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MwSt. Erhöhung

  • DSLmedia
  • 27. März 2007 um 01:18
  • DSLmedia
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    509
    • 27. März 2007 um 01:18
    • #1

    Mal eine Frage an die Finanzexperten in der Runde:

    Am 31.12.06 ein Job gemacht, am 01.01.2007 die Rechnung geschrieben. 16% oder 19% Steuer drauf? Bitte wenn möglich direkt mit dem entsprechenden Verweis zur Literatur

    Danke

  • dj michael liekmeier
    Beiträge
    72
    • 27. März 2007 um 01:39
    • #2

    Das sagt die IHK zu dem Thema:
    http://www.osnabrueck.ihk24.de/produktmarken/…ererhoehung.jsp

    habgarkeine Veranstaltungstechnik
    http://www.habgarkeine.de
    --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---

  • TONMIKE
    Beiträge
    91
    • 27. März 2007 um 12:47
    • #3

    Da ich eine Rechnung für Mai 2006 einfach vergessen hatte, stand ich vor der gleichen Frage und habe gestern diesbzgl. mit unserem Finanzamt telefoniert.

    Lt deren Aussage ist für die Berechnung der MwSt. das Datum der Leistungserbringung ausschlaggebend.

    Somit in deinem Fall= 16%

    Grüßle Mike

  • DSLmedia
    Profi
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    509
    • 27. März 2007 um 12:54
    • #4

    Danke euch beiden

  • mringhoff
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    5.262
    • 29. März 2007 um 09:06
    • #5
    Zitat von "TONMIKE"


    Lt deren Aussage ist für die Berechnung der MwSt. das Datum der Leistungserbringung ausschlaggebend.

    noch genauer gesagt: das Datum des Ende der Leistungserbringung. (ist vor allem für die Sylvesterjobs wichtig gewesen)

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  • cyberlight
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    6.061
    • 29. März 2007 um 14:07
    • #6

    Mußte man da Silverster 2 Rechnungen schreiben? :wink:

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • Kracky
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    • 29. März 2007 um 17:13
    • #7

    Dann jetzt ganz knifflige Frage zu Silvester, wir haben unsere Leistung schon am Silvesterabend erbracht das heißt unser Material steht und wurde dem Veranstalter bzw. dem DJ übergeben, der Abbau jedoch erfolgt am nächsten Tag und könnte nun als Teil der Leistung gesehen werden. Darf ich trotzdem nach Leistungserbringung am 31.12.06 auch auf dieses Datum ausgestellt das ganze abrechenen wobei ein fixer Vermietpreis ausgemacht wurde in dem alles beinhaltet ist?

    Übrigens: Sylvester ist keine zulässige Schreibweise für den letzten Tag des Jahres, Silvester - sagt Wikipedia

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • ukw
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    • 29. März 2007 um 17:41
    • #8

    Denke das bei einer Silvesterparty 16% angemmessen sind. Anders bei Strom oder Telekom Rechnun´gen, die über monatlicht oder jährlich abgerechnet werden. Da sollte der Zeitraum bis 31.12 2006 extra und mit 16% abgerechnet werden und der Zeitraum danach mit 19%.
    Das würde in dem hier gegebenen Zusammenhang also für Langzeitvermietungen von Material gelten, aber nicht für eine Silvesterparty.

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • mringhoff
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    • 29. März 2007 um 18:16
    • #9

    Also für Silvester (schade, das mit dem y sah doch nett aus :) ist das ganz klar geregelt. Das Ende der Leistungserbringung (der DJ packt zusammen - der Kunde bringt am 1.1. das Material wieder - die Technikfirma baut am 1.1. wieder ab etc) ist ganz klar im neuen Jahr und somit fallen die 19% an.
    Auch das Rechnungsdatum oder der Zeitpunkt der Zahlung (z.B. Vorkasse) hat da keinen Einfluss drauf.

    Es hilft also nichts, wenn man sagt, daß 80% der Veranstaltung im alten Jahr stattgefunden hat, oder daß der Kunde selbst abgebaut hat etc. -

    Falls der mobile DJ aber nur bis 23.59 Uhr gebucht wurde (weil danach alle feuerwerkeln und dann heimgehen) und der auch vor 0.00 Uhr fertig abgebaut und gegangen ist, dann wäre es noch ein 16%-Fall...

    Es gibt zwar diverse Ausnahmen für das Gastgewerbe, Taxifahrer, Mietwagenfirmen etc. für die Silvesternacht/Neujahr, aber allgemeine Dienstleister wie wir sind da nicht dabei...

    Siehe auch dazu den o.g. Link von Michael Liekmeier.

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  • ukw
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    • 29. März 2007 um 19:10
    • #10

    Ich sehe das anders und bin mir ziemlich sicher, das ich damit auch durchkommen würde:

    Zitat

    Gastgewerbe

    Für die im Gastgewerbe (Gaststätten, Hotels, Imbissständen u. ä.) erbrachten Bewirtungsleistungen ist in der Nacht vom 31. Dezember 2006 zum 1. Januar 2007 noch der Steuersatz von 16 % anzuwenden. Dies gilt nicht für Beherbergungsleistungen und damit verbundene Nebenleistungen.

    Zitat

    Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen

    Für die Nachtschicht vom 31. Dezember 2006 auf den 1. Januar 2007 ist für Taxifahrten und Mietwagenumsätze, die dem allg. Steuersatz unterliegen, durchgängig noch ein Steuersatz von 16 % anzuwenden. Dies gilt nicht, wenn Rechnungen unter Anwendung eines Steuersatzes von 19 % erteilt werden.

    aber keine Aufregung, die Nacht ist vorbei und wer bis heute vergessen hat, seine Rechnung zu stellen sollte dann eben 19% MwSt berechnen.
    Oder die Leistung zu teilen in Form von:
    18 Uhr Aufbau
    20 Uhr Beginn
    24.00 Ende
    Überlassung der Anlage bis zum nächsten Morgen für netto 1,- € und kostenlosen Abbau => enthält also also 0,19 € MwSt.
    Der Kunde zieht dann nämlich 3% Skonto 8)

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • mringhoff
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    • 29. März 2007 um 20:26
    • #11

    Bist Du jetzt im Gastgewerbe tätig - verkauft Dein DJ dann ein paar Snacks oder hat noch eine mobile Bar?
    Oder das mit dem Taxi: bislang fährt der DJ immer nur Equipment gegen Entgelt spazieren und keine Gäste....

    Also unser Steuerberater sieht das wie bei allen anderen, "normalen" Dienstleistern: Ende der Leistungserbringung ist der Dreh- und Angelpunkt, leider ohne Ausnahmen.
    Aber wie ja Du schon erwähnt hast, wir reden hier über längst gelegte Eier...

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  • DSLmedia
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    • 29. März 2007 um 22:15
    • #12
    Zitat von "mringhoff"

    noch genauer gesagt: das Datum des Ende der Leistungserbringung. (ist vor allem für die Sylvesterjobs wichtig gewesen)


    Ja was den nun? Checkin war um 16.00, Einlass 18.30, Beginn 20.00, und gegen 03.00 hab ich mein Auto aus der Tiefgarage gefahren. Abbau war nix, war nur Personal. Berechne ich jetzt für die Zeit bis 0.00 16% und die anderen 3 Stunden 19%?

  • DJ Detto
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    • 29. März 2007 um 23:05
    • #13

    DSLmedia

    Deine Leistung ist erbracht, wenn Dein Tagwerk erledigt ist. Ein Aufzug ist z.B. erst dann fertig wenn das TÜV Siegel drauf ist. erst dann ist die Leistung erbracht und die Rechnung darf geschrieben werden.

    Also Ende Party 3 Uhr dann gilt: 3 Uhr Leistung erbracht = 19% MwSt.

    Ist doch eigentlich gar nicht so schwer oder????

    Detto
    TBW / Unternehmensberater
    (und DJ)

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • DSLmedia
    Profi
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    509
    • 29. März 2007 um 23:21
    • #14

    kann man das irgendwo nachlesen?

  • mringhoff
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    5.262
    • 30. März 2007 um 09:04
    • #15

    ja, hier im Thread...
    (also genauer gesagt: im zweiten Beitrag wurde bereits ein guter Link dazu angegeben...)

    Nebenbei hatten wir das Thema Ende letzten Jahres schon mal:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=55909
    (da war das ja auch noch relevant. Wer jetzt noch nicht seine Rechnung für den Silvesterjob gestellt hat, der wird wohl von Haus aus nicht gerade der BWL-Typ sein :) - Für alle anderen ist das Thema ja wohl längst gegessen oder?)

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  • DSLmedia
    Profi
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    509
    • 30. März 2007 um 09:20
    • #16

    die Rechnung um die es geht stammt vom 02.01.07 und ist soweit auch bezahlt allerdings halt mit 16% weil Kunde der Meinung ist das die ausgewiesenen 19% falsch wären

  • mringhoff
    Profi
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    6
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    5.262
    • 30. März 2007 um 09:29
    • #17

    Wie ja schon erwähnt, spielt das Rechnungsdatum keine Rolle, sondern der Termin des Jobs, bzw. das Ende der "Leistungserstellung"

    Ob nun die Rechnung aus Kundensicht mit falschem oder richtigem Betrag gestellt wurde ist zudem noch eine andere Sache: Wenn Du das Angebot an einem Privatkunden (incl. MWSt.) gestellt hast und dort fälschlicherweise mit der alten MWSt. kalkuliert hast (kam ja sicherlich mal vor, wenn man im Oktober 2006 ein Angebot für Silvester abgegeben hat), dann darf man natürlich nicht einfach 3% draufschlagen mit der Begründung daß sich die MWSt. erhöht hat. In diesem Fall musst Du die 3% selber tragen, also mit 19% abrechnen bei gleich gebliebenen Bruttobetrag.

    Nur bei gewerblichen Kunden, und auch nur dann, wenn man "netto zzgl. MWSt." (also ohne festen Prozentsatz) angeboten hat, darf man die dann jeweils gültige MWSt. draufschlagen. Hat man brutto angeboten oder "zzgl. 16% MWSt.", dann ist das der abzurechnene Betrag und für Dich ergibt sich leider ein niedrigerer Nettobetrag...

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  • hink
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    383
    • 30. März 2007 um 15:19
    • #18
    Zitat von "mringhoff"

    wenn man im Oktober 2006 ein Angebot für Silvester abgegeben hat), dann darf man natürlich nicht einfach 3% draufschlagen mit der Begründung daß sich die MWSt. erhöht hat. In diesem Fall musst Du die 3% selber tragen

    Bei 3% draufschlagen wirst Du wohl mit allen Kunden und dem Finanzamt Probleme bekommen :oops:

    Entschuldigt, konnte nicht widerstehen.

    hinkel

  • DJ Detto
    Profi
    Beiträge
    2.178
    • 30. März 2007 um 23:52
    • #19

    Ich glaube es wird Zeit für eine Grillparty mit Kartoffelsalat und einem SCHLOSS.

    Das Thema ist doch nun wirklich durch!!

    Detto :oops:

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

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