Muss ich 2 Gewerbe anmelden?
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1 Gewerbe reicht und man kann mehrer Tätigkeiten angeben.
Die Sache mit dem Firmennamen ist eine Sache der Rechtsform.
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Zitat von "René Claßen"
Die Sache mit dem Firmennamen ist eine Sache der Rechtsform.Okay. Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden, nicht Ust - plichtig.
Muss ich da einen Firmennamen angeben? -
joa und der muss so lauten wie dein name. trotzdem kannst du dir ja einen fantasienamen und ein logo ausdenken, aber auf rechnungen gehört dein klarname.
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Zitat von "SebastianRitter"
Ah okay, aber dem Finanzamt / Gewerbeamt muss ich nicht diesen Fantasienamen angeben?
Nein, da dieser Name rechtlich keine Auswirkung hat.
Wie schon geschrieben worden ist:
Dein Name ist dein Firmenname!Wichtig noch für die Rechnungen usw.: Steuernummer und Hinweis auf § 19 UStG
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Zitat
Ah okay, aber dem Finanzamt / Gewerbeamt muss ich nicht diesen Fantasienamen angeben?
Ist die Frage erlaubt, warum du das so vehement zu verhindern suchst?
SKY
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Zitat von "skyworker"
Ist die Frage erlaubt, warum du das so vehement zu verhindern suchst?
SKY
Ich tippe darauf, dass er sich noch nicht ganz schlüssig ist wie er sich nennen möchte.
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Zitat
Ich tippe darauf, dass er sich noch nicht ganz schlüssig ist wie er sich nennen möchte.
richtig...
Andere Frage noch: Ist es rechtlich in Ordnung, wenn man unter 2 Namen auftritt, aber nur ein Gewerbeschein dafür hat?
Grund ist, dass ich gerne Discoteam und Veranstaltungstechnik (Verleih etc.) trennen möchte. -
Rechtlich in Ordnung ist das sicherlich. Ich würde mir allerdings mal überlegen, wie "seriös" du deinen Kunden damit gegenübertrittst.
Grundsätzlich: bei Kleingewerbe oder Einzelunternehmung ist der "Firmenname" für Amt und Bank schmuckes Beiwerk - du heißt für diesen Personenkreis Sebastian Ritter. Punkt. So hat das auch auf deinen Rechnungen und Dokumenten zu stehen. Ob da jetzt noch "DJ Knight" oder "Rumpumpel Veranstaltungsservice" steht - egal.
Ich persönlich käme mir als Kunde allerdings schon komisch vor, wenn ich von ein und der selben Person zwei rechnungen mit identischer Anschrift, identischem Namen, aber unterschiedlichem Titel bekommen würde - und das bei Tätigkeiten, die doch sehr eng zusammenhängen.
Aber - jeder, wie er mag

SKY (der auch zwei Gwerbe angemeldet hat - die aber nichts miteinander zu tun haben )
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Du kannst deine Firma so nennen wie du willst. Es MUSS nur ein vollständiger Name drin auftauchen!
Du kannst dich "Franz Mustermann" oder auch "Malerbedarf Franz Mustermann" nennen. Beides kann bei der Gewerbeanmeldung wie gewünscht eingetragen werden.
Phantasienamen sind in dem Sinne nicht so sinnvolle, da auf allem, von der Visitenkarte, über Werbeschild bis zur Rechnung rechtlich dein voller Name stehen muss!
Ich kann die nen Buch empfehlen: "Nebenbei Selbständig. Ratgeber für Selbständige in Teilzeit"
Ist alles schnell und ausreichend drin erklärt. Wird dir so manche Frage fachlich richtig beantworten!
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Seit 1.1.2002(!) kann man seine Firma auch Kleinunternhemen nennen wie man lustig ist(Namenszusatz), ohne seinen eigenen Namen im Firmennamen mit einfließen zu lassen sprich : rumtata-events geht :D.
Was du im Schriftverkehr (AG,RG etc.) beachten musst :
Meist verpackt man es geschickt mit im Kopf muss dein voller name auftauchen und die bezeichnung "kleinunternehmen"(bei ust befreiung)
z.b. so :
Rumtata-Events Hans Wurst
Kleinunternehmen
Fressgasse 2
12345 WurststadtMein Stand der dinge