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Molton in Fluchttüren

  • biac
  • 8. April 2008 um 11:34
  • biac
    Verifiziert
    Beiträge
    41
    • 8. April 2008 um 11:34
    • #1

    Für eine Produktion sollen mit Moltonstoff Fluchttüren verhangen werden.
    Piktogramme sind danach weiterhin sichtbar.
    Nun ist es so, dass man im Bereich von Fluchttüren, z.B. nur Teppiche,
    die nicht brennbar sind (B1 reicht nicht) einsetzen darf.
    Schlussfolgernd würde das nun auch für den Moltonstoff gelten.
    Aber in Gesetzen oder Literatur kann ich nichts finden...
    Hat da jemand schon mit Erfahrung gemacht?

  • elch
    Profi
    Beiträge
    271
    • 8. April 2008 um 12:56
    • #2

    Hallo,

    wir haben auf Tourneen des Öfteren das Problem, dass neben/hinter der Bühne Notausgänge sind, aber neben der Bühne Sidemasking ist.
    Bisher gab es nach Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr noch keine Probleme wenn:
    - Notausgangspiktogramme zusätzlich am Sidemasking vorhanden sind
    - der Molton schnell, einfach und vollständig entfernt werden kann (geklammert oder mit Gaffa geklebt)
    - ein Security dortsteht, der das im Falle des Falles macht
    - der Fluchtweg hinter dem Sidemasking frei ist und am Boden markiert (weiße Gaffastreifen)
    Im Fluchtweg selbst (also Gänge etc.) darf natürlich nichts brennbares sein.
    Einfach vorher mal bei den Brandschutzkollegen anrufen und nett fragen.

  • Hami
    Profi
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    1.458
    Marktplatz Einträge
    2
    • 8. April 2008 um 12:56
    • #3

    Es muss nicht jeder Sonderfall irgendwo gestempelt abgedruckt sein, manche Schen erschliessen sich m.E. von selbst.

    Molton im Fluchtbereich sollte so aufgehangen sein, dass er nicht heruntergerissen werden kann (und mit Vorhangstange abfällt) und natürlich macht es keinen Sinn, wenn man auf eine Fluchttür zuläuft und diese hinter einer brennenden Stoffverkleidung unerreichbar ist.

    Also: natürlich B1 und natürlich nur so aufhängen, dass niemand über den Stoff stolpern kann, wenn es ernst wird. Hängt Ihr eine ganze Wand mit Molton ab, müsst ihr den Türauschnitt auch eindeutig kenntlich machen, sprich: wie breit ist der Fluchtweg unter dem zugehörigen Schild. Denn man will auch nicht gegen eine Wand rennen. Ach so, auch das wird niemand so abdrucken, man sollte es bei der gefährdungsbeurteilung einfach berücksichtigen.

    ...und wenn möglich gleich auf den Stoff verzichten, denn jeder dadurch entstandene Schadensfall ist einer zu viel.

  • Brockmsi
    Verifiziert
    Beiträge
    24
    • 2. Oktober 2008 um 20:38
    • #4

    was das nicht brennbar angeht da gibts eine lackähnlöiche substanz die man beim theater oder bühnenbauer kaufen kann damit den molton imprägnieren und gut so war das bei uns bisher immer
    das zeug ist auch amtlich ich muss mal den namen rtaussuchen
    udn wie elch schon sagte es muss leicht entfernbar sein
    grüß0e
    silas

  • skyper
    Profi
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    Beiträge
    3.531
    Termine
    1
    Marktplatz Einträge
    2
    • 2. Oktober 2008 um 23:53
    • #5

    was immer Sinn macht ist eine deutliche Kennzeichnung des "Türspaltes", also wo man den Vorhang teilen kann!!!
    Weißes Gaffa auf die Kanten und mit Pfeilen markieren - egal wie es ins Bühnenbild passt...

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • stroti
    Gast
    • 3. Oktober 2008 um 11:57
    • #6

    Hallo zusammen,

    die passende Rechtsquelle dazu ist die VStättVo Deines Bundeslandes oder die (M)VstättVo:
    §5, Absatz 4 der Letzteren fordert die Nichtbrennbarkeit von Bekleidungen in Rettungswegen (auch Ausgängen!!!).

    Ein weiteres "Problem" besteht darin, dass Rettungswege ständig freizuhalten sind.
    Dies ist bei einem Behang mit Molton eigentlich nicht mehr gegeben.

    Beste Grüße
    Ralf

  • mooni
    Beiträge
    88
    • 3. Oktober 2008 um 16:43
    • #7

    die richtlinie is die MVstättVo bzw die VstättVo des jeweiligen Bundesland.
    mit Molton behängen geht,... wenn:

    * Piktogramme sichtbar angebracht
    *Sicherheitskraft vor dem Molton behangenden Notausgang steht und im Fall der Fälle Notausgang aufmacht sowie Molton davor wegmacht
    *einhaltung der Lichtenbreite für Notausgänge & Rettungswege sowie Brandklasse für Molton

    des Rettungswege/ Notausgäng nicht verstellt sind, usw. setzte ich ich mal vorraus des dies klar is.


    Gruss Uwe

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