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Muss ich 2 Gewerbe anmelden?

  • ridderle
  • 16. November 2010 um 14:30
  • ridderle
    Beiträge
    118
    • 16. November 2010 um 14:30
    • #1

    edit

    Einmal editiert, zuletzt von SebastianRitter (15. Juli 2013 um 11:46)

  • rene classen
    Beiträge
    897
    • 16. November 2010 um 14:42
    • #2

    1 Gewerbe reicht und man kann mehrer Tätigkeiten angeben.

    Die Sache mit dem Firmennamen ist eine Sache der Rechtsform.

  • ridderle
    Beiträge
    118
    • 16. November 2010 um 14:46
    • #3
    Zitat von "René Claßen"


    Die Sache mit dem Firmennamen ist eine Sache der Rechtsform.

    Okay. Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden, nicht Ust - plichtig.
    Muss ich da einen Firmennamen angeben?

  • deltamax
    Beiträge
    1.394
    • 16. November 2010 um 14:58
    • #4

    joa und der muss so lauten wie dein name. trotzdem kannst du dir ja einen fantasienamen und ein logo ausdenken, aber auf rechnungen gehört dein klarname.

  • ridderle
    Beiträge
    118
    • 16. November 2010 um 15:01
    • #5

    -

    Einmal editiert, zuletzt von SebastianRitter (15. Juli 2013 um 11:47)

  • rene classen
    Beiträge
    897
    • 16. November 2010 um 15:22
    • #6
    Zitat von "SebastianRitter"

    Ah okay, aber dem Finanzamt / Gewerbeamt muss ich nicht diesen Fantasienamen angeben?

    Nein, da dieser Name rechtlich keine Auswirkung hat.
    Wie schon geschrieben worden ist:
    Dein Name ist dein Firmenname!

    Wichtig noch für die Rechnungen usw.: Steuernummer und Hinweis auf § 19 UStG

  • skyworker
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    2
    • 16. November 2010 um 15:24
    • #7
    Zitat

    Ah okay, aber dem Finanzamt / Gewerbeamt muss ich nicht diesen Fantasienamen angeben?

    Ist die Frage erlaubt, warum du das so vehement zu verhindern suchst?

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • rene classen
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    897
    • 16. November 2010 um 15:27
    • #8
    Zitat von "skyworker"

    Ist die Frage erlaubt, warum du das so vehement zu verhindern suchst?

    SKY

    Ich tippe darauf, dass er sich noch nicht ganz schlüssig ist wie er sich nennen möchte.

  • ridderle
    Beiträge
    118
    • 16. November 2010 um 16:42
    • #9
    Zitat

    Ich tippe darauf, dass er sich noch nicht ganz schlüssig ist wie er sich nennen möchte.

    richtig...
    Andere Frage noch: Ist es rechtlich in Ordnung, wenn man unter 2 Namen auftritt, aber nur ein Gewerbeschein dafür hat?
    Grund ist, dass ich gerne Discoteam und Veranstaltungstechnik (Verleih etc.) trennen möchte.

  • skyworker
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    • 16. November 2010 um 17:37
    • #10

    Rechtlich in Ordnung ist das sicherlich. Ich würde mir allerdings mal überlegen, wie "seriös" du deinen Kunden damit gegenübertrittst.

    Grundsätzlich: bei Kleingewerbe oder Einzelunternehmung ist der "Firmenname" für Amt und Bank schmuckes Beiwerk - du heißt für diesen Personenkreis Sebastian Ritter. Punkt. So hat das auch auf deinen Rechnungen und Dokumenten zu stehen. Ob da jetzt noch "DJ Knight" oder "Rumpumpel Veranstaltungsservice" steht - egal.

    Ich persönlich käme mir als Kunde allerdings schon komisch vor, wenn ich von ein und der selben Person zwei rechnungen mit identischer Anschrift, identischem Namen, aber unterschiedlichem Titel bekommen würde - und das bei Tätigkeiten, die doch sehr eng zusammenhängen.

    Aber - jeder, wie er mag ^^

    SKY (der auch zwei Gwerbe angemeldet hat - die aber nichts miteinander zu tun haben )

    Kein Applaus für Scheiße!

  • kurzschluss_meister
    Verifiziert
    Beiträge
    293
    • 16. November 2010 um 18:30
    • #11

    Du kannst deine Firma so nennen wie du willst. Es MUSS nur ein vollständiger Name drin auftauchen!

    Du kannst dich "Franz Mustermann" oder auch "Malerbedarf Franz Mustermann" nennen. Beides kann bei der Gewerbeanmeldung wie gewünscht eingetragen werden.

    Phantasienamen sind in dem Sinne nicht so sinnvolle, da auf allem, von der Visitenkarte, über Werbeschild bis zur Rechnung rechtlich dein voller Name stehen muss!

    Ich kann die nen Buch empfehlen: "Nebenbei Selbständig. Ratgeber für Selbständige in Teilzeit"

    Ist alles schnell und ausreichend drin erklärt. Wird dir so manche Frage fachlich richtig beantworten!

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • hans geschwind
    Beiträge
    381
    • 18. November 2010 um 07:01
    • #12

    Seit 1.1.2002(!) kann man seine Firma auch Kleinunternhemen nennen wie man lustig ist(Namenszusatz), ohne seinen eigenen Namen im Firmennamen mit einfließen zu lassen sprich : rumtata-events geht :D.

    Was du im Schriftverkehr (AG,RG etc.) beachten musst :

    Meist verpackt man es geschickt mit im Kopf muss dein voller name auftauchen und die bezeichnung "kleinunternehmen"(bei ust befreiung)

    z.b. so :


    Rumtata-Events Hans Wurst
    Kleinunternehmen
    Fressgasse 2
    12345 Wurststadt

    Mein Stand der dinge

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