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Festinstallation Vertrag

  • gregor2001
  • 10. Januar 2008 um 13:50
  • gregor2001
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    19
    • 10. Januar 2008 um 13:50
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einem Mustervertrag für Festinstallationen von Ton- und Lichttechnik. Kann mir da jemand helfen?

    Gruß,
    Gregor

  • gregor2001
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    19
    • 13. Januar 2008 um 18:00
    • #2

    Gibts denn hier niemanden der schon mal eine Festinstallation gemacht hat? Würde mich weiterhin über Infos freuen

    Gruß,
    Gregor

  • timotimo
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    • 14. Januar 2008 um 16:35
    • #3

    Normalerweise wird ein Verkaufsangebot erstellt und ein Auftrag auf Grundlage der AGBs erteilt. Was willst Du noch mehr?

  • test
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    • 14. Januar 2008 um 16:52
    • #4

    vor der zahlungsunfähigkeit bzw. unwilligkeit kannst du dich kaum schützen, falls du das meinst

    http://www.crystal-hannover.de
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  • timotimo
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    • 14. Januar 2008 um 17:18
    • #5

    Und vor der Verantwortung und Gewährleistung auch nicht, falls Du das meinst :)

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 14. Januar 2008 um 17:34
    • #6

    ...und jeder GbR-Gesellschafter haftet in vollem Umfang, wenn etwas komisch läuft...

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • test
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    • 14. Januar 2008 um 19:28
    • #7

    und nein, hier hat noch niemand eine festinstallation gemacht :roll:

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  • mringhoff
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    • 17. Januar 2008 um 14:31
    • #8
    Zitat von "test"

    vor der zahlungsunfähigkeit bzw. unwilligkeit kannst du dich kaum schützen, falls du das meinst

    Ratsam ist auf alle Fälle bereits bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu vereinbaren, eine Abschlagszahlung vor Lieferung und evtl. so ca. 5-10% als Schlusszahlung nach Abnahme.
    Alternativ dazu kann natürlich 100% Vorkasse oder die Stellung einer Bankbürgschaft verbunden mit einer nachträglichen Zahlung (Rechnung), evtl. auch Ratenzahlung gewählt werden.

    Oder soll das eine Dauermiete werden? Hierzu solltet Ihr ebenfalls erwähnte Bankbürgschaft (über den Materialwert) einfordern. Wer kurz vor der Insolvenz steht, dem fallen viele Methoden ein, um an Geld zu kommen. Und wer schon zahlungsunfähig ist, dessen Verpächter krallen sich nur zu gern das Equipment als Pfand. Und bis das alles wieder herausgeklagt wird, vergeht viel Zeit und den Mietausfall etc. trägt keiner....

    Eine weitere Alternative ist das Leasing. Dazu sucht Ihr Euch eine Leasingfirma heraus, mit der Ihr zusammenarbeiten möchtet. Mit dieser schliesst Euer Kunde einen Vertrag ab. Ihr verkauft der Leasinggesellschaft das Material und der Kunde zahlt die Leasingraten an die Leasingfirma. Ihr seid also danach komplett aus dem Zahlungsrisiko heraus.
    Das klappt natürlich nur bei entsprechender Bonität des Kundens und lohnt sich für alle Beteiligten nur ab einer gewissen Auftragssumme.

    Soweit mal was zu den Zahlungsvarianten. Eine einfache Lieferung auf Rechnung war und ist in dieser Branche sehr risikoreich und sollte nur bei kleinen Beträgen gewählt werden.

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  • test
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    • 17. Januar 2008 um 17:37
    • #9

    das mit dem leasing stimmt so nicht. in der regel will die leasing eine rückkaufoption unterschreiben haben.
    eine bankbürgschaft ist im falle eines falles auch nichts wert. entweder vorkasse oder zahlung bei lieferung wenn ihr den kunden nicht kennt. wobei ich eher noch bei solchen kunden ganz vom geschäft abraten würde.

    und nicht vergessen: jeder kunde hat eine vita und man sollte im zweifel mal darin wühlen um zu sehen wie sich der kunde bei schwierigkeiten verhält.

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  • mringhoff
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    • 17. Januar 2008 um 18:51
    • #10
    Zitat von "test"

    das mit dem leasing stimmt so nicht. in der regel will die leasing eine rückkaufoption unterschreiben haben.


    Wenn das Material am Ende der Leasinglaufzeit wieder frei wird und das ist ja als Verkäufer nicht tragisch, kann evtl. sogar vorteilhaft sein.
    Aus dem Zahlungsrisiko bist Du als Verkäufer auf alle Fälle raus.

    Zitat von "test"

    eine bankbürgschaft ist im falle eines falles auch nichts wert.


    Wieso nicht? Es sollte natürlich schon eine von einem größeren, deutschen Kreditinstitut sein und den Passus "auf erstes Anfordern und ohne Einrede der Vorausklage" haben....

    Zitat von "test"

    wobei ich eher noch bei solchen kunden ganz vom geschäft abraten würde..


    Mit den genannten Absicherungen reduziert man das Risiko des Zahlungsausfalls. Das Geschäft gar nicht zu machen, ist natürlich eine weitere Option, aber grundsätzlich wollen wir ja alle Geld verdienen....

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  • test
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    • 17. Januar 2008 um 19:49
    • #11

    ine leasing kommt zum verkäufer, sobald der käufer nicht mehr zahlen kann und oder will. du mußt dann die ware zu den noch offenen leasingraten zurücknehmen. das kann mal sehr lukrativ sein, wenn drei raten von 40 gezahlt wurden. meist ist auch noch das untergehen zu unterschreiben. du zahlst auch, wenn die anlage nebst leasing nehmer weg ist !!
    wo liegt also die riesen sicherheit!!
    bei einer bankbürgschaft ist es immer möglich diese zu kündigen bzw einfach die sachen nicht abzunehmen, so das die bezahlung auch nichts wird.dann ein wenig warten bis mein lieferant mir den hahn abdreht und die hälfte als angebot bekommen :D
    am besten ist sich die vita des betreffenden anzusehen und sich zu fragen ob er nicht schon alle anderen durch hat oder ich bin einfach besser als alle anderen zusammen :wink:

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  • gregor2001
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    • 18. Januar 2008 um 02:56
    • #12

    Hallo,

    also um das Geld mache ich mir da weniger sorgen. Bei mir wird in der Regel das Material per Vorkasse bezahlt und die Installationskosten nach Abnahme.

    Worum es mir eigentlich geht: Gibt es Veträge, wie z.B. bei Softwareentwicklung das Pflichtenheft, oder Möglichkeiten mit denen man die durchzuführenden Arbeiten fest definieren kann?
    Ich habe in der Vergangenheit nämlich schon erlebt, dass der Kunde immer wieder weitere Kleinigkeiten gemacht haben wollte bei denen er meinte, dass dies zur Installation gehört obwohl dies nicht so war. Und solange das nicht gemacht war, wollte er den Rest nicht zahlen.

    Gruß,
    Gregor

  • djobi
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    • 18. Januar 2008 um 08:36
    • #13

    ahh .. eine Präzisierung der Fragestellung! Warum denn nicht gleich? :D

    Nur - wie soll es da ein Muster geben?
    Eine Installation ist doch nicht wie die nächste!
    Du kannst ja gerne einen speziellen Vertrag mit einem entsprechenden Leistungsverzeichnis (oder Pflichtenheft) pro Job anlegen.

    Bsp ob Mauerdurchbrüche mit drin sind, wie der Stromübergabepunkt auszusehen hat, ob Verkleidungsarbeiten mit drin sind etc.
    Zusätzliche Arbeiten werden nachberechnet. Oder sind so unkritisch, daß man sie eben mitmacht

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • test
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    • 18. Januar 2008 um 11:14
    • #14

    also einfach alles aufschreiben, auch wenn es arbeit macht :D

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  • mringhoff
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    • 18. Januar 2008 um 15:07
    • #15

    Das wäre dann eine sogenannte Baubeschreibung. Hier kommt alles rein, was im einzelnen gemacht wird und was alles detailliert angeschafft werden soll.
    Diese Baubeschreibung ist dann Bestandteil des Angebots.

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