Hallo zusammen, ich habe da mal eine rechtliche Frage und will auch kein Blatt vor den Mund nehmen:
Ich habe im Juni 2007 bei Fa. ProLighting 4 Lichteffekte/Lightropes gekauft. 2 habe ich sofort benutzt und sie funktionierten auch. 2 Habe ich jetzt erst ausprobiert, wovon einer NICHT funktioniert.
Ich habe also eben dort angerufen und nach dem weiteren Prozedere mit Rücksendung etc. gefragt. Als mir gesagt wurde, dass ich die Rücksendekosten tragen müsse, da der Warenwert unter 40 Euro liegt, habe ich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Widerruf ge. Fernabsatzgestzt handelt, sondern um einen Mangel an der gelieferten Ware.
Der MA fragte dann nach der Kundennummer und sagte mir daraufhin, dass ich ja als Gewerbetreibender gekauft hätte und daher nicht das BGB gelten würde. Ich bin der Meinung, dass eine GbR oder auch ein Selbständiger nicht unter das HGB fällt, solange nur ein Verleihgeschäft betrieben wird , wobei anzumerken ist, dass ich auch im HGB nichts gefunden habe wo steht, dass der Käufer für die Kosten aufzukommen hat.
Könntet ihr mir bitte einen Rat geben. Ich bin fest der Meinung, dass ProLighting für die Versandkosten aufkommen muss!!!!
Gruß Mirko