Hallo,
Ich habe da mal ein paar fragen. Ich habe mich mal schlau über den Gebrauch von Funkmikrofonen gemacht, nur leider hilft mir das alles auch noch nicht weiter.
863 - 865 MHz
Dieser Frequenzbereich ist der Allgemeinheit u.a. zur Nutzung durch drahtlose Mikrofonanlagen zugeteilt. Text der Allgemeinzuteilung im Amtsblatt 23 von 1999 in der Verfügung Nr. 163.
soweit so gut.
Die zulässige Strahlungsleistung liegt im UHF-Bereich bei 20mW, im VHF-Bereich bei 10mW.
Anmelde- und gebührenfrei sind Frequenzen zwischen 863 und 865 MHz bei einer max. Leistung von 10mW.
Das wiederspricht doch schon Punkt eins ein wenig, zumindest mit der Leistungseinschränkung.
Dann ist mir erstmal aufgefallen, dass es nur wenige Funken gibt, die auch wirklich Gebührenfrei zu benutzen sind. Beispiel Senheiser Freeport Vocal.
Ich hatte mich eigentlich schon für ein Gerät entschieden und zwar :
Sennheiser ew 135 G2,
nur gibt es dieses in zwei verschiedenene "bändern" E- und D-Band.
Beim D-Band steht in Klammern, normals Band dabei. Aber was genau heisst normales Band.
Frequenzbereich D-Band ("normales Band"), 786.000 - 822.000 MHz
Frequenzbereich E-Band, 830.000 - 866.000 MHz
Das E-Band würde dann ja also den Gebührenfreien Bereich beinhalten, nun steht dort oben aber die Einschränkung bis 20mW, ABER das ew 135 hat eine Sendeleistung von 30 mW, wäre also nach der obigen Erklärung gar nicht zulässig.
Ich blick da einfach nicht mehr durch und hoffe auf eure Hilfe,