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Wann ist Gebraucht-Truss nicht mehr zulässig ?

  • lichtfürlau
  • 26. November 2006 um 19:43
  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 26. November 2006 um 19:43
    • #1

    Hab ma ne Frage an die Profis hier im Forum.

    Folgende 2-Punkt Litec-Gebraucht-Truss habe ich als "Best-Zustand" geliefert bekommen, gleich Schreddern oder im Rahmen der Zulässigkeit?

    Bild 1 http://img369.imageshack.us/img369/255/img0269ba6.jpg

    Bild 2 http://img369.imageshack.us/img369/4687/img0270gt9.jpg


    Ansonsten sind die Truss OK. Lediglich die letzte Strebe ist verbogen (Bild 1). Die Schweissnähte sind zwar gedehnt aber nicht gerissen (Bild 2), der Rohrabstand ist unbeeinträchtigt. Die Truss-Stücke lassen sich relativ unproblematisch verbinden.

    Hier die Angaben des Verkäufers, aufgrund dessen meine Kaufentscheidung beruhte - für Alle, die der Meinung sind...das günstige gebrauchte Truss in der Regel nur noch zum Schreddern gut ist:

    "müßte Litec sein bin mir aber nicht sicher. Also nagle mich bitte nicht fest. Sind im besten Zustand, natürlich Alu, Silber"

    In der Hoffnung auf ein bissl Verständnis für ein "scheinbar" interessantes Angebot.

    ina

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    2 Mal editiert, zuletzt von lichtfürlau (27. November 2006 um 15:03)

  • maskapone
    Beiträge
    73
    • 26. November 2006 um 19:54
    • #2

    Bester Zustand, naja naja

    Also als reine Deko-Truss wo nur ein paar ausleuchtungstrahler drin sind würd ichs nehmen (sofern vom restlichen aussehen als Messetruss überhaupt noch akzeptabel) , allerdings sobald es ums reinhängen von schwererem Gerät geht würd ichs lassen !

    Baumi chicka WahWah

  • treibsand
    Verifiziert
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    1
    • 26. November 2006 um 20:41
    • #3
    Zitat von "Maskapone"

    Bester Zustand, naja naja

    Also als reine Deko-Truss wo nur ein paar ausleuchtungstrahler drin sind würd ichs nehmen (sofern vom restlichen aussehen als Messetruss überhaupt noch akzeptabel) , allerdings sobald es ums reinhängen von schwererem Gerät geht würd ichs lassen !

    Dem ist im Grunde nur noch hinzuzufügen, dass 2Pkt. Truss eh für's Hängen von "schwererem Gerät" nicht geeignet ist.

    Für R'n'R kannst du den Truss sicher nicht mehr einsetzen, da IMHO niemand die Truss für jeden einzelnen Auftrag auf Tauglichkeit & Traglast geprüft wird.
    Für eine Festinstallation mit ein wenig Deko sicherlich noch brauchbar.

    Trotzdem darf man dem Verkäufer sicherlich mal bzgl. des BEstzustandes ein paar Worte oder gar die ganze Truss zukommen lassen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 26. November 2006 um 21:40
    • #4

    ...hängen sollen max. 15kg/m bei einer Punktlast von max. 10kg

    ina

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  • Markus Verza
    Verifiziert
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    Beiträge
    1.756
    • 26. November 2006 um 21:46
    • #5

    Bei einer Truss gibt es 2 Zustände:

    - Truss ohne Mängel, damit arbeite ich.
    - Truss mit Mängel, damit wird nicht gearbeitet

    in wie weit eine Truss mit Schaden / Mangel noch zu gebrauchen ist darf nur ein Sachverständiger (Ing.) beuchteilen.

    Eine Truss mit Verbogenen Bracing ist ablegereif.
    Ich würde die Dinger einfach zurückgeben.

  • mooni
    Beiträge
    88
    • 26. November 2006 um 22:10
    • #6

    auch wenn es nur um 15kg/m Linielast geht,
    die 1te und die 3te Truss von Bild 1 sind mehr als nur ablegereif.
    Also ich würde sie zurück schicken da der zustandt " sind im besten zustandt" mehr verspricht, wie Du mit der Truss noch machen solltest.


    Lg Mooni

    Service4Solutions

  • ADMIN
    Administrator
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    1
    • 26. November 2006 um 22:46
    • #7

    Das hängt jetzt ganz stark davon ab, was man damit genau machen möchte.

    In jedem Fall ist die Wandlung des Kaufvertrags die elegantere Lösung...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • lightning
    Beiträge
    385
    • 27. November 2006 um 00:18
    • #8

    Ablegereif und nicht mehr zu verwenden.

    Da sieht die Truss die bei uns aussortiert wird ja noch besser aus...

    Also: Kaufvertrag wandeln.

    lightning

  • Sven H
    Profi
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    727
    • 27. November 2006 um 00:38
    • #9

    Die Traverse ist hinüber diese noch zu nutzen würde ich als grob fahrlässig erachten.

    Aluminium hat als Werkstoff hat eine längere elastische (Überbeanspruchung aber keine bzw. reversibele Verformung) als plastische Phase (Verformung) nach der Plastischen Phase (sehr kurz) erfolgt aber sehr schnell der Bruch. D.h. wenn eine Verformung sichtbar ist, sind auch meistens schon teile der Strucktur gebrochen / aufgebrochen.

    Deswegen sollte eine Alu-Traverse sobald sie erste Anzeichen einer Verformung zeigt in Richtung Altmetall wandern.

    Die Verformungen auf den Bildern sind schon ziemlich heftig, eigentlich eine Frechheit sowas überhaupt noch zu verkaufen-> Altmetall

    Für den Partykeller oder ein bischen Deko hab ich zwar keine Bedenken. Aber gut ists trotzdem nicht.

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 27. November 2006 um 03:21
    • #10
    Zitat von "Sven H"

    Die Traverse ist hinüber diese noch zu nutzen würde ich als grob fahrlässig erachten.

    Aluminium hat als Werkstoff hat eine längere elastische (Überbeanspruchung aber keine bzw. reversibele Verformung) als plastische Phase (Verformung) nach der Plastischen Phase (sehr kurz) erfolgt aber sehr schnell der Bruch. D.h. wenn eine Verformung sichtbar ist, sind auch meistens schon teile der Strucktur gebrochen / aufgebrochen.

    Deswegen sollte eine Alu-Traverse sobald sie erste Anzeichen einer Verformung zeigt in Richtung Altmetall wandern.


    ...na hoffentlich siehts der Verkäufer auch so...habe ehrlich gesagt keine Lust auf einem Haufen Alu-Schrott zu sitzen, auch wenn der Preis echt gut war. :evil:

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  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 27. November 2006 um 14:53
    • #11

    :shock: ...der Verkäufer deklariert die Beschädigungen als "eindeutiger Transportschaden".

    hier seine Antwort:
    "Also ich habe nochmals mit meinen Kollegen Rücksprache gehalten. Mein Kollege hat diese Beschädigungen, die du mir gemail hast nicht feststellen können. Es handelt sich eindeutig um Transportschäden.Als die Sachen abgeholt wurden, ist der Transporteur schon nicht gerade zimperlich mit den Traversen umgegangen. Kurz und gut die Traversen waren in einem einwandfreien Zustand. Wir sind uns keiner Schuld bewußt. Wenn die Sachen defekt, beschädigt oder nicht mehr gebrauchsfähig gewesen wären, hätten wir sie nicht angeboten.Wir verkaufen nur intakte Ware. Außerdem, denke ich die Sachen waren ja für solche Fälle versichert."


    Seitlich sind mir zudem diese Überbelastungsverformungen aufgefallen, die keinesfalls vom Transport herrühren können. Diese Art Verformung ist typisch für eine Traverse, an der schlichtweg zuviel Gwicht gezogen hat.

    http://img150.imageshack.us/img150/9194/img0277apy4.jpg

    :evil: :twisted: :evil:

    Bei solcherlei Spielchen und dermaßener Veräppelung mache ich nicht mit.

    Was haltet Ihr von solchen "Kollegen"?

    ina

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    2 Mal editiert, zuletzt von lichtfürlau (28. November 2006 um 00:06)

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 27. November 2006 um 15:11
    • #12

    Durch wen ist der Transport erfolgt ?
    Wer hat den Transport beauftragt ?
    Gibt es Vereinbarungen über das Transport Risiko ?

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 28. November 2006 um 00:03
    • #13

    Merkwürdig ist auch das die erste und die dritte Traverse diese Beschädigungen aufweisen. Logisch wären doch eher alle vier oder zumindest direkt übergreifende Schadensübergänge.

    Ein mir bekannter Statiker ist der Überzeugung, die verbogene Strebe und die eingedrückte Seite sind in Abhängigkeit zu betrachten und bedingen sich selbst.

    Beim Transport müßte also ein mitdenkender MA das System ausgepackt, zusammengebaut, geschultert und eine viel zu große Last für ne Weile drangehangen haben. Damit ist er dann zu Fuß nach Berlin und hat alles schick auseinandergebaut, wieder eingepackt und geliefert.

    Hmmm...klingt irgendwie plausibel :x


    Zitat

    Durch wen ist der Transport erfolgt ?
    Wer hat den Transport beauftragt ?
    Gibt es Vereinbarungen über das Transport Risiko ?

    GLS (via eparcel)
    ich (empfänger)
    leider nein

    WERDE MICH HIER NICHT WEITER AUSLASSEN. WERDE WANDELN.


    ina

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  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 21. Dezember 2006 um 00:36
    • #14

    Der Vollständigkeit halber:

    Habe die Beiden defekten Truss-Stücke zum Alt-Metall gegeben und den Kaufpreis vor ein paar Tagen vom Verkäufer erstattet bekommen.


    ina

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  • sydon
    Beiträge
    309
    • 21. Dezember 2006 um 08:54
    • #15

    Sei mir bitte nicht böse oder belehre mich besserem aber waren die Bilder nicht ungefähr genau so in Eb.... drin ?

    Ist aber nun egal, da du das Geld wiederbekommen hast du den Schrott entsorgt hast.

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 31. Dezember 2006 um 15:41
    • #16
    Zitat von "sydon"

    Sei mir bitte nicht böse oder belehre mich besserem aber waren die Bilder nicht ungefähr genau so in Eb.... drin ?

    Ist aber nun egal, da du das Geld wiederbekommen hast du den Schrott entsorgt hast.


    :shock: ...keine Ahnung von welchen Bildern Du redest. :o

    Wäre aber nett, wenn Du etwas detaillierter mit Deiner Vermutung wärst und Du mir mal den Link zur entsprechenden Auktion geben könntest.

    Sollten meine Bilder von irgend Jemandem geklaut werden und bei Eb*y verwendet werden....würde ich nich so dolle finden.


    Der Schrott ist gegen Entgelt über den Altmetall-Händler wahrscheinlich jetzt zu 10km Haushalts-Alufolie recycelt.

    Im Übrigen fände ich es nett, wenn Du Deinen Thread rehabilitierend änderst. :?

    ina

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