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Wer darf einen Aufbau abnehmen?

  • Maverick2580
  • 20. März 2007 um 17:57
  • Maverick2580
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    • 20. März 2007 um 17:57
    • #1

    Wir haben demnächst einen Disco Job für eine Schule. Das ganze findet in einer von der Stufe angemieteten Location statt. Die Stadt (Vermieter) verlangt im Vertrag eine Abnahme der Veranstaltungstechnik.

    Nun Frage ich mich, welche Voraussetzungen muß die Person erfüllen, welche die Abnahme durchführen soll? Fachkraft? Meister? Berufserfahrung?

    Wird wohl ein rechteckiges Rig mit paar 6er Bars und Scannern geben.

    Sufu hab ich benutzt, aber irgendwie nichts konkretes gefunden.

    Wenn die Frage so nicht zu beantworten ist, dann sagt mir bitte, was man dafür wissen muß, wie Raumgröße, Anzahl Besucher etc.

    Dankeeee!!

    "Du, eine von Deinen Wackellampen hat nen Gobo Error"
    - "Jaja, das passiert schonmal, wenn man die was härter in die Ecke tippt."

  • timotimo
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    • 20. März 2007 um 18:44
    • #2

    Ja, mit Raumgröße, Besucherzahl, usw. liegst Du schon richtig. Die Versammlungsstättenverordnung gilt da, wonach Du unter bestimmten Voraussetzungen einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik brauchst. Wer das ist steht auch in der VStVO. Er hat dann eine Anerkennung beim Regierungspräsidenten. Und ob er nur bei Auf- und Abbau, oder auch bei Betrieb dabei sein muss steht auch in der VStVO. Diesen Verantwortlichen kann man (auch hier im Forum) mieten. Wichtig ist, daß ihr die Technik, den Aufbau und die Location nach den gültigen Vorschriften gestaltet.

    Hier im Forum helfen wir da gerne, allerdings ist es besser, vor Ort einen kompetenten Berater zu haben, zum Beispiel indem man sich einen erfahrenen Verleiher sucht (der idealerweise auch gleich Verantwortlicher für VT ist).

  • ADMIN
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    • 20. März 2007 um 19:53
    • #3
    Zitat von "timotimo"

    ... wonach Du unter bestimmten Voraussetzungen einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik brauchst.

    Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik ist eindeutig Sache des Betreibers, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Übertragung der Betreiberpflichten vorliegen, halte ich für sehr unwahrscheinlicj.

    Es gibt somit nur noch zwei Möglichkeiten:

    1.) Bei der Gemeinde anfragen, was die für Anforderungen an diese Abnahme stellen.

    2.) Einfach unterstellen, dass die eine Prüfung der Arbeitsmittel nach § 10 BetrSichV meinen, somit wäre eine sog. befähigte Person nötig, Definition siehe § 2 (7) BetrSichV.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • timotimo
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    • 21. März 2007 um 08:30
    • #4

    Für mich hörte sich der Post so an, daß die Stadt einfach die Kosten für den zu stellenden Verantwortlichen auf den Locationnutzer übertragen möchte. Und sicher gehen möchten, daß von der mitgebrachten Technik keine Gefährdung ausgeht.

    Aber vielleicht wirklich bei der Stadt nachfragen, sie werden ja auch "ihren" Verantwortlichen haben.

  • Maverick2580
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    • 21. März 2007 um 12:17
    • #5

    ADMIN: § 2 (7) BetrSichV. Spricht von Berufsausbildung, Berufserfahrung und Zeitnahe Erfahrung mit der Materie (oder ähnlich). Es setzt daher die Ausbildung zwingend vorraus?
    Berufserfahrung ist ausreichend vorhanden, auch nachweislich, da das Geschäft seit über 15 Jahren besteht. Nur der Inhaber hat halt keine Ausbildung.

    Die Stadt hat in der Tat jemanden für die Abnahme benannt, allerdings hat dieser gemäß eigener Aussage ebenfalls keine Ausbildung.

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  • manuela
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    • 21. März 2007 um 12:27
    • #6
    Zitat von "Maverick2580"

    Die Stadt hat in der Tat jemanden für die Abnahme benannt, allerdings hat dieser gemäß eigener Aussage ebenfalls keine Ausbildung.


    Damit ist die Sache doch geregelt, verantwortlich bist du eh nicht selber, also freu dich und schönes Fest euch allen :D

    Ernstgenommen würde ich eine Fachkraft VT mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung, oder einen Meister VT wählen. Dann wärs sogar sinnvoll.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Maverick2580
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    • 21. März 2007 um 13:03
    • #7

    Das Problem ist, das ich den von der Stadt vorgeschlagenen Techniker nicht auf dem Job haben will, weil der den Auftrag wohl selber gern gehabt hätte, aber nicht bekommen hat. Daher bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die Abnahme unvoreingenommen verlaufen würde.

    "Du, eine von Deinen Wackellampen hat nen Gobo Error"
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  • ADMIN
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    • 21. März 2007 um 13:32
    • #8
    Zitat von "Maverick2580"

    ADMIN: § 2 (7) BetrSichV. Spricht von Berufsausbildung, Berufserfahrung und Zeitnahe Erfahrung mit der Materie (oder ähnlich). Es setzt daher die Ausbildung zwingend vorraus?
    Berufserfahrung ist ausreichend vorhanden, auch nachweislich, da das Geschäft seit über 15 Jahren besteht. Nur der Inhaber hat halt keine Ausbildung.

    Nehmen wir mal an, wir haben kein Rigg, sondern lediglich eine Tonanlage und vielleicht etwas Licht. Dann sollte als Ausbildung die "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" eigentlich ausreichen, das müsste keine Fachkraft für Veranstaltungstechnik sein.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hami
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    • 21. März 2007 um 16:45
    • #9

    Wenn sich die Stadt eh schon einschaltet, müsste sie dann nicht einen Verantwortlichen für die ganze Veranstaltung fordern (vom Betreiber)?
    Oder fasst der Raum weniger als 200 Personen und fällt somit nicht unter die VStättVO? Habe ich etwas überlesen?

  • ADMIN
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    • 21. März 2007 um 22:47
    • #10
    Zitat von "Hami"

    Wenn sich die Stadt eh schon einschaltet, müsste sie dann nicht einen Verantwortlichen für die ganze Veranstaltung fordern (vom Betreiber)?

    Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist die Stadt der Vermieter, also wohl der Betreiber. Die müsste den Verantwortlichen also stellen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hami
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    • 22. März 2007 um 08:58
    • #11

    Dann ist mir aber nicht klar, warum diese Person nicht auch die Abnahme machen kann!?

    Fakt ist doch, dass die Stadt eine Vertrauensperson (zumindest einen gewählten Dienstleister) einsetzt als Verantwortlichen WÄHREND der Veranstaltung. Warum sollte dieser dann nicht auch vorher abnehmen können, was er eh den ganzen Abend zu ertragen hat?

    Das deutet irgendwie darauf hin, dass die Person, die während der VA da sein soll, nicht den technischen Sachverstand hat, die Kiste abzunicken. Wie soll diese Person aber dann vernünftig ihren Job WÄHREND des Abends machen? Ist für mich ein Widerspruch und irgendwie halbgar.

  • ADMIN
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    • 22. März 2007 um 12:05
    • #12

    Ich vermute eher: Den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gibt's bei der Stadt nicht...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hami
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    • 22. März 2007 um 12:32
    • #13

    Naja, wenn man das so sieht, sollte Maverick der Stadt einen anbieten für Abnahme des Aufbaus UND Betreuung der Veranstaltung unter dem Hinweis, dass man ja erst dann der VStättVO genüge leistet.

    Ist natürlich unrealistsich, aber mal wieder seltsam, wie Städte Forderungen aufstellen und sich gleichzeitig in der Umsetzung der VSTättVO selbst disqualifizieren.

    Neben einem Preis für Schulen sollte man vielleicht auch ein Zertifikat für kleine Städte ausstellen, die die VO nicht nur einmalig überfliegen oder auf einer einmaligen Fortbildung etwas womöglich noch falch mitschreiben, sondern den fundierten Umgang damit auch garantieren können. Ich weiss, das führt hier zu weit, aber da sind m.E. wieder die Kreise gefragt, wenn die klenen Kommunen das schon nicht leisten können.

    Nur für die Aufbauabnahme jemanden kommen zu lassen, ist erstens in diesem Fall nichts als die Abgabe des schwarzen Peters, und das eben noch nicht mal auf Grundlage einer gültigen Verordnung (die ja permanente Kontrolle vorsieht).

    So, Ragemodus beendet...

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