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Truss-Aufnahmen safen?

  • wavetech
  • 14. Januar 2008 um 15:24
  • wavetech
    Beiträge
    306
    • 14. Januar 2008 um 15:24
    • #1

    Hallöchen..

    Folgende typische Situation: Stehendes Traversenviereck auch auf Truss, hochgekurbelt mit 4 Liften. Wenn alles steht und die Lifte weg können bleiben die Truss-Adapter/Aufnahmen (m. Schellen) dran.

    Frage: Müssen diese gesafet werden?

    Laut Vorschrift muss ja gesafet werden wenn keine 2. unabhängige Fallsicherung angebracht ist. Sind die beiden Schellen voneinander unabhängig?
    (Vgl. auch mit 6er Bar. Wenn die Aufnahmen nicht gesafte werden müssen, warum dann eine 6er Bar?)

    Vielen Dank,
    Gruß
    Sebi Pagen

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 14. Januar 2008 um 17:15
    • #2

    Die BGV C1 sagt:

    § 7 (6) Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte
    müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen
    gegen Herabfallen gesichert sein. Lose Zusatzteile oder sich lösende
    Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können.

    Also zum Beispiel das 6er-Bar.

    Du meinst die Trussaufnahmen der Lifte? Wie sehen diese aus? Alurohr mit Swivel-Couplern? Hierbei handelt es sich um eine Lastaufnahmeeinrichtung. Lastaufnahmeeinrichtungen fallen nicht unter den §7 Absatz 6, Swivel-Coupler sind nur mit Werkzeug lösbar. Siehe auch BGI-810/SP25.1-2 und -3.

  • martin.riesch
    Verifiziert
    Beiträge
    286
    • 14. Januar 2008 um 17:20
    • #3

    Die Adapter haben 2 Schellen, welche unabhängig voneinander sind (und nur mit Werkzeug gelöst werden können - es sein denn die Versionen mit Flügelmutter).
    Wenn ich ein Stück Alu-Pipe mit 2 Schellen montiere, wird dieses auch nicht zusätzlich gesichert.

    Eine 6er-Bar an 2 Schellen hat auch 2 voneinander unabhängige Aufnahmen - theoretisch keine 2. Sicherung nötig.
    Aber immer unter der Betrachtung, ob die 2. Sicherung das ganze auch noch trägt, wenn die erste Aufnahme versagt!
    Bei 2 C-Haken definitiv nicht - zu große Hebelwirkung. 2 Schellen sind schon besser - aber auch hier entsteht eine Hebelwirkung, die unter Umständen zum Versagen führen kann.

    Nebenbetrachtung:
    Wieso bleiben die Adapter am Traversensystem? Spielt die Optik keine Rolle?

    Gruß,
    Martin

  • wavetech
    Beiträge
    306
    • 14. Januar 2008 um 17:54
    • #4

    Ok, erstmal danke für die Antworten.. Ich safe die jetzt mal nicht. Wäre eh die nächste Frage gewesen wie ich das mache..

    Ich glaube nicht, dass 4 Aufnahmen optisch viel stören, die sieht man kaum wenn die auf 5m Höhe da dran hängen.
    Die bleiben einfach dran damit man nicht nochma hochklettern muss um die abzumachen. Und beim Abbau gehts dann auch viel schneller, und die sind dann genau an der selben stelle wie beim Aufbau.

  • michael anhalt
    Beiträge
    17
    • 14. Januar 2008 um 18:05
    • #5

    Sind die Trussadapter nicht per Rändel-/Flügelschraube am Lift befestigt?
    Oder bleibt die Schraube beim Hochfahren einfach lose oder gar weg?

    Nun ich sehe da keine richtige Lösung um nicht nochmals per Leiter die Schraube oder gar den ganzen Trussadapter von der Truss zulösen.

    Gruß

    Michael

    Licht-,Ton- und Veranstaltungsgestalter
    Michael Anhalt
    Ausgebildete Elektrofachkraft
    Gutenbergstr. 15
    70736 Fellbach
    Telefon: +49 (172) 7117790
    Email: michael.anhalt@michael-anhalt.de

  • wavetech
    Beiträge
    306
    • 14. Januar 2008 um 18:31
    • #6

    Auf der Truss-Aufnahme sind 2 Swivel-Coupler.
    Weiß gerade nicht ob mit Flügelmuttern oder normalen..

    Soweit ich weiß, ist da eine Imbusschraube am Lift, die man aber eben auch offen lassen kann.

  • Michel
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    1
    • 14. Januar 2008 um 23:08
    • #7
    Zitat

    Die bleiben einfach dran damit man nicht nochma hochklettern muss um die abzumachen.

    Meister, Du mußt doch eh nochmal hoch. Oder wie gedenkst Du an den Stehern die Bolzen/Splinte lösen ? :D

    Gruß, Michel.

  • timotimo
    Profi
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    • 14. Januar 2008 um 23:32
    • #8

    Indem man die Steher z.B. aus 2 m Truss-Stücken baut. Kann man von unten nach obern abbauen, während dem Runterkurbeln....

  • Volker Holtmeyer
    Profi
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    13
    • 14. Januar 2008 um 23:47
    • #9
    Zitat von "wavetech"

    Soweit ich weiß, ist da eine Imbusschraube am Lift, die man aber eben auch offen lassen kann.


    Ja aber dann kannst Du ja auch gleich die Coupler offen lassen. :roll:
    Dann kommt der Adapter auch wieder runter.

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • timotimo
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    • 15. Januar 2008 um 00:29
    • #10

    Das sehe ich jetzt eher wie wavetech: die Inbusschraube (nicht Imbus) hat keine Haltefunktion, verhindert nur das Verdrehen des Kopfstückes.
    Solange Last drauf ist hält das besser, als wenn die Coupler offen wären. Das Kofpstück müsste über 10 m nach oben um aus dem Lift rauszukommen, während es bei den offenen Couplern nur wenige Zentimeter wären, dazu kann die Truss bei offenen Couplern rauskippen, bei einer offenen Inbusschraube nicht.

    Habe es schonmal erlebt, dass beim runterkurbeln sich die offenen Coupler verkantet haben, der Kurbelnde nicht bemerkt hat, daß das kopfstück noch oben hing, bis es neben ihm im Boden einschlug! Also vorsicht!

  • martin.riesch
    Verifiziert
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    286
    • 15. Januar 2008 um 01:49
    • #11
    Zitat

    timotimo schrieb:
    Habe es schonmal erlebt, dass beim runterkurbeln sich die offenen Coupler verkantet haben, der Kurbelnde nicht bemerkt hat, daß das kopfstück noch oben hing, bis es neben ihm im Boden einschlug! Also vorsicht!

    Ich zitiere, wie schon im Beitrag zu Spanngurten, die BGV A1:
    "Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß
    und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen." (Versicherte = Arbeitnehmer)
    Darunter fallen auch Lifte und Stative!
    Wenn Bauteile weggelassen werden oder nicht wie vorgesehen verwendet werden, ist dies nicht bestimmungsgemäß und somit unzulässig.

    @all:
    Ich verstehe nicht, dass immer alles bis aufs letzte irgendwie ausgereizt werden muss. Wieso können Arbeitsgeräte,
    technische Einrichtungen und sonstiges Material nicht einfach so genutzt werden, wie es vorgesehen ist!?
    Auch wenn man durch manch geschickte Bastelei Arbeitsschritte vereinfachen kann, geht dies in die Hose,
    wenn irgendjemand anderes dies sieht, der mit der Materie nicht vertraut ist und auf der nächsten Baustelle "Murphys Law"
    zuschlägt, weil gerade dieser Kollege meinte: "warte, das hab ich letztens viel einfacher gesehen".

    Ich wünsche niemandem technische Pannen oder gar einen Unfall - aber jeden (mich, dich, meinen Bruder, deinen besten Kumpel, meine Kinder, deine Kinder, ...)
    kann es treffen, wenn wieder jemand was "einfacher, schneller oder billiger" machen wollte!

    Danke, dass ich das mal loswerden konnte.

    Und es heißt Innensechskant-Schraube.

    Gruß,
    Martin

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 15. Januar 2008 um 06:52
    • #12
    Zitat von "martin.riesch"

    Ich zitiere, wie schon im Beitrag zu Spanngurten, die BGV A1:
    "Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß
    und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen." (Versicherte = Arbeitnehmer)
    Darunter fallen auch Lifte und Stative!
    Wenn Bauteile weggelassen werden oder nicht wie vorgesehen verwendet werden, ist dies nicht bestimmungsgemäß und somit unzulässig.

    @all:
    Ich verstehe nicht, dass immer alles bis aufs letzte irgendwie ausgereizt werden muss. Wieso können Arbeitsgeräte,
    technische Einrichtungen und sonstiges Material nicht einfach so genutzt werden, wie es vorgesehen ist!?
    Auch wenn man durch manch geschickte Bastelei Arbeitsschritte vereinfachen kann, geht dies in die Hose,
    wenn irgendjemand anderes dies sieht, der mit der Materie nicht vertraut ist und auf der nächsten Baustelle "Murphys Law"
    zuschlägt, weil gerade dieser Kollege meinte: "warte, das hab ich letztens viel einfacher gesehen".

    Ich wünsche niemandem technische Pannen oder gar einen Unfall - aber jeden (mich, dich, meinen Bruder, deinen besten Kumpel, meine Kinder, deine Kinder, ...)
    kann es treffen, wenn wieder jemand was "einfacher, schneller oder billiger" machen wollte!

    Danke, dass ich das mal loswerden konnte.

    Und es heißt Innensechskant-Schraube.

    Gruß,
    Martin

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    Und was willst Du jetzt damit sagen? Man soll die Inbusschraube anziehen und die Coupler auflassen? Wo steht wie fest anziehen, und dass es kein bestimmungsgemäßer Gebrauch ist, wenn sie nicht angezogen ist? In der Liftanleitung steht nichts davon. Was soll die Schraube denn halten? Und dann mach mal Vorschläge, wie man es besser machen kann....

    Und wie mein Beispiel zeigt, ist es besser, die Schraube ist offen und das Kopfstück bleibt oben mit geschlosssenen Couplern, als dass die Schraube irgendwie zu ist und die Coupler offen sind und das Kopfstück runterfällt.

    Edit: Übrigens gehört bei unseren Work-Liften das Kopfstück nicht zum Lieferumfang des Liftes.

  • martin.riesch
    Verifiziert
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    286
    • 15. Januar 2008 um 08:53
    • #13

    in der Praxis:
    Vorhandene Schrauben anziehen und Schellen verschließen.

    Ja, es ist mehr Arbeit und ja, es muss nochmal jemand zum Lösen der Schellen nach oben.

    Zitat

    timotimo schrieb:
    Übrigens gehört bei unseren Work-Liften das Kopfstück nicht zum Lieferumfang des Liftes.

    Meines Wissens gibt es verschiedene Kopfadapter - soll dir der Hersteller alle mitverkaufen?
    I.d.R sucht man das für seine Zwecke passende Zubehör aus - mit einer gefächerten Angebotspalette eines Herstellers würde ich jetzt nicht negativ argumentieren!?

    Gruß,
    Martin

  • Volker Holtmeyer
    Profi
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    • 15. Januar 2008 um 13:24
    • #14
    Zitat von "martin.riesch"

    in der Praxis:
    Vorhandene Schrauben anziehen und Schellen verschließen.


    Dann kommen von Dir also immer die verbogenen Kopfadapter, weil die Jungs auf der anderen Seite wieder schneller waren beim Kurbeln ...?! :roll:

    Zitat von "timotimo"

    Solange Last drauf ist hält das besser, als wenn die Coupler offen wären. Das Kofpstück müsste über 10 m nach oben um aus dem Lift rauszukommen, während es bei den offenen Couplern nur wenige Zentimeter wären


    Wenn die Truss tatsächlich mal mehr als 100 mm abheben würde, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Stift wieder "einfädelt" wohl geringer als die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Truss noch irgendwie auf dem Kopfadapter zu liegen kommt.

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 15. Januar 2008 um 14:45
    • #15

    Ich tendiere hier zur Gefährdungsanalyse:

    Fall A: Trussadapter fest mit Traversensystem verbunden (z.B. verschraubte Coupler). Die Schraube am Lift gegen Verdrehen des Kopfstückes ist locker. Beim Runterkurbeln bleibt das Kopfstück oben.

    Fall B: Trussadapter auch geschlossen, Schraube am Lift irgendwie fest. Vor dem Runterkurbeln muss ein Mann hochklettern, dann über die Traverse zum Lift, die Schrauben der Coupler lösen, und aufpassen, dass sich auch das Kopfstück von der Traverse löst, und nicht klemmt. Das an allen 4 Ecken, also 4 mal. Der Mann sollte auch eine entsprechende Ausbildung, Schutzausrüstung und Unterweisung haben.

    Welcher Fall ist jetzt ungefährlicher?

  • wavetech
    Beiträge
    306
    • 15. Januar 2008 um 15:10
    • #16

    Fall 1 :D

  • mikee mike
    Beiträge
    1.329
    • 15. Januar 2008 um 18:48
    • #17

    Wenn man euch so zuhört ... :shock:

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