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GWG-Stellungnahme der IHK auf Kritik

  • falcocgn
  • 9. Januar 2008 um 13:57
  • falcocgn
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    273
    Beiträge
    1.251
    • 9. Januar 2008 um 13:57
    • #1

    Hallo zusammen,

    heute habe ich folgende Email an meine IHK in Köln gesandt:

    "Sehr geehrter Herr Dr. Ferger,

    die IHK ist meine Interessenvertretung. Schön und gut und wichtig. Doch wo war die IHK und vor allem der DIHK als über die Unternehmenssteuerform verhandelt wurde?

    Speziell die neuen Regeln zur Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) sind ein Horrorroman.

    - Sofortabschreibung nur noch bis 150€
    - Güter zwischen 150€ und 1.000€ müssen in einen Sammelposten eingestellt werden, der dann 5 (fünf) Jahre abgeschrieben werden muss. Defekte oder gestohlene Güter dürfen nicht entnommen werden. Wer denkt sich denn soetwas aus?

    - Und was soll ich machen, wenn ich 2 Jahre nach Anschaffung eines PC ein zusätzliches Gerät dafür erwerbe, welches nicht selbständig nutzbar ist? Ich darf es nicht als eigenständiges WG erfassen, ich darf aber auch nichts an der Abschreibung des PC ändern. Was nun?

    Bitte antworten Sie mir nicht, es handele sich um steuerrechtliche Fragen, für die Sie nicht zuständig sind. Die IHK ist mein Interessenvertreter, mein Lobbyist, mein Sprachrohr in Berlin. Doch hier sehe ich ein eklatantes Versagen.

    Diese Neuregelung trifft besonders die KMU, die Basis der deutschen Wirtschaft, die ja immer so hochgehalten wird, wenn man sich der Presse gegenüber gut darstellen möchte und zufällig ein Ereignis, ein Pressefotograf, ein oder mehrere Politiker und ein Kölschglas zusammentreffen...

    In Erwartung einer Stellungnahme"

    Die Antwort:

    "Sehr geehrter Herr Zanini,

    vielen Dank für das heute an Herrn Dr. Ferger per Email gerichtete Schreiben. Als zuständige Fachreferentin möchte ich Ihnen gerne stellvertretend auf die von Ihnen zum Teil berechtigten kritischen Einwände zu den neuen Abschreibungsregeln für GWGs antworten.

    Nach ursprünglichen Plänen der Koaltionsregierung sollte die Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung für GWGs komplett gestrichen werden. Für alle Unternehmen hätte dies einen nicht bezifferbaren bürokratischen Aufwand zur Folge gehabt. Über die letzten Jahre hinweg und bis zuletzt hatte sich im Gegensatz dazu die IHK-Organisation dafür ausgesprochen, die GWG-Grenze sogar auf mindestens 1.000 Euro anzuheben. Die Notwendigkeit einer teilweisen Gegenfinanzierung der geplanten Reformmaßnahmen hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, nur unwesentlich trotz massiver Einwände der Wirtschaftsverbände von den ursprünglichen Plänen abzurücken. Als Alternative wurde schließlich die Poolabschreibung in den politischen Diskussionsprozess eingebracht und in der von Ihnen korrekt beschriebenen Form umgesetzt. Auch an diesem Punkt hatte die IHK-Organisation gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft Nachbesserungen eingefordert (siehe Anlage: Stellungnahme der Wirtschaftsverbände).
    Die jetzige Regelung ist durchaus eine mit Abstrichen praktikable Lösung. Durch die Typisierung der einheitlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren im Rahmen der Poolabschreibung unterbleibt zwar die individuelle Ermittlung der Nutzungsdauer für jedes einzelne geringwertige Wirtschaftsgut; Entnahmen, Verkäufe, Wertminderungen oder Zerstörungen bleiben jedoch unberücksichtigt. Abgesehen von der Erfassung des Zugangs bestehen keine weiteren Dokumentationspflichten.
    Die Anwendung der steuerlichen Vorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter setzt voraus, dass es sich um abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter handelt, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind. Nicht erst im Rahmen der Poolabschreibung, sondern auch bei der bisherigen 410 GWG-Euro Grenze konnten deshalb bspw. Computer-Bestandteile nicht sofort abgeschrieben werden, sondern mussten über die individuelle Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden. Das wäre auch jetzt für Ihr zusätzliches Gerät der Fall.

    Der Gesetzgeber ist nicht zuletzt auf Drängen der Wirtschaftsverbände von Seiten des Bundesrates verpflichtet worden, erste Auswirkungen der gesetzlichen Neureglungen im nächsten Jahr zu überprüfen. Rückmeldungen aus der Unternehmerschaft - wie Ihre - sind für uns als Interessenvertreter äußerst wichtig, um den Nachbesserungsbedarf der Steuergesetze besser dokumentieren und dem Gesetzgeber gegenüber sachgerechte Forderungen stellen zu können. Mit der beschlossenen Reform ist keinesfalls das Bemühen unserer IHK-Organisation im Sinne einer gesamtwirtschaftlichen Interessensvertretung beendet worden. Wir werden uns auch weiterhin für eine praktikable Steuergesetzgebung im Interesse des Mittelstands einsetzen.

    Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. "

    Fazit: das Chaos kommt aus Berlin. Schreibt euren Wahlkreisbeauftragten und euren IHKen in Massen.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • nikita
    Beiträge
    83
    • 29. Januar 2008 um 12:00
    • #2

    Hallo Falco !

    An dieser Stelle möchte ich mal ein dickes DANKE an dich los werden! Was sicherlich schon viele User hier im Forum gemerkt haben, ist dass du wirklich fundierte Aussagen - gerade im Bereich Cash & Co - zu den einzelnen Threads beiträgst.

    Und auch den oben gelesen Schriftverkehr find ich wirklich gut. Ich will den anderen hier im Forum auf keinen Fall unterstellen, dass sie nicht auch solche Briefe schon auf die Reise geschickt haben ....
    Wollte an diesem Punkt nur mal feststellen, dass das Gemaule und Gemeckere beim Feierabendbierchen sicherlich kein Gehör in Berlin oder sonstigen entsprechenden Instanzen findet. Und deshalb:
    Schreibt an die Instanzen, setzt euch mit den Themen auseinander und dann haben wir zusammen vielleicht eine Chance Gehör zu finden !

    Gruß
    :)

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

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