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DIN 15905-5: Fragen zur Umsetzung

  • thc
  • 9. Februar 2007 um 21:58
  • thc
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    • 9. Februar 2007 um 21:58
    • #1

    Tach zusammen,
    ich habe mich inzwischen in das Thema eingelesen (auch den Entwurf der DIN) und stehe jetzt vor im Wesentlichen zwei Problemen bei der Umsetzung, wenn ich das richtig verstanden habe.
    1. Das Messinstrument soll an einem Ort sein, wo es manipulationssicher ist. Hmm, wir (Kirchengemeinde) haben zwei Tops auf Stativen - wie bekomme ich einen Schallpegelmesser in ca. 1 Meter Entfernung davor, an welchen das Publikum nicht so einfach dran kommt? Eine erste Idee wäre ein Flugrahmen am Top, daran ein Mikrostativgalgen und daran ein Winkel nach unten und da dran dann den Pegelmesser.
    2. Das Publikum muss informiert werden, wenn es aktuell über 95 dB hinaus geht. Bisschen blöd, mitten in der VA dafür Durchsagen zu machen - also muss was optisches her. Ideal wäre m.E. eine Software, die neben dem sowieso grundsätzlich Erforderlichen (Kalibrierung, Logging, Info im Fenster) die aktuelle dB-Zahl an irgendeinem IP-Port ausgibt und zusätzlich schön bunt ( bis 85 = grün, bis 95 = gelb, darüber rot ) in ein Video-Overlay schreibt, das man dann irgendwo ausgeben kann, z.B. auf einem Beamer. Gibts sowas schon, was auch halbwegs bezahlbar ist? Schliesslich geht es letzlich nur um das präventive Vorbeugen gegen eventuelle Schadenersatzklagen, da werden für uns HKS größere Summen auch schnell unwirtschaftlich.
    Gruß
    Claus

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    • 10. Februar 2007 um 11:27
    • #2

    1.) Der Markt für solche Schallpegelmessanlagen wird im Prinzip von drei Firmen abgedeckt:

    a) Für die Discotheken, Jugendclubs und sonstige Einrichtungen, wo's nicht teuer werden darf: http://www.monacor.de/de/produktseite_suche.php?artid=5632&spr=DE&typ=full

    b) Für mobile Systeme (derzeit hauptsächlich die öffentlich-rechtlichen Rundfunksanstalten und deren Umfeld) und für Theater, preisliche Mittelklasse: http://www.dbmess.de/touring/index.html

    c) Für große Hallen und Arenen, preisliche (und qualitative) Oberklasse: http://www.amt-ig.de/start.htm

    Diese Firmen sind es schon gewohnt, dass ihre Arbeit sehr beratungsintensiv ist...


    2.) Zum Pegelmesser:

    Zitat

    1. Das Messinstrument soll an einem Ort sein, wo es manipulationssicher ist. Hmm, wir (Kirchengemeinde) haben zwei Tops auf Stativen - wie bekomme ich einen Schallpegelmesser in ca. 1 Meter Entfernung davor, an welchen das Publikum nicht so einfach dran kommt? Eine erste Idee wäre ein Flugrahmen am Top, daran ein Mikrostativgalgen und daran ein Winkel nach unten und da dran dann den Pegelmesser.

    a) Welcher Pegelmesser ist denn vorgesehen? Beherrscht der überhaupt das Messverfahren? (Die üblichen Handschallpegelmesser, egal, ob sie nun 50,- Euro kosten oder 5000,-, beherrschen das Verfahren nicht)

    b) üblicherweise wird indoor das Messmikrofon von der Decke abgehängt.


    3.) Zur Information des Publikums: Da wird die Norm doch etwas vom Normentwurf abweichen.... (nein, präziser darf ich das jetzt noch nicht formulieren.)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • thc
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    • 10. Februar 2007 um 14:50
    • #3
    Zitat

    a) Welcher Pegelmesser ist denn vorgesehen?


    Bis jetzt noch gar kein bestimmter. Aber aus Wirtschaftlichkeitserwägungen der billigste, der Class-2 erfüllt sowie einen Analogausgang und einen Stativanschluss hat.

    Zitat

    Die üblichen Handschallpegelmesser, egal, ob sie nun 50,- Euro kosten oder 5000,-, beherrschen das Verfahren nicht


    Das soll auch gar nicht das Gerät selbst übernehmen, sondern ich dachte eher, die Messung über Analogausgang an einen PC zu übertragen und dem das Verfahren zu überlassen.
    Mir ist schon klar, dass das nicht mehr manipulationssicher ist. Aber m.E. kommt es im Ergebnis nur darauf an, im Fall des Falles das Gericht überzeugen zu können, dem "Stand der Technik" so gut wie möglich entsprochen zu haben. Und Stand der Technik ist heute, dass Class-2-Geräte grundsätzlich zugelassen sind, obwohl sie das vorgesehene Messverfahren nicht beherrschen, also benötige ich für das Messverfahren derzeit eben einen PC mit entsprechender Software. Alles eine Frage der freien Beweiswürdigung.

    BTW: Welche Ausgabemöglichkeiten hat denn dbMess so - da habe ich nix Konkretes zu gefunden auf der Internetpräsenz?

    Gruß
    Claus

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    • 10. Februar 2007 um 16:14
    • #4
    Zitat von "thc"

    Und Stand der Technik ist heute, dass Class-2-Geräte grundsätzlich zugelassen sind, obwohl sie das vorgesehene Messverfahren nicht beherrschen, also benötige ich für das Messverfahren derzeit eben einen PC mit entsprechender Software.

    Bitte nicht verwechseln: Das Messsystem muss mindestens Klasse 2 sein. Das heißt aber noch lange nicht, dass alle Klasse-2-Geräte geeignet sind.

    Zitat von "BGR VI ZR 142/0"

    In diesem Fall wäre der Beklagte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, wenn er nur gelegentliche Messungen mit einem Handmeßgerät, statt in der von der technischen Regel vorgesehenen Weise hat durchführen lassen.


    Zitat

    BTW: Welche Ausgabemöglichkeiten hat denn dbMess so - da habe ich nix Konkretes zu gefunden auf der Internetpräsenz?

    dBmess Touring / dBmess Theater: kann die Software ein normgerechtes Messprotokoll ausdrucken. Sobald die neue Norm veröffentlicht ist, gibt's eine neue Software, die auch ein Messprotokoll drucken kann (eines, was dann normgerecht ist), dazu kommen Exportmöglichkeiten von Minuten- und Halbstunden-Werten (Excel-Format) sowie als Grafik die Minuten-Mittel.


    dBmess Disco (die Software vom Levelmax) hat die Exportmöglichkeiten jetzt schon.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • thc
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    • 10. Februar 2007 um 20:31
    • #5
    Zitat

    Das heißt aber noch lange nicht, dass alle Klasse-2-Geräte geeignet sind.


    Da bin ich absoluter Laie. Worin unterscheiden sich geeignete von nicht geeigneten Geräten bzw. was müssen geeignete Geräte können?

    Zitat

    BGR VI ZR 142/0


    Die Rechtsprechung zu der Thematik ist mir geläufig. Wenn ich mich damit schon mal befasse, dann auch gründlich.

    Zitat

    dBmess Disco (die Software vom Levelmax) hat die Exportmöglichkeiten jetzt schon.


    Da war ich wohl etwas unpräzise in der Fragestellung. Ich wollte eigentlich wissen, auf welchen Wegen der aktuelle Pegel von der Software - nicht vom Messgerät - ausgegeben werden kann (Fenster, Overlay, http-Server, Stream ...). Hintergrund ist die angedachte Visualisierung, auch wenn die Verpflichtung dazu nicht oder nicht ganz so kommen sollte wie bisher erwartet.

    Gruß
    Claus

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    • 10. Februar 2007 um 23:25
    • #6

    Alle Programme arbeiten als HTTP-Server, man kann sie also per Webbrowser fernabfragen.

    dBmess Disco (demnächst auch die anderen Versionen) arbeitet als TSP-Client (http://www.lightcontrol-mini.de/TSP.html), man kann also alle Programme, die TSP verstehen, in Abhängigkeit vom Pegel steuern. Normalerweise wird das verwendet, um eine Relaisplatine anzuschließen, die beim Überschreiten eines Pegels eine Warnlampe anschaltet und beim Überschreiten des nächsten Grenzwertes den Strom abschaltet. Ds TSP ein universelles Protokoll ist, könnte man aber auch Lichtstimmungen aufrufen, Tondateien einspielen, Powerpoint-Präsentationen starten...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • tufkaklto
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    • 11. Februar 2007 um 09:06
    • #7

    Wenn wir schon auch das Thema Umsetzung dabei haben.

    Es wird immer wieder das Argument "Strom abdrehen " oder " Anlage ausschalten " eingebracht.

    Die Frage, die sich mir stellt, wie viel mehr schäden auch an Personen in so einem Fall auftreten können, wenn die gerade Partylaunenfeste Menge da auszuckt.

    Ob ob dann das dafür steht, "eventuelle" Schäden am Gehör gegen so etwas aufzuwiegen.
    Ich war auf der TMT bei der Diskussion anwesend.
    Und auch dort wurde dies als Thema behandelt.
    Es gab ja schon mal den Fall, als eine aufgebrachte Menge eine Bühne gestürmt und abgefackelt hat.

    Wie siht es rechtlich aus, wenn ich auf einem Messprotokoll vermerke, das der Pegel über 99 war, aber ich aus oben erwähnten Gründen nicht abgedreht hab ??

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Sven M
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    • 11. Februar 2007 um 11:53
    • #8

    Klaus, man merkt duch immer wieder das du der knallharte Praktiker bist:-)

    Aber ich gebe dir schon recht, ein automatisches Abschalten würde ich auch nicht befürworten.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • thc
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    • 11. Februar 2007 um 14:50
    • #9

    Ah, ist ja doch kein reiner Dialog hier.
    Allerdings möchte ich darum bitten, dass sich dieser Thread ausschliesslich mit der technischen Seite beschäftigt und für die Konsequenzen bei Bedarf ein neuer aufgemacht wird - das ufert hier sonst aus.

    Zitat

    Worin unterscheiden sich geeignete von nicht geeigneten Geräten


    Gibts da auch noch eine fundierte Aussage zu? Muss ja nicht vom Admin selbst sein, wenn sonst noch wer das entsprechende Wissen hat.

    Gruß
    Claus

  • TomyN
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    • 12. Februar 2007 um 11:21
    • #10

    :D Hi, das ganze ist ein System aus verschiedensten Komponenten. Welche Bedingungen und Funktionen nun wirklich gefordert werden, hängt von der Norm ab. Die Neufassung der Norm gibt es noch nicht, aber der Admin ist im Normungsausschluss, daher hat er einen gewissen 'Wissensvorsprung' und kann jetzt schon Geräte verkaufen, die eine noch nicht amtliche Norm erfüllen :)

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
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  • thc
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    • 12. Februar 2007 um 22:04
    • #11

    Hmm,
    Mass der Dinge ist der "Stand der Technik". Und ob das der derzeit (noch) gültige oder schon der Stand der Neufassung ist, wage ich nicht zu beurteilen. Das macht dann im Zweifel doch eher das zuständige Gericht.
    Aber in einem der Beiträge weiter oben hat der Admin die Behauptung aufgestellt, nicht alle Klasse-2-Geräte seien geeignet, ohne diese Behauptung durch Fakten zu untermauern. Und da ich auch in keinem anderen Thread etwas dazu gefunden habe, frage ich halt nach. Ich habe kein Problem damit, die Levelmax-Teile (samt der Software vom Admin) anzuschaffen, nur muss ich meinem Presbyterium (=Kirchenvorstand) erklären, warum es dieses Gerät sein muss - und selber wüsste ich es auch ganz gern.

    Und noch etwas zur Anbringung:

    Zitat

    üblicherweise wird indoor das Messmikrofon von der Decke abgehängt.


    Da stelle ich mich also mal in unsere leere Mehrzweckhalle und schaue an den etwa 12 Stellen nach oben, wo die Boxen so ungefähr üblicherweise stehen bzw. ein Meter davor wegen des optimalen Punktes fürs Messmikro. Dort sehe ich in über 6 Meter Höhe eine aus akustischen Gründen angebrachte Rigipsplatte. Ich bin mir ziemlich sicher, dort kein Kabel anzubringen, das dann über 3-4 Meter herunterbaumelt.
    Und wenn die Teile ziemlich direkt unter der Decke hängen, stelle ich mir die Kalibrierung vor und nach jeder Messung auch ziemlich spannend vor.
    Wie machen das wohl andere mit aufgeständerten oder gestackten Boxen?

    Gruß
    Claus

  • TomyN
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    • 12. Februar 2007 um 22:55
    • #12

    Hi,

    Kalibrierung ist kein Problem, denn du musst ja nur am massgeblichen Immisionsstandort messen (zu deutsch, da wo es am lautesten ist). Da stellst du deinen Pegelmesser hin, spielst dein Signal ein, liest den Wert ab.
    Nun schaust du, was das Programm/Gerät anzeigt, an dem das Messmikro hängt. Der Wert muss halt gleich sein, das war's. Imho ist eine Korrektur in Oktavbändern ja im neusten Entwurf der Norm gar nicht mehr gefordert.
    Du musst also nicht zu jedem Abgleich an das Mikrofon.

    Tomy

    Ach ja, was für Mukke habt ihr den so bei Euch? Kenne wenige christliche Locations wo es wirklich Probleme geben kann.

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    • 12. Februar 2007 um 23:09
    • #13
    Zitat von "thc"

    Aber in einem der Beiträge weiter oben hat der Admin die Behauptung aufgestellt, nicht alle Klasse-2-Geräte seien geeignet, ohne diese Behauptung durch Fakten zu untermauern.

    Zumindest muss das Gerät einen Leq ermitteln können, ohne das geht gar nichts. Wenn man ein stabiles rosa Rauschen hat, kann man die Korrekturwerte auch in "Handarbeit" ermitteln, aber schöner ist es, wenn die Software das selbst macht, und insbesondere ist es hilfreich, wenn die gleich anständig protokolliert.

    Zitat

    stelle ich mir die Kalibrierung vor und nach jeder Messung auch ziemlich spannend vor.

    Das Levelmax-System beinhaltet keinen Kalibrator, das misst in Anlehnung an DIN 15905-5, macht aber keine wirklich normgerechten Messungen. (Man kann jedoch sich einen Kalibrator besorgen und sich dann auch noch die Korrekturwerte ermitteln lassen, dann hat man die Norm vollständig eingehalten)

    Wenn man ein wirklich "amtliches" Messsystem (also die vollständige Umsetzung der Norm) haben möchte, dann geht das halt erst bei 2000,- Euro los.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • thc
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    • 13. Februar 2007 um 09:14
    • #14
    Zitat

    Zumindest muss das Gerät einen Leq ermitteln können


    Da geht bei mir jetzt was durcheinander.
    Ich habe bisher gedacht, das dbMess-System basiert darauf, dass das eigentliche Messgerät (also die Hardware) lediglich die vom Mikro gelieferten Werte über seinen Analogausgang an einen Computer durchreicht und dort in Software alle wirklich wichtigen Sachen (Leq, db-Verlauf A- und C-bewertet, Zeitgrenzen, Messprotokoll usw.) gemacht werden.
    Liege ich da falsch? Wenn ja, was wird dann von der Mess-Hardware über den Analogweg an den Computer weitergegeben?
    Gruß
    Claus

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    • 13. Februar 2007 um 20:45
    • #15

    Da haben wir wohl jetzt etwas aneinander vorbei kommuniziert.

    Die dBmess-Systeme sind Software-Lösungen, die es nur im Bundle mit der Hardware gibt. Da gehe ich von einem Gesamtsystem aus, und das ermittelt natürlich den A-bewerteten Leq.

    Bezüglich der Aussage "muss Leq ermitteln können" meine ich: Handelsübliche Handschallpegelmesser können das mehrheitlich nicht. Leq in der Klasse 2 geht dort bei etwa 1000,- Euro los.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • thc
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    • 15. Februar 2007 um 20:51
    • #16
    Zitat

    Die dBmess-Systeme sind Software-Lösungen, die es nur im Bundle mit der Hardware gibt.


    Soweit alles klar.
    Aber ich sehe das doch richtig, dass es mit dem Erwerb eines Levelmax-1 nicht getan ist? Da brauche ich doch zusätzlich noch
    1) für die Kalibrierung vor- und nach jeder Messung eine geeichte Schallquelle als Referenz, die z.B. genau 95 dB abgibt und
    2) die Korrekturwerte vom Mess- zum Immissionsort.
    BTW: Die 33 Meter Kabel beim Levelmax-1 sind ein wenig knapp.
    Kann ich entweder zwischen Mikro und Messgerät oder zwischen Messgerät und Computer verlängern, idealerweise per MuCo?
    Gruß
    Claus

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    • 15. Februar 2007 um 20:57
    • #17
    Zitat von "thc"

    eine geeichte Schallquelle als Referenz,

    Geeicht muss das nicht sein, es reicht ein Klase-2-Kalibrator

    Zitat

    Kann ich entweder zwischen Mikro und Messgerät oder zwischen Messgerät und Computer verlängern, idealerweise per MuCo?

    Steckverbinder ist BNC.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • thc
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    • 15. Februar 2007 um 21:28
    • #18
    Zitat

    Steckverbinder ist BNC.


    Hmm,
    der einzige BNC-Steckverbinder an meiner bevorzugten Audio-Hardware ist der Wordclock-Anschluss.
    Ich gehe dann mal davon aus, dass ich bei Bedarf den Weg vom Mikro zum Messgerät verlängern müsste - und das dann mit Basteln verbunden ist: BNC auf XLR vor und XLR wieder auf BNC hinter dem MuCo.
    Bleibt noch die Korrektur der Messwerte. Da das keine einmalige Sache ist - wir haben alleine bei uns "zu Hause" derzeit schon drei unterschiedliche Szenarien zu versorgen (Kirche, Halle längs, Halle quer) - müssen wir in der Lage sein (oder in diese versetzt werden), das selbst zu machen. Ständig dafür einen Messtechniker kommen zu lassen ist nicht drin - wir nehmen keine Eintrittsgelder für unsere Veranstaltungen, da ist das Budget für Ausgaben begrenzt.
    Gruß
    Claus

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