Hallöchen..
Folgende typische Situation: Stehendes Traversenviereck auch auf Truss, hochgekurbelt mit 4 Liften. Wenn alles steht und die Lifte weg können bleiben die Truss-Adapter/Aufnahmen (m. Schellen) dran.
Frage: Müssen diese gesafet werden?
Laut Vorschrift muss ja gesafet werden wenn keine 2. unabhängige Fallsicherung angebracht ist. Sind die beiden Schellen voneinander unabhängig?
(Vgl. auch mit 6er Bar. Wenn die Aufnahmen nicht gesafte werden müssen, warum dann eine 6er Bar?)
Vielen Dank,
Gruß
Sebi Pagen