Weil ja, und aus gegebenem Anlass:
Es bestehen Forderungen gegen eine GmbH.
So was gibt's ja mal...
Selbige stellt nu einen Insolvenzantrag.
Kommt ja auch mal vor...
Die Forderung wird beim Inso-Verwalter angemeldet, der Rest geht dann seinen Gang.
Aber: Der Inso-Antrag wird "mangels Masse" abgelehnt.
Jetzt wird die GmbH von Amts wegen innert 14 Tagen aus dem Handelsregister gelöscht.
Drolligerweise kriegt man aber innert 14 Tagen keinen pfändbaren Titel her, so das die Forderung wahrscheinlich als "uneinbringbar" auszubuchen ist.
Merke:
Sobald auch nur der Eindruck eines Liquiditätsproblems in so einem Geschäft auftaucht, unmittelbar die grosse Kelle 'rauskriegen.