habe hier einen sehr anstrengenden Käufer am Halse, der mir mit Anzeige droht (Streitwert des Gerätes: 70,-€)
Das PA-Forum ist zwar keine Rechtsberatung, aber vielleicht hat der eine oder andere User ja bereits ähnliche Erfahrungen gemacht, und kann mit dem einen oder anderen Ratschlag /Einschätzung der Lage mir etwas weiterhelfen. Denn für einenderart geringen Betrag mag ich nicht sofort zum Anwalt rennen.
Zur Sache:
Neulich habe ich in der Bucht ein 4-Kanal Lichtsteuerteil versteigert. Bei zwei Kanälen gab es leichte Probleme mit den Fadern, in der unteren Position (Licht aus) war manchmal doch noch Licht da. Für mich als Nicht-Fachmann war das nicht dramatisch, daher habe ich in der Beschreibung darauf hingewiesen:
4-Kanal Steuerung von XXX. Diverse Lauflichter sowie ein internes Mikrofon lassen keine Wünsche offen.Gut fürs private Fest oder den ambitionierten DJ.
Durch die montierten 6-pol Harting Ausgänge lassen sich z.B. 4er Bars schnell und professionell verkabeln. Zusätzliche Flexibilität erhält man ausserdem durch die 4 Schutzkontakt Steckdosen je Kanal. So lassen sich auch nicht standardgemässe Installationen sehr einfach durchführen.
Die Fader von Kanal 1 + 2 haben in der untersten Position einen kleinen Leerlauf. Wen es stört der tauscht diese aus (Centartikel). Bei Lauflicht bemerkt man davon aber nichts.
Leider erhielt ich unmittelbar nach dem Versand der Gerätes einen "leicht gereitzten" Anruf des Käufers, der mich sofort des Betruges beschuldigte, und meinte ich habe ihm absichtlich und wissentlich ein defektes Gerät verkauft, denn Kanal 1 und 2 seien defekt.
Er gab auch gleich an, das Gerät bereits selbst geöffnet zu haben, um nachzusehen welche Art von Defekt vorläge. Er sei Energieanlagen-Elektroniker und ein Gutachten würde ergeben, dass ich ihm vorsätzlich ein hochgradig gefährliches Gerät verkauft habe. Dies hat er mir auch schriftlich bestätigt (unwissentlich auf Umwegen
)
Sein Tonfall ist durchweg fordernd und unfreundlich, Rüchnahmeangebote meinerseits scheiterten an seiner Bereitschaft, die Versandkosten dafür zu übernehmen. Es handelte sich um einen Privatverkauf. Auch eine nachträglichen Preisnachlass nahm er nicht an.
Seine Bewertung für diese Transaktion lautete:
Betrüger, Anzeige läuft
und ist von Ebay bereits entfernt worden.
Da ja bekanntlich diejenigen, die am lautesten schreien am meisten zu verbergen haben, bin ich eigentlich noch ganz entspannt.
Eröffnen Staatsanwälte (falls er wirklich Anzeige erstattet hat) in derartigen geringfügigen Fällen ein Ermittlungsverfahren???
Muss ich als Privatverkäufer ein vom enttäuschten Käufer bereits geöffnetes Gerät zurücknehmen? Kann man im Falle eines defekten Gerätes überhaupt von Vorsatz reden? und: sollte ich ebenfalls Anzeige erstatten wegen der verleumderischen Bewertung die er erstellt hatte (ist zwar entfernt worden, habe aber die interne Bestätigung von ebay über den O-Ton seiner Bewertung) und das konnte einige Tage lang das gesamte Internet lesen.
Wie soll ich jetzt bloss tun???