ab und an eine Rechnung über Lagerungsgebühren schreiben.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • mringhoff
    Profi
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 24. November 2006 um 20:04
    • #6
    Zitat von "Kracky"

    Wenn nicht übertrieben groß und schwer, der Versand also im überschaubarem Rahmen liegt und es dich sehr stört, auf die paar Euro pfeiffen und an seine Adresse versenden.

    Wenn die Spedition nicht zustellen kann, kommts kostenpflichtig wieder zurück. :(

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • da_user
    Beiträge
    844
    • 24. November 2006 um 20:33
    • #7

    Geld zurücküberweisen und nochmal verkaufen?

    rechtschriebfehler sind bugs im board

  • mringhoff
    Profi
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 25. November 2006 um 09:51
    • #8

    Wenn dann anderstrum.
    Abholfrist setzen und mit anderweitigem Verkauf drohen. Dann der Verkauf, danach die angefallenen Kosten und ggf. den Mindererlös aufrechnen und den Rest zurücküberweisen bzw. Scheck schicken.

    Bleibt nur die Frage, ob man das so ohne weiteres darf und inwieweit der Käufer bereits Eigentum an der Sache erlangt hat...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • ukw
    Verifiziert
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    1.566
    • 25. November 2006 um 17:25
    • #9

    Da liegt ein Annahme-Verzug vor.

    http://www.finanzxl.de/lexikon/Annahm…htswirkung.html

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

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