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Einnahmen / Ausgaben Kalkulation

  • daniel heyn
  • 18. Mai 2007 um 21:44
  • daniel heyn
    Beiträge
    102
    • 18. Mai 2007 um 21:44
    • #1

    Mal angenommen ich verdiene 15k im Jahr und gebe davon 10k für VA Krempel, Fahrtkosten, etc. aus - Wird das miteinander verrechnet und ich bleibe somit unter dem Satz den ich verdienen darf (7000hassenichtgesehen im Jahr) oder zählen dabei nur die Einnahmen?

    Sorry wenns ein bischen knapp ist, ich bin aufm Sprung und ich denke, die Leute, die sich auskennen, wissen schon was ich meine ;)

    Freiberuflicher FOH/Monitormann, Essen

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 18. Mai 2007 um 22:08
    • #2

    Verdienst ist die steuerbereinigte Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben.

    Wenn du etwas eingenommen hast ist das dein Umsatz (oder ne falsche Pille 8) , mit 5k / Jahr bist du ein Fall fürs Jobcenter)

    lG Manu

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Stephan Graeske
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    1.217
    • 18. Mai 2007 um 23:56
    • #3

    :!::!::!:

    Alle Anschaffungen über 410 EUR dürfen NICHT die Einnahmen mindern, sondern müsen über Jahre verteilt abgeschrieben werden.

    Beispiel: Du verdienst 15.000 im Jahr und kaufst für 10.000 eine Beschallungsanlage die Du 5 Jahre abschreibst.

    Einnahmen=15.000 EUR. Abschreibung = 2.000 EUR. Gewinn = 13.000 EUR.

    Dies ist natürlich sehr sehr vereinfacht dargestellt.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • falcocgn
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    1.251
    • 19. Mai 2007 um 10:41
    • #4

    Hallo Daniel,

    ein Gewerbe ist eine dauerhaft auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit. Das ist sinngemäß die Definition. Gewinn heisst, das Du mit deinem Unternehmen davon leben kannst und bestrebt bist, den Gewinn zu maximieren.

    Du darfst nicht nur mehr verdienen als den Grundfreibetrag von 7.664€, sondern musst es sogar. 7.664 ./. 12 = 638,67€/p.M. ist zu wenig zum leben!

    Nach Deiner Fragestellung zu urteilen, solltest Du dich dringend mit Fragen des Steuerrechts beschäftigen und/oder beraten lassen oder es sein lassen.

    Sorry, aber das musste jetzt so hart sein.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • mringhoff
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    5.262
    • 20. Mai 2007 um 13:38
    • #5
    Zitat von "Daniel Heyn"

    Mal angenommen ich verdiene 15k im Jahr und gebe davon 10k für VA Krempel, Fahrtkosten, etc. aus - Wird das miteinander verrechnet und ich bleibe somit unter dem Satz den ich verdienen darf (7000hassenichtgesehen im Jahr) oder zählen dabei nur die Einnahmen?

    Um das noch etwas mit Hintergrundwissen zu füllen:

    Du versteuerst im Grunde genommen das "zu versteuernde Einkommen". Dieses setzt sich zusammen aus verschiedenen "Einkunftsarten" wie z.B. die nichtselbständige Arbeit (wenn Du irgendwo angestellt bist etc.), das Einkommen aus Gewerbebetrieb oder auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung (hier versteht man aber Immobilenvermietung darunter :) oder Einkommen aus Kapitalvermögen.
    Das alles wird mehr oder weniger in einem Topf geworfen und zusammengezählt, ein paar Freibeträge und anderes abgezogen und nur die so daraus entstehende Endsumme wird dann versteuert.
    Hier mal ein kleines Schaubild dazu: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/7…Veranlagung.png

    Unter einem gewissen Betrag werden keine Steuern berechnet (das ist der angesprochene Grundfreibetrag von 7.664€), darüber hinaus aber auch erstmal sehr wenig. Das steigt dann langsam an.
    Man darf also gerne etwas mehr verdienen, ohne das es schlimm ist :)
    Infos zum deutschen Einkommenssteuertarif gibt z.B. unter:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuertarif

    Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ist also nicht das "zu versteuernde Einkommen" und diesen direkt mit dem Grundfreibetrag abzustimmen passt also so erstmal auch nicht.

    Auch sämtliche Bestrebungen, mit aller Gewalt mit dem "zu versteuernden Einkommen" unter dieser Grenze zu bleiben sind eher etwas kurzssichtig gedacht.
    Lieber habe ich ein zu versteuerndes Einkommen von rund 10 TEUR und muss 150,- EUR ans Finanzamt abgeben als "nur" ein Einkommen von 7 TEUR. - logisch oder?

    Um die Einkunftsart "Gewerbebetrieb" richtig angeben zu können, bedarf es einer korrekten "Einnahme-Überschuß-Rechnung".
    Hier werden natürlich die Einnahmen (oder auch Umsatz) mit den Ausgaben verrechnet - aber natürlich nicht einfach so. Im deutschen Steuerrecht gibt es viele Vorschriften, welche Ausgaben man mit ansetzen darf und welche nicht bzw. wie hoch.
    Die Problematik der Abschreibungspflicht wurde ja schon weiter oben erwähnt.
    Wenn Du das nicht korrekt machst, und das Finanzamt Dir nach ein paar Jahren Beobachtungszeit auf die Finger schaut (z.B. mit einem Herrn aus der Steuerprüfung) und dann Fehler feststellt, kann es ungemütlich werden (Nachzahlungen incl. Zinsen, evtl. Strafe wg. Steuerverkürzung etc.). Die Ausrede "das habe ich nicht gewusst" gilt hier nicht!

    Wer sich also in diesem Bereich nicht gut auskennt, der sollte schon aus Eigeninteresse eine fachkundige Hilfe heranziehen. So teuer sind Steuerberater auch nicht (vor allem bei kleinen Umsätzen) und so mache Fachkraft kennt sicher noch den ein oder anderen legalen Kniff/Freibetrag etc., so daß sich diese Investition oft auch schnell amortisiert...

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