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Schulden aus 2006, noch immer offen. Hammerhart!

  • Stefan Geib
  • 1. Oktober 2007 um 18:17
  • Stefan Geib
    Verifiziert
    Beiträge
    30
    • 1. Oktober 2007 um 18:17
    • #1

    Hallo liebe Kollegen;
    "Es war einmal ....."
    So könnte ich beginnen aber leider hat diese Geschichte (noch) kein Happy End. Folgender Sachverhalt: Hatte im Jahre 2006 und davor diverse geschäftliche Kontakte mit einer anderen VT-Firma und hatte auch Rechnungen dort sachlich und zeitlich korrekt gestellt. Diese Bezahlungen waren seid eh und je immer sehr sehr schleppend, man musste schon mehrmals darum BITTEN um einen Zahlungsausgleich zu erreichen. Nun stellte ich im September 2006 die letzte Rechnung für meine Dienste bzw. Leistungen. Ganz ordentlich, alles klar ersichtlich. Eine kleine (ich nenne es mal) Abschlagszahlung kam dann Gnäderweise im Januar 2007 per Überweisung. Danach dann definitiv nix!!! Wer mal auf den Kalender schaut: Ja wir haben mittlerweile Oktober 2007 und mir fehlen immer noch das restliche Geld. Das ist der Hammer. Auf viele eMails, Faxe und AB-Aufsprechen wurde nie reagiert. Hatte das Glück im August 2007 mit meiner Ansprechperson zu telefonieren. Da wurden mir einige Dinge und Sachverhalte bezüglich der Firma präsentiert was ich nicht so wirklich glauben kann/will. Kurzum: Geld noch nicht in Sicht, bin mehr als sauer+enttäuscht dass es solche Unwillige "Kollegen" gibt. Für ein paar kreative Ideen bin ich immer offen. Die berüchtigte Firma ist im Rhein-Main-Gebiet ansässig, hat nicht direkt mit Tontechnik zu tun aber definitiv der Veranstaltungstechnik zugehörig. Sooo, damit hat sich bis zum heutigen Tage nix getan in Sachen Begleichung der o.g. Rechnung. Nun werde ich mal den Ratschlägen meiner Kollegen folgen und es in Professionelle Hände abgeben. Details zur betroffenen Firma wird in den nächsten Tagen unter "Warnungen" erscheinen bzw. bei Interesse auch per Mail. Achja; für die Betriebsordung noch:
    Geib-Veranstaltungstechnik
    Stefan Geib
    Hauptstraße 21
    65345 Eltville

    Stefan G.

    Lichttechnik/Bühnenpyrotechnik

    2 Mal editiert, zuletzt von Stefan Geib (17. Oktober 2007 um 14:30)

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 1. Oktober 2007 um 19:19
    • #2
    Zitat von "Stefan Geib"

    .... Hm, nun ist guter Rat teuer: Sollte ich tatsächlich auch mal ernst machen und schauen was mein Anwalt noch
    so ausrichten kann? Für ein paar kreative Ideen bin ich immer offen.

    Hallo Stefan,

    willkommen hier im Forum.
    solange das noch nicht zu einer "richtigen" Warnung kommt, kann man das Thema ja im Cash & Co Brett weiterdiskutieren. Vielleicht verschiebts ja ein Moderator.

    Als beste Idee in solchen Dingen ist immer mal ein Mahnungsweg einzuschlagen.
    Also zügig den fälligen Betrag anmahnen, notfalls mit Mahngebühren (für Protospesen und andere Aufwendungen außer Stundenlohn) und Verzugszinsen. Bei den Mahnungen immer auch eine entsprechende Frist setzen.
    Üblich sind drei Mahnungen und die Bezeichnung "letzte Mahnung" incl. Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
    Unter Kaufleuten (also zwischen Firmen wie Ihr es seid) ist das zwar alles nicht Pflicht, aber oft so gemacht. Theoretisch kann man auch nach Fälligkeit der Rechnung gleich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, vor allem, wenn der begründete Verdacht besteht, daß die normalen Mahnungen keinen Erfolg versprechen, dann sparst Du Dir wertvolle Zeit.

    Dazu geht man zum nächsten Schreibwarenhandel und holt sich einen "Mahnbescheid". Diesen füllt man korrekt aus und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht und Du bezahlst ein paar Gebühren. Nun wird dann alles amtlich zugestellt, nach 14 Tagen ohne Reaktion kann man dann den Vollstreckungsbescheid zusenden lassen, nach abermals 14 Tagen oder Reaktion hast Du dann einen "vollstreckbaren Titel". Damit kannst Du an den zuständigen Gerichtsvollzieher herantreten und die Forderung eintreiben lassen.
    Ist die Eintreibung erfolglos, bekommst Du das mitgeteilt, daraufhin hast Du die Möglickeit, eine "eidesstattliche Erklärung" zu verlangen.
    Kommt da auch nichts mehr zu Tage oder hat der Schuldner diese bereits schon früher geleistet, bleibt nur die Möglichkeit abzuwarten, bis dieser wieder zu Geld kommt, was üblicherweise sehr unwahrscheinlich sein wird.

    Ist der Schuldner eine juristische Person (z.B. GmbH) wird eine Insolvenz angemeldet und abgewickelt. Üblicherweise gibt es die GmbH danach nicht mehr, so auch dann Deine Forderungen.

    Soweit mal die Kurzfassung.
    Wer sich so ein gerichtliches Mahnverfahren nicht selber zutraut (es gibt div. Infostellen, die einem weiterhelfen), kann eine professionelle Hilfe annehmen. Das kann auch ein Anwalt sein...

    Aber Fazit bleibt:
    Wenn man nach der Rechnungsstellung auch zügig mahnt, der erntet vielleicht noch die Früchte, die man zu späteren Zeitpunkten nicht mehr vorfindet.
    Wenn Du also in 2006 entsprechend Druck gemacht hättest (schriftliche Mahnungen, Mahnbescheid etc.), dann wäre das Thema wahrscheinlich vom Tisch. Bei einem überschuldetem Schuldner noch etwas zu holen, wird schwierig, zumal selbst auch erhaltene Rechnungsbeträge kurz vor einer Insolvenz zur Insolvenzmasse dazugerechnet und entsprechend zurückverlangt werden können.
    In diesem Sinne: viel Glück.

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  • ADMIN
    Administrator
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    1
    • 1. Oktober 2007 um 19:39
    • #3
    Zitat von "mringhoff"

    Vielleicht verschiebts ja ein Moderator.

    Ja, für diese Diskussion brauchen wir nicht überall die vollständige eigene Adresse...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Stefan Geib
    Verifiziert
    Beiträge
    30
    • 1. Oktober 2007 um 20:39
    • #4

    Hallo Kollegen
    Hallo Admin;

    erstmal danke für´s "schieben" meines Beitrages.
    Ist wohl wirklich besser hier aufgehoben.
    Danke auch für die Hinweise und Ratschläge für das weitere vorgehen
    in meinem Fall. In der tat gab es vor ganz kurzer Zeit bei meinem "Problemfall" im Impressum eine kleine aber feine Änderung: So finde ich keinen Hinweis mehr dass es sich (so wie bisher) um eine GmbH handelt. Es steht nun nur noch der Inhaber mit vollem Namen und der Firmenanschrift drin. Nunja, einen Hinweis mehr dass da was am laufen ist?! Wie sind sonst Erfahrungen von anderen was solche langjährige Schulden betrifft und damit wie sich so ein Zahlungsunwilliger/- unfähiger aus dem Staub machen möchte??

    Grüße aus dem Rheingau
    Stefan

    Stefan G.

    Lichttechnik/Bühnenpyrotechnik

  • rockland
    Beiträge
    222
    • 1. Oktober 2007 um 21:09
    • #5

    Also ich denke, dass sich heutzutage keiner mehr leisten kann so lange auf sein Geld zu warten.
    Rechnung, Zahlungserinnerung und eine Mahnung maximal.
    Dann gerichtliche Mahnung.
    Da kannst du dir sogar den Gang zum Schreibwarenhandel sparen.
    Den Mahnbescheid kannst du im Internet ausfüllen (ich denke mal, das das überall in Dtl. so geht). Dort ist ganz ordentlich beschrieben, was zu beachten ist.
    Das druckst du aus, schickst es zum Gericht und bekommst die Rechnung dafür. Bei 500 € wird es sich da um ca. 30 € handeln.
    Alle weitere dann so, wie´s Mringhoff beschrieben hat.
    Wenns den Schuldner nicht mehr gibt,.... naja dann hast du offiziell pech gehabt.
    Weitere Wege sind im Internet beschrieben.... :wink:
    Deswegen sollte man eigentlich auch nicht so lange warten mit dem gerichtlichen Weg. Denn wie in deinem Fall, ist da scheinbar ja schon eine Änderung der Gesellschaftsform eingetreten.
    Fazit: Du hast wahrscheinlich zu lange gewartet, wie mringhoff schon sagt.

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 2. Oktober 2007 um 10:31
    • #6
    Zitat von "Rockland"

    Da kannst du dir sogar den Gang zum Schreibwarenhandel sparen.
    Den Mahnbescheid kannst du im Internet ausfüllen


    das kostet aber etwas mehr als das Formular beim Schreibwarenhandel, und Du bekommst das vorgedruckte Formular erstmal zugeschickt zum Unterschreiben, dann darfst Du das wieder ans passende Amtsgericht schicken...
    (so war es zumindest bis vor ca. 1-2 Jahren noch... seitdem bin ich (glücklicherweise) aus der Übung :)


    Zitat von "Rockland"

    Rechnung, Zahlungserinnerung und eine Mahnung maximal. Dann gerichtliche Mahnung


    Man brauchts ja auch nicht übertreiben im Normalfall. Das gerichtliche Mahnverfahren ist ja doch etwas nervig und kostet wieder ein paar Euros. Lieber da noch mit rund drei Mahnungen stetig nerven und sein Glück probieren.
    Sollte sich aber herausstellen, daß der Schuldner ernsthafte Zahlungsprobleme hat, dann ist Eile angesagt und der Mahnbescheid angebracht.

    Ansonsten wäre es den allermeisten Gläubigern weitaus mehr geholfen, wenn Sie
    a) schon die Rechnung zeitnah (!) stellen - als gleich am nächstmöglichen Tag im Büro
    b) eine angemessene, aber kurze Zahlungsfrist (8 Tage und keine 30 Tage) setzen
    c) diese auch selber ernst nehmen und nach deren Ablauf (plus 2-3 Werktage Wartezeit für die Banklaufzeiten) entweder die erste Mahnung senden oder zumindest mal nachhaken per E-mail / Telefon etc.
    d) auch bei den Mahnungen nicht mehr als 8 Tage Frist geben und diese zeitnah überwachen.
    e) Mahngebühren und Verzugszinsen in die Mahnungen aufnehmen, damit der Gläubiger den Ernst gleich erkennt.

    Wenn das alles zügig abläuft, also nichts übertrieben, aber auch nicht vernachlässigt, dann ist man in rund 1-2 Monaten beim Mahnbescheid. Etwas Fingerspitzengefühl gehört natürlich auch dazu. Manche Firmen brauchen einfach länger, weil der Verwaltungsapparat so groß ist.

    Wenn man monatelang keine Mahnungen schreibt und nur mal hin und wieder anruft und sich mit einer Ausrede beruhigen lässt, dann braucht man sich nicht wundern, wenn kein Geld kommt. So wird man nicht ernst genommen. Ein liquiditätsschwacher Schuldner bezahlt dann erstmal diejenigen, die Stress machen...

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