Ich bedien mich gern in Papas Firma mit Anschlagketten, d.h. "gemeinsame Nutzung". Selbige werden in Industriebetrieben allerdings auch etwas anders behandelt als beim Fliegen von Boxen und ähnlichem ...
Daher wüßte ich gern folgendes:
Wie vergewissert man sich der Sicherheit einer Anschlagkette, wie ist das Prüfverfahren dafür definiert ?
Mir ist zB. aufgefallen daß alte Anschlagketten (1 oder 2 Meter Länge) durchaus einige mm länger sein können als nagelneue mit identischer Gliederzahl (selbes Modell, von Hebezone). Ist das ein Hinweis darauf daß sie nichtmehr den Vorschriften entspricht wenn sie sich aufgrund hoher Lasten gelängt hat ? (die heben damit Bleckpakete, im 4-Strang mit Krallen, da kann das durchaus vorkommen, es denkt eh kein Pole darüber nach was so ein Stapel wiegt; aber wenn ich mir das so anschau: 25 tonnen sind normal für eine Lieferung, geteilt durch 4 und dann schräge Kette, da kommt schon was bei zusammen, die Kranbrücke kanns ja, also hoch damit :oops: ) Über die innerbetriebliche Lastmittelprüfung sag ich besser nichts ..
Also bitte mal ganz grob den Vorschriften gemäß: wie beurteilt man eine Anschlagkette auf Sicherheit ?
dankeschön.
liebe Grüße
Manuela