Wie schon in der Überschrift angedeutet, es geht darum, in wie weit die neue Lärm und Vibrations Arbeitsschutz Verordnung (was für ein Name...) auf freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. anzuwenden ist.
http://bundesrecht.juris.de/l_rmvibrations…R026110007.html
Also beispielsweise ein Gastrotresen, der untervermietet wird und von dem Lizenznehmer mit eigenem Personal (z.B. Subunternehmer) betrieben wird.
Anderes Beispiel: selbstständige Ton- und Lichttechniker am FOH.
Wikipedia sagt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Besch%C3%A4ftigte
Also nichtselbständig Beschäftigte.
Wenn das tatsächlich so gilt, darf ein Konzert mit einem freien Tontechniker lauter sein als eines mit einem angestellten Tontechniker?
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Wir haben in der Fabrik ja einen, bald zwei Angestellte in diesem Bereich, dazu die Büro-Crew. (daher auch "no noise until 6")
Dazu kommen noch angestellte Helfer, Gastro, etc.