Welche Person fällt unter den Sachkundebereich für die Jährliche Prüfung ? Wo kann ich jemanden für die 4 jährliche Prüfung finden, was kostet so was in etwa und vorallem auf welcher Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage ist diese Prüfpflicht angesiedelt ?
Prüfung von Kurbelstativen
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ich weis nicht ob du schonmal die Suchfunktion des Forum's verwendet hast, ich meine erst im letzten Jahr dazu einen Beitrag gelesen zu haben.
>> Ja auch wenn mein Anmeldedatum erst gestern war ich lese hier schon länger mit <<
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hab ich natürlich versucht

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Zitat von "Peerless"
vorallem auf welcher Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage ist diese Prüfpflicht angesiedelt ?
Beginnen wir mit der letzten Frage: Es geht hier um die wiederkehrende Prüfungen nach § 34 BGV C1. Selbst dort, wo keine Unfallversicherten arbeiten, ist die BGV C1 als anerkannte Regeln der Technik zu betrachten. Eine gesetzliche Grundlage ergibt sich auch aus dem ArbSchG und insbesondere § 10 (2) BetrSichV.
Zitat von "Peerless"Welche Person fällt unter den Sachkundebereich für die Jährliche Prüfung ?
Zitat von "BGV C1 Durchführungsanweisung"Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten ...) so weit vertraut ist, daß er den arbeitssicheren Zustand von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen beurteilen kann.
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Zu der 4-jährlichen Prüfung:
Hier der Link zu den ermächtigten Sachverständigen:
http://www.unfallkassen.de/webcom/show_ar…-18/sc-3/i.html
Beste Grüße
Stroti