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  4. Veranstaltungssicherheit

Ab welcher Höhe Podstaufbauten auf Bühne Abschranken?

  • eugen schweizer
  • 1. Februar 2008 um 00:44
  • eugen schweizer
    Beiträge
    4
    • 1. Februar 2008 um 00:44
    • #1

    Hallo,

    ich soll einem Chor helfen auf einer Bühne Podeste hinzustellen,
    die Podeste sollen in 2 Höhen aufgestellt werden.
    2x7m in 20cm Höhe und 3x7m in 40cm Höhe,
    meine Frage ist nun, ab welcher Höhe muss die Absturzkante gesichert werden?

    Ich habe bisher in der BGV-C1 §6 (1) gelesen, dass dies erst ab einem Meter der Fall ist.

    Würde mich freuen, wenn mich jemand zu diesem Thema aufklären könnte.

  • michael anhalt
    Beiträge
    17
    • 1. Februar 2008 um 03:52
    • #2

    Meine Erfahrungen sagen das hängt von der Örtlichkeit ab, ich meine in welcher Stadt und in welcher Location.

    Das AfÖ wollte bei uns in einer Location schon bei 20cm ein Geländer dran haben. Damit niemand herunter fällt. :roll:

    Gruß

    Michael

    Licht-,Ton- und Veranstaltungsgestalter
    Michael Anhalt
    Ausgebildete Elektrofachkraft
    Gutenbergstr. 15
    70736 Fellbach
    Telefon: +49 (172) 7117790
    Email: michael.anhalt@michael-anhalt.de

  • sven
    Verifiziert
    Beiträge
    317
    • 1. Februar 2008 um 18:24
    • #3

    bei einer Herde Menschen größer 10 Pax immer gerne gesehen:

    Hinten Geländer also Abschluss auf zweiter Ebene
    Links und recht auf beiden Höhen Geländer
    Treppenstufen zwischen den beiden Ebenen und dem Boden
    Kanten sw-gelb zaubern

    Grobe Gefährdungsanalyse : Gefahr von Domino Effekt :D

    Und bitte den Auftritt and Abtritt mehrmals üben, wirklich

    Einmal editiert, zuletzt von sven (1. Februar 2008 um 19:21)

  • eugen schweizer
    Beiträge
    4
    • 1. Februar 2008 um 18:33
    • #4

    Ganz in meinem Sinne,
    dass habe ich vor, aber wo kann ich es genau nachlesen?

    hab ich mit der BGV-C1 schon ins "schwarze" getroffen oder
    gibt es noch irgendwas, wo ich es nachlesen könnt?

    Danke schonmal soweit!

  • sven
    Verifiziert
    Beiträge
    317
    • 1. Februar 2008 um 19:18
    • #5

    Also ich glaube jeder Fachkraft und darüber in höheren Sphären schwebenden Persönlichkeiten wurde eingetrichtert:

    Gefährdungsanalyse,Gefährdungsanalyse,Gefährdungsanalyse :roll:

    Soll heißen: Vorschrift lesen, Schutzziel erkennen, Gefährdung analysieren (also hier : Plumps vom Podest), Gefahr abwenden nach T(echnisch)O(rganisatorisch)P(ersonell) und Gegenmassnahme treffen und Einhaltung kontrollieren

    Ich sollte meine Arbeiten an der 0900 Nummer für Veranstaltungstechniker eindeutig wieder in Angriff nehmen :wink:

  • eds-germany
    Verifiziert
    Beiträge
    218
    • 4. Februar 2008 um 16:17
    • #6

    hier(Sankt Augustin, nahe Bonn, NRW) wird es mit 59cm als grenze gehandhabt. allerdings machen die meisten im karneval bereits ab 39 cm ein Geländer 3-seitig.
    und sonst: schwarzgelb markieren und gut(gestern in bonn gesehen: 10 cm flächenhöhe und da wurde schwarz-gelb geklebt.)

  • djobi
    Verifiziert
    Reaktionen
    85
    Beiträge
    5.132
    Marktplatz Einträge
    1
    • 5. Februar 2008 um 16:32
    • #7

    sehe ich richtig, daß die Versammlungsstättenverordnungen Geländer mit min. 1,10m Höhe angibt, sofern eine niedrigere Fläche angrenzt (ohne eine bestimmte Höhe anzugeben?) und somit jedes Podest ein Geländer erfordern würde?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 5. Februar 2008 um 17:47
    • #8

    Richtig! Aber, wie ein Vorredner schon sagte: Gefährdungsanalyse machen, Ersatzmaßnahmen vornehmen usw.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • stroti
    Gast
    • 5. Februar 2008 um 21:48
    • #9

    Hallo,

    die BGV C1 schreibt Geländer ab einer Höhe von 1m zwingend vor, aber
    wie schon ganz richtig gesagt kann auch schon bei niedrigeren Höhen eine
    Abschrankung notwendig sein.
    Hier ist mal wieder "Gefährdungsbeurteilung" ein gutes Stichwort.

    Zitat

    sehe ich richtig, daß die Versammlungsstättenverordnungen Geländer mit min. 1,10m Höhe angibt, sofern eine niedrigere Fläche angrenzt (ohne eine bestimmte Höhe anzugeben?) und somit jedes Podest ein Geländer erfordern würde?

    Sorry, aber Nein! Das ist im Kontext VStättV zu sehen. Hiermit sind nicht zwingend alle Podeste gemeint.
    Die VStättV hat, im Gegensatz zur GBV C1, den Schutz der Besucher zum Ziel.

    Die hier zitierte Forderung stammt aus §11, Satz 2 der MVStättV von 2005.

    Zum einen ist dieser Passus in "Abschnitt 3", welcher den schönen Titel trägt: "Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher"

    Zum anderen geht besagter §11 mit Satz 1 los, welcher besagt:
    "Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an tiefer liegende Flächen angrenzen, sind mit Abschrankungen zu umwehren,..."

    Es ist also zu betrachten, ob auf der Szenenfläche Besucher zu erwarten sind (also wieder: Gefährdungsbeurteilung.).

    Des Weiteren ist nach Satz 1, Absatz 2 auch keine Abschrankung vor Stufenreihen erforderlich, wenn diese weniger als 0,5m über dem Boden liegen.

    Schwierig ist es somit allerdings, mit Standard-Bühnenteilen eine Tribüne im Zuschauerraum zu errichten.
    Die Geländer sind i.d.R. nur 1m hoch und die Abstände passen nicht.
    Zudem kann die Aufnahme einen Druck von 2kN ableiten, und das ist gefordert.

    Wie immer also bei Rechtsquellen: Schutzziele und Anwendungsbereiche beachten.

    Beste Grüße
    Stroti

  • isa
    Beiträge
    19
    • 21. Februar 2008 um 14:38
    • #10

    Also meist sind mehrere Antworten möglich und richtig. Hier ist zu beachten das es mehrere Vorschriften gibt. Da steht ab 20cm dort ab 1m da steht immer umranden.
    Also generell Absturzkanten sichern, kenntlich machen, drauf hinweisen, üben- und mit der Gefährdungsanalyse ist man da ja gut dabei.

    Gruss isa

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