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Defekt an verkauftem Gerät

  • barley
  • 21. Februar 2008 um 19:59
  • barley
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    • 21. Februar 2008 um 19:59
    • #1

    habe hier einen sehr anstrengenden Käufer am Halse, der mir mit Anzeige droht (Streitwert des Gerätes: 70,-€)

    Das PA-Forum ist zwar keine Rechtsberatung, aber vielleicht hat der eine oder andere User ja bereits ähnliche Erfahrungen gemacht, und kann mit dem einen oder anderen Ratschlag /Einschätzung der Lage mir etwas weiterhelfen. Denn für einenderart geringen Betrag mag ich nicht sofort zum Anwalt rennen.
    Zur Sache:
    Neulich habe ich in der Bucht ein 4-Kanal Lichtsteuerteil versteigert. Bei zwei Kanälen gab es leichte Probleme mit den Fadern, in der unteren Position (Licht aus) war manchmal doch noch Licht da. Für mich als Nicht-Fachmann war das nicht dramatisch, daher habe ich in der Beschreibung darauf hingewiesen:
    4-Kanal Steuerung von XXX. Diverse Lauflichter sowie ein internes Mikrofon lassen keine Wünsche offen.Gut fürs private Fest oder den ambitionierten DJ.

    Durch die montierten 6-pol Harting Ausgänge lassen sich z.B. 4er Bars schnell und professionell verkabeln. Zusätzliche Flexibilität erhält man ausserdem durch die 4 Schutzkontakt Steckdosen je Kanal. So lassen sich auch nicht standardgemässe Installationen sehr einfach durchführen.

    Die Fader von Kanal 1 + 2 haben in der untersten Position einen kleinen Leerlauf. Wen es stört der tauscht diese aus (Centartikel). Bei Lauflicht bemerkt man davon aber nichts.

    Leider erhielt ich unmittelbar nach dem Versand der Gerätes einen "leicht gereitzten" Anruf des Käufers, der mich sofort des Betruges beschuldigte, und meinte ich habe ihm absichtlich und wissentlich ein defektes Gerät verkauft, denn Kanal 1 und 2 seien defekt.
    Er gab auch gleich an, das Gerät bereits selbst geöffnet zu haben, um nachzusehen welche Art von Defekt vorläge. Er sei Energieanlagen-Elektroniker und ein Gutachten würde ergeben, dass ich ihm vorsätzlich ein hochgradig gefährliches Gerät verkauft habe. Dies hat er mir auch schriftlich bestätigt (unwissentlich auf Umwegen :D )
    Sein Tonfall ist durchweg fordernd und unfreundlich, Rüchnahmeangebote meinerseits scheiterten an seiner Bereitschaft, die Versandkosten dafür zu übernehmen. Es handelte sich um einen Privatverkauf. Auch eine nachträglichen Preisnachlass nahm er nicht an.
    Seine Bewertung für diese Transaktion lautete:
    Betrüger, Anzeige läuft
    und ist von Ebay bereits entfernt worden.

    Da ja bekanntlich diejenigen, die am lautesten schreien am meisten zu verbergen haben, bin ich eigentlich noch ganz entspannt.
    Eröffnen Staatsanwälte (falls er wirklich Anzeige erstattet hat) in derartigen geringfügigen Fällen ein Ermittlungsverfahren???
    Muss ich als Privatverkäufer ein vom enttäuschten Käufer bereits geöffnetes Gerät zurücknehmen? Kann man im Falle eines defekten Gerätes überhaupt von Vorsatz reden? und: sollte ich ebenfalls Anzeige erstatten wegen der verleumderischen Bewertung die er erstellt hatte (ist zwar entfernt worden, habe aber die interne Bestätigung von ebay über den O-Ton seiner Bewertung) und das konnte einige Tage lang das gesamte Internet lesen.

    Wie soll ich jetzt bloss tun???

    weniger ist oft mehr...

  • Online
    Christian Engel
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    • 21. Februar 2008 um 20:13
    • #2

    Erstmal hat das im Strom-Brett wenig verloren. Das offene Brett erscheint mir zunächst am sinnvollsten für dieses Anliegen. Was mir beim Lesen auffiel:

    "6pol. Harting und 4er Bars"

    Da liegt die Vermutung nahe, dass ihr die Nullleiter von je zwei Kanälen zusammengefasst habt. Das halte ich für bedenklich!

    Des Weiteren: wie sind die 6pol. Harting-Abgänge an das Gerät gekommen? Mir scheint, als wäre es im Original auf Schukoabgänge ausgelegt gewesen. Falls ihr die 6er Hartings nachträglich selbst montiert habt: gab's dafür eine Prüfung durch einen Elektro-Meister? Wurde alles fachgerecht angeschlossen? Ist das Gerät überhaupt für eine solche Modifikation geeignet?
    Generell halte ich den Verkauf von solch "modifizierten" Geräten (falls das denn tatsächlich so sein sollte) für keinen Pluspunkt auf Verkäuferseite im Falle eines Streits wie dem Vorliegenden.

    Hast du beim Verkauf (Artikelbeschreibung!) auf die Tatsache "Privatverkauf" sowie Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme hingewiesen?

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • djobi
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    • 21. Februar 2008 um 20:20
    • #3

    Gott cen, jetzt fang doch nicht direkt mit Prüfung und Elektromeister an.
    es gibt so geräte auch fertig mit harting.

    natürlich keine konkrete Rechtsberatung, nur ein paar Grundüberlegungen zu solchen Fällen:

    - unterstellen wir mal vorab in solchen Fällen du bist Privatperson und der Käufer kann auch nichts gegenteiliges beweisen.

    - beim Kauf wurde die Sachmangelhaftung (Gewährleistung) ausgeschlossen

    - evtl. Mängel der Ware wurden wahrheitsgemäß beschrieben
    ("Leerlauf" .. naja .. lassen wir das)

    - du kannst den erfolgten Versand beweisen, oder hast es gar im Beisein eines Zeugen vorm eintüten ausprobiert und eingepackt

    => DANN sieht der Käufer alt aus.

    In allen anderen Fällen auch. Der Streitwert lohnt nicht bei dem Warenwert, der Käufer kann nicht beweisen dass "sein" Mangel schon vorher vorhanden war. Er geht dir ne Zeit auf den Sack, aber das wars. Leider schon selbst zu oft erlebt - von beiden Seiten.

    Ich hab letztens auch dein defektes Mischpult versteigert, auch alles beschrieben, ein Originalfoto. Erstes Foto war allerdings ein Katalog/Symbolfoto und der griechischstämmig Käufer hat das nicht gescheckt. Wollte mich auch als Betrüger hinstellen. Rücknahme hab ich um des Friedens willen angeboten, aber es kam nichts zurück. Aber er hat immer schön Sonntags mittags (typische Bürozeiten) auf den AB gebrabbelt.

    Blöd ist nur der Ärger und die schlechte Ebay-Bewertung.

    was lernen wir daraus?
    Fehler für alle Deppen der Welt deutlich und verständlich beschreiben!
    Oder wie es genug andere tun: einfach behaupten die kaputte und total verbastelte Ware funktioniert einwandfrei und stammt natürlich aus Privatbesitz.

    Z.B. wie bei Christian Schadt von schallinger.de
    die ersteigerte Palmer LX2000 war derbe verbastelt, klang schei** und ein Kanal war komplett defekt. Die Endstufe stand sogar in der Mietpreisliste der Firma. Aber keiner konnt ihm beweisen, daß genau diese Endstufe nicht wie beschrieben aus seinem Partykeller stammte und darüberhinaus schon beim Versand defekt war ...

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

    Einmal editiert, zuletzt von djobi (21. Februar 2008 um 22:01)

  • Online
    Christian Engel
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    • 21. Februar 2008 um 20:31
    • #4

    Die nachträgliche Montage der 6pol Hartings war auch nur eine Vermutung. Wenn dem nicht so ist - um so besser ;)

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • bemi
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    • 21. Februar 2008 um 21:23
    • #5
    Zitat von "cen-music"

    Die nachträgliche Montage der 6pol Hartings war auch nur eine Vermutung. Wenn dem nicht so ist - um so besser ;)

    und da das Teil bestimmt bloss 230V-Schuko-Eingang hat, ist es auch kein Problem, dass der N nur auf 1 Pin ist.

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • barley
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    378
    • 21. Februar 2008 um 21:47
    • #6

    vielen Dank für OT an den Mod.
    Vermutungen waren hier leider nicht gefragt :?
    Vielen Dank Obi, dann werd ich das wohl mal aussitzen...

    weniger ist oft mehr...

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