1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungstechnik AUDIO
  5. Konzert-Sound Praxis

Anhänger für LKW7,5t

  • 4711
  • 28. März 2007 um 18:32
  • cr
    Beiträge
    265
    • 9. April 2007 um 17:12
    • #21

    Da müsste man nochmal genaue nachforschungen anstellen.

    Soweit ich weiß darf man beim Umschreiben nicht benachteiligt werden.
    Und nochdazu wäre das eine Diskriminierung für alle Inhaber der Klasse 3.

    Wer den Schein hat, der hat ihn, ohne neue Bedingungen.
    (Vorrausgesetzt man bekommt ihn nicht abgenommen und neu erteilt).

    Man kann ja jetzt auch nicht einfach sagen "ätschbätsch, die Klasse CE darf nur noch max. 30Tonnen fahren".
    Da würde ich sofort Klagen und würde in letzter Instanz Recht bekommen, da gibt es auch diverse Gesetzte die eine Benachteiligung durch nachträgliche Änderungen ausschließen.

  • Leitwolfi
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    322
    • 9. April 2007 um 19:52
    • #22

    bis einschließlich C1E gibt es keine Altersbegrenzung, hat man den Zusatz 79 bei CE eingetragen bekommen, ist ab dem 50sten Geburtstag eine alle 5 Jahre wiederkehrende Untersuchung durchzuführen, damit man diesen Zusatz behält.
    Wer den C-CE Schein neu macht, muss alle 5 Jahre zum Check

    Zum Thema Upgrade und Pflichtstunden:
    von 3 auf C -> 6 Pflichtstunden
    von B auf C -> 10 Pflichtstunden
    von B ODER 3 auf CE -> 14 Pflichtstunden

    Leitwolfi

    http://www.lala-blinkblink.de !

  • michael pillkahn
    Beiträge
    313
    • 9. April 2007 um 22:26
    • #23
    Zitat von "treibsand"

    Achso: denk an das Sonntagsfahrverbot... Sowohl über 7,5t, als auch Hänger vermiesen einem manchmal das Wochenende...
    Inwiefern die Ferienreiseverordnung dich tangiert, musst du selber wissen.


    Da das Thema nun doch zu einem Führerschein Grundlagendiskussion ausgeartet ist wollte ich nur nochmal wie schon in der ersten Antwort beschrieben auf obiges Quote hinweisen.

    Hab erste heute nachmittag mit nem Fahrlehrer über das Thema Diskutiert. 7,5t ohne Anhänger kann man dem Polizisten an einem Sonn/Feiertag ja noch beibringen, so alla ist mein Privatvergnügen das ich mein Zeugs durch die gegend karre, aber wenn dann noch nen Anhänger drannhängt erkläre das mal dem Polizisten ohne Sondererlaubniss.
    Das ganze gilt ja auch für PKW's die als LKW zugelassen sind um Stuer zu sparen. Auch hier gilt das Fahrverbot an Sonn und Feiertagen wenn man einen Anhänger drann hat. Das ist dann immer besonders aufffällig wenn man die ganzen Reittransporter am Sonntag vor/nach einem Turnier sieht. Wenn die Polizei also Geld verdienen will braucht die ja nur nach einem Tunier jeden Transporter rausziehen der nach LKW zulassung aussieht.

    Zitat von "cr"

    Soweit ich weiß darf man beim Umschreiben nicht benachteiligt werden.
    Und nochdazu wäre das eine Diskriminierung für alle Inhaber der Klasse 3.

    Mich stören ganz andere Sachen.

    Zitat

    Medizinische Untersuchung und begrenzte Dauer

    Die größte Neuerung, neben dem Scheckkartenformat, besteht jedoch in der Einführung der in Deutschland und Österreich bislang unbekannten Gültigkeitsdauer des "Lappens". Die EU-Führerscheinrichtlinie sieht eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren vor, die die Mitgliedstaaten auf 15 Jahre anheben können. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) erklärte bereits, dass in Deutschland bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht die maximale Höchstdauer von 15 Jahren festgeschrieben wird. Auch in Österreich sei gemäß Agenturberichten geplant, die Bürger nur alle 15 Jahre zur Erneuerung ihrer Fahrerlaubnis aufzufordern.

    Zudem steht es den Mitgliedstaaten frei, vor der Erneuerung des Führerscheins eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Auch hierzu erklärte Tiefensee, dass eine solche Pflichtuntersuchung in Deutschland nicht eingeführt werden solle.


    Quelle: http://europa.tiscali.de/10f94f1b85c.html

    Da steht noch nen paar Infos mehr. Wie gut die Quelle wirklich ist kann ich nicht beurteilen, aber ich hab langsam die Nase voll. Ich hab nur den B, werde schon dadurch eingegrenzt das ich nicht mit nem schweren Hänger fahren darf. Ok aber das wenn ich jetzt für nen Umzug oder Veranstaltung nen 7,5t Fahren will, muss ich den grossen C machen, ok ich kann auch den C1 machen aber der kostet nur unwesentlich weniger.
    Das ist doch alles nur noch Geld Macherei.

    Wenn einer nen "<wort einsetzten für Grundlagen Urteil>" kennt oder ne andere variante die mich nur Porto kostet, die aus meinem B einen alten 3er machen kann währe ich froh.
    Ich fühle mich immernoch bedrogen als ich im Sommer 1999 meinen Führerschein gemacht habe, der Fahrlehre hat es damals abgelehnt das ich noch nach altem Recht den Führerschein machen durfte. Komischerweise konnten das noch andere machen die bis Ende Juni schon ihren 18, Geburtstag hatten, ich selbst hatte erst im September.

    Bitte per PN, das ich sichergehen kann das ich die Antwort lesen werde.

    *** Michael Pillkahn ***

    Unglücklich über meine Beiträge? dann schreibe mir, ich freue mich dich kennen zulernen.

    Hinweis: Bei langen PN's bitte Zeilenumbrüche verwenden, ab 50 Wörten wird es sonst zu unübersichtlich.

  • dj michael liekmeier
    Beiträge
    72
    • 10. April 2007 um 02:07
    • #24
    Zitat von &quot;cr&quot;

    Da müsste man nochmal genaue nachforschungen anstellen.

    Soweit ich weiß darf man beim Umschreiben nicht benachteiligt werden.
    Und nochdazu wäre das eine Diskriminierung für alle Inhaber der Klasse 3.

    Wer den Schein hat, der hat ihn, ohne neue Bedingungen.
    (Vorrausgesetzt man bekommt ihn nicht abgenommen und neu erteilt).

    Man kann ja jetzt auch nicht einfach sagen "ätschbätsch, die Klasse CE darf nur noch max. 30Tonnen fahren".
    Da würde ich sofort Klagen und würde in letzter Instanz Recht bekommen, da gibt es auch diverse Gesetzte die eine Benachteiligung durch nachträgliche Änderungen ausschließen.


    Wenn du deinen alten Führerschein nicht umschreiben lässt, ist's mit 50 vorbei, die großen Autos zu fahren. Spätestens dann MUSST du 1. die Plastikkarte beantragen und 2. die geforderten Atteste einreichen.

    Da mein Vater berufskraftfahrer ist und nun mit riesen Schritten auf die 60 zugeht, weiß ich, wovon ich rede. Und wer seinen Führerschein hat umschreiben lassen, wird auf der Rückseite sehen, wie lange welcher Punkt gültig ist.

    Und der Gesetzgeber hat das eingeführt um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Hier wird niemand benachteiligt. Wer gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist so ein Geschoss zu fahren, gehört einfach nicht mehr auf die Straße. Das Gemeinwohl wird hier vom Gesetzgeber richtigerweise höher gewertet, als das Eigenwohl.

    habgarkeine Veranstaltungstechnik
    http://www.habgarkeine.de
    --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---

  • cr
    Beiträge
    265
    • 10. April 2007 um 08:21
    • #25

    DJ Michael, Bei der alten Klasse 2 ist das so.

    Vielleicht sollte man hier einfach nochmal schriftlich irgendwo anfragen und das Dokument hier zeigen? Damit es alle dann mal richtig wissen...

    Zum Thema Anhängerbetrieb:
    Wer in unserem Job tätig ist, bekommt ohne viel Tamm Tamm eine Sondererlaubnis.
    Man muss denen nur mal erklären, dass man Veranstaltungen absagen muss weil man logistisch nicht hinkommt, und dadurch ja auch Steuern verloren gehen und die Firma eventuell ohne 100% Auslastung nicht wirtschaftlich ist und 2x 7,5t zu teuer ist usw....

    Zumindest hat das bei mir ohne Probleme geklappt.
    Seitdem fährt unser Sprinter eigentlich nur noch "verlängert" rum, und spart einen 7,5t ein, fast selbes Ladevolumen mit dem großen Anhänger hintendran.

    Die Skalierbarkeit ist natürlich sehr geil. Brauchst Du mehr Platz nimmst Du einen entsprechend großen Anhänger mit. Wenn man da noch diverse Auswahl hat ist das noch besser. Man muss ja nicht für bissl truss dann das riesen ungetüm mitschleppen...


    michael pillkahn:
    Ich habe mich auch geärgert obwohl ich 3 Jahre später wie Du den Lappen gemacht habe (Altersbedingt).
    Allerdings als ich im Actros gesessen habe, wurde mir dann klar, warum man das so macht.... und mit einem Auto nen 4m langen 2,50 breiten Anhänger zu ziehen erfordert auch etwas Vorsicht, bzw. Rundumsicht.

    Aber die B-Anhänger Regelung ist schon lustig. Mit meinem Vectra dürfte ein B-Inhaber quasi einen Hänger mit maxc. zGG 1,4t anhängen, wenn man im Polo sitzt darf man nur einen entsprechend kleineren Anhänger anhängen.

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 10. April 2007 um 11:22
    • #26
    Zitat von &quot;cr&quot;

    Wer in unserem Job tätig ist, bekommt ohne viel Tamm Tamm eine Sondererlaubnis.
    Man muss denen nur mal erklären, dass man Veranstaltungen absagen muss weil man logistisch nicht hinkommt, und dadurch ja auch Steuern verloren gehen und die Firma eventuell ohne 100% Auslastung nicht wirtschaftlich ist und 2x 7,5t zu teuer ist usw....

    Dem ist leider nicht so.
    Die von die angeführten Wirtschaftlichen Gründe (zu Teuer) gelten nicht.
    Wenn deine zuständige Behörde da großzügig ist hast du Glück gehabt.

  • cr
    Beiträge
    265
    • 10. April 2007 um 11:35
    • #27

    mh, seltsam.

    Wie gesagt bei uns war das kein Problem.

    Ab und an ist es ja auch nicht anders möglich.
    z.b dass man erst Sonntags morgens in die Lokation kommt und keine andere Möglichkeit hat.

    Das sollte eigentlich so funktionieren, denn dafür sind ja die Sonderregelungen da.
    Oder ein Bühnenanhänger steht Samstags am Ort A und Sonntags am Ort B.

  • niggles
    Profi
    Reaktionen
    843
    Beiträge
    4.313
    • 10. April 2007 um 12:49
    • #28

    Das Problem mit den Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot ist, daß es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt und die Entscheidungsgewalt sehr lokal (untere Straßenverkehrsbehörde) angesiedelt ist. Daher ist es auf dem Land in der Regel unproblematisch. In Ballungsgebieten haben die Behörden angesichts der Antragsflut (und auch angesichts der öffentlichen Diskussion über Verkehrsdichte und Feinstaubbelastung) schon vor Jahren die Latte sehr viel höher gelegt. Ich hab auch schon Verleiher mit alten Kühlkoffer-Lkw's (Aggregat ausgebaut) gesehen, für die man bei entsprechender Dreistigkeit (Catering-Firma im selben Haus etc. ) noch am ehesten eine Genehmigung bekommt...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • michael pillkahn
    Beiträge
    313
    • 10. April 2007 um 13:55
    • #29

    @ cr, das lustigste finde ich immernoch:
    min Landwirtschaftlichen Fahrzeugen darf ich ziehen was ich will, halt nur nicht schneller als ähm 32 (25 deffinitiv) glaub war's.
    Da zieh ich hänger der höchsten klasse hinterher und das sogar noch legal, jedoch werde ich beim normalen PKW anhängerbetrieb total durch das B eingegrenzt. Wie du schon gesagt hast mit deinem Omega darfst du an die 1,4t hänger ziehen, wobei da kommt man recht schnell mit kompletter beladung an die 3,5t grenze.
    Da möcht also gerne wissen worin hier der unterschied liegt zwischen 10t am Schlepper oder dem PKW anhänger.

    Was mich halt auch stört ist das der C1 ja fast genausoviel kostet wie der C (mal ohne das E kalkulieren), ich jedoch für den C1 nicht alle 5 Jahre nen Gesundheitszeugniss ankarren muss und bei nichteinhalten den C verlieren werde, wobei ich dann den C1 noch behalten darf. Brauch ich dann aus irgendwelchen gründen dann doch wieder den C darf ich den dann wieder neu machen und hab die Kosten erneut. Ok das ist nen Fall wo man mit Ordnung vermeiden kann.

    Wenn ich heutzutage irgendwo umziehen will und nicht nen alten Herrn hab der noch nach altem recht den Führerschein gemacht hat könnte ich alles mit maximal nem 3,5t umziehen. Ich geh jetzt mal nicht vom jetzt und heute aus sondern gehe mal 20 Jahre weiter, wo mein Herr dann vieleicht nicht mehr kann. Jetzt schauts erst richtig bitter aus. Jetzt muss ich hier extra ne Umzugsfirma kommen lassen weil keiner nen 7,5t Fahren darf bzw der wo Fahren darf keine Zeit hat (Arbeit) und z.B. mit nem 3,5t die Bibliothek mit den Schweren wissensbüchern einfach zu lange dauern würde. Den langen Wohnzimmerteppich kann ich auch nicht transportiern weil der 6m hat und und und....

    Es ist einfach zu frustierend das man genausoviel für den PKW Führerschein gezahlt hat aber dann nur die Hälfte fahren darf.

    *** Michael Pillkahn ***

    Unglücklich über meine Beiträge? dann schreibe mir, ich freue mich dich kennen zulernen.

    Hinweis: Bei langen PN's bitte Zeilenumbrüche verwenden, ab 50 Wörten wird es sonst zu unübersichtlich.

  • niggles
    Profi
    Reaktionen
    843
    Beiträge
    4.313
    • 10. April 2007 um 14:40
    • #30

    Jetzt wirds komplett OT, aber dazu kurz meine Meinung: Die hohen Kosten für die neuen Führerscheine sind nicht dem Gesetzgeber geschuldet, sondern den kartellartigen Strukturen unter den Fahrschulen. Gemessen an anderen pädagogischen Berufen sind Fahrlehrer in D dreist überbezahlt, und wenn ich mich in anderen Ländern (I, FR, GB) umsehe ist das auch durch die Qualität der (praktischen) Ausbildung nicht gerechtfertigt.
    Unabhängig davon war der alte 3er ein angesichts der heutigen Verkehrsdichte nicht mehr zu verantwortender Anachronismus und ich bin froh daß dieser Wahnsinn allmählich ein Ende hat. Erst letztens hat einer meiner Firmenkollegen (TV-Redakteur) mit einem gemieteten 817er Koffer auf 5 km Strecke gleich 2 fremde Autos schwer beschädigt. Er hat seit 15 Jahren den Führerschein, aber es war sein erstes Mal auf so einem Bock...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • cr
    Beiträge
    265
    • 10. April 2007 um 18:36
    • #31

    Ja, sehr skurril alles. Ist halt auch ne WIssenschaft für sich. Und teilweise schon komisch, aber ich finde das eigentlich gut so. EIgentlich bin ich noch mehr an der harten Linie und bin der Meinung dass jeder B-Inhaber alle 10 Jahre an einem Theorie-Auffrischungs-Seminar teilnehmen sollte. Nur einen Stempel abhlen, mehr nicht. Die alten Herren wissen ja nicht mal mehr wie man einen Unfall vernünftig absichert. Warndreieck was ist das...

    Nun wieder zur Sache:

    In C ist C1 enthalten.
    d.h. Du musst für C alle fünf Jahre Gutachten hinblättern.
    bei C1 dann erst ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre.
    Lässt du C im 40. Lebensjahr nicht verlängern, erhält C1 seine Gültigkeit und Du kannst ihn dann mi 50. noch weiter verlängern. allerdings nur C und nicht C1.

    Logischerweise wird C1 dann Synchron miterneuert wenn du C verlängerst ab dem 50.

    Die Gutachten sind ja keine Wissenqualifikation sondern eine Gesundheitliche Maßnahme.

    zu Rechnung mit B,
    zGG vom Vectra 2t + Anhänger 1,4t zGG sind 3,4t somit mit B Fahrbahr und die Hänger kleiner dem leergewicht des Fahrzeugsregel ist auch erfüllt weil das Schachtschiff Vectra 1450kg Leermasse hat.

    Nachdem ich den CE gemacht hab, erkenne ich jeden 3er Fahrer in einem 7,5 Tonner, der erstmals auf so einem Bock sitzt. Es ging mir in der ersten C Fahrstunde nicht anders, allerdings hatte ich halt einen Nebendran sitzen der Meckerte falls es mal knapp wurde und zur Not hätte er halt Bremsen können/müssen.

    Gruß!


    Edit: man hat eine Karenz von paar Monaten, also ich glaube bis maximal 6 oder 12 zum Verlängern. Genaueres verrät Dir Deine Führerscheinstelle

    Einmal editiert, zuletzt von cr (10. April 2007 um 18:39)

  • Micromann
    Beiträge
    1.622
    • 10. April 2007 um 18:37
    • #32
    Zitat von &quot;niggles&quot;

    Erst letztens hat einer meiner Firmenkollegen (TV-Redakteur) mit einem gemieteten 817er Koffer auf 5 km Strecke gleich 2 fremde Autos schwer beschädigt. Er hat seit 15 Jahren den Führerschein, aber es war sein erstes Mal auf so einem Bock...


    Wobei ich würde sagen da ist ganz eindeutig er selber schuld! Zum einen sollte man beim ersten mal jemanden neben sich sitzen haben, der schon die entsprechende Erfahrung hat und zum anderen sollte man die ersten fahrversuche auf solch einem Geschoss wohl doch lieber dort machen wo mehr Platz ist und es nicht so schlimm ist, wenn man nicht rechtzeitig zum stehen kommt, oder man doch zuweit nach links oder rechts fährt. Also imho komplettes Eigenverschulden.

    BTW, was passiert eigentlich wenn man das 5-jährliche Gesundheitszeugniss aufgrund von man ist zu krank nicht vorlegen kann. Noch C1 oder sowohl c1 als auch c weg?


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. IHOS DSP 6.4 / Kingray GPA415 FIR Designer .txt Dateiformat?

    ThomasA
    5. Oktober 2026 um 19:16
  2. Neuer Mixer in Sicht: Behringer FLOWCASTER

    funkbrother
    5. Oktober 2026 um 16:21
  3. VI400/600 - Steuerung Local Rack über Mixing Station und Virtual VI ohne Surface?

    robert müller
    4. Oktober 2026 um 23:18
  4. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  5. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  6. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  7. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  8. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  9. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  10. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™