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Skonto ja oder nein?

  • mringhoff
  • 13. Mai 2008 um 14:28
  • mringhoff
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    • 13. Mai 2008 um 14:28
    • #1

    Der ein oder andere schwört darauf: Dem Kunden mit Skonto zu einer schnellen Zahlungsweise zu animieren.

    Doch ist das wirklich so?
    Wir machen nun seit ca. 3 Jahren Angebote mit Skonto.
    Üblicherweise gibt es ein Zahlungsziel von 20 Tagen. Wenn innerhalb 8 Tagen bezahlt wird, dann gibts 3% Skonto.
    Z.t. sind wir wieder davon abgekommen und stellen unsere Rechnungen wieder mit 8 Tagen Zahlungsziel.

    Nun haben wir aber so langsam die Erfahrung gemacht, daß
    - diejenigen, die das Skonto ausnutzen, auch innerhalb 8 Tagen anstandslos zahlen würden.
    - diejenigen, die innerhalb 20 Tagen zahlen, so oder so 20 Tage brauchen (größerer Verwaltungsapparat etc.)
    - und diejenigen, die Zahlungsprobleme haben, auch mit Skonto nicht schneller zahlen.

    Und es kommt immer wieder vor, daß
    - Kunden ohne Skontoausnutzung schnell zahlen (scheinbar gibts Leute, die das Skonto übersehen...)
    - Kunden, obwohl sie 20 Tage oder sogar länger brauchen zu bezahlen, dann trotzdem Skonto abziehen. Da es "nur" 3% sind und es sich ja auch um Kunden mit eventuellen Folgeaufträgen handeln könnte, macht man da keinen Stress, aber ich finde es troztem dreist.

    Unter dem Strich sehe ich also keinen wirklichen Vorteil, Skonto zu gewähren....

    Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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  • Labian
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    • 13. Mai 2008 um 16:35
    • #2

    Wir haben da fast identische Erfahrungen gemacht!

    Die Nachteile, die Du ja schon benannt hast, überwiegen die Vorteile!

    Wir bieten seit 2 Jahren lediglich 5% bei Erteilung einer Einzugsermächtigung an und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
    Bevor ein großes ABER kommt: Das geht nicht bei allen Kunden, aber gerade die kleinen "Kleckerbeträge", denen man sonst auch mal gerne (oder auch eben nicht gerne ) hinterherläuft, laufen seitdem deutlich entspannter!

  • buzz
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    • 13. Mai 2008 um 17:09
    • #3

    Ich biete nach wie vor meine 2% Skonto an und fahre damit gut. Meine Industriekunden halten sich tatsächlich gerne an die Skonto-Regelung.

    Neukunden erhalten jedoch kein Skonto-Angebot, es sei denn, es wird unbedingt gewünscht. Dann schlage ich allerdings zumeist einen kleinen Risiko-Prozentsatz auf...

    Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht, dass gerade grosse Firmen deutlich schneller bezahlen, wenn man Ihnen Skonto anbietet.
    Eines der glänzenden Beispiele. Grosser deutscher Hertseller von Haushaltsgeräten. Betriebsversammlung beschallt, Zahlungsziel 10 Tage - nach ca. 50(!) Tagen war noch immer kein Geld da. Kurzes Gespräch mit der Buchhaltung "Ja, wenn Sie Skonto gewährt hätten, hätten Sie Ihr Geld schon..."
    Seither immer 10Tage/2%, 20 Tage rein netto und ich habe mein Geld nach spätestens einer Woche...

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • mringhoff
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    • 13. Mai 2008 um 17:11
    • #4
    Zitat von "Labian"

    Wir bieten seit 2 Jahren lediglich 5% bei Erteilung einer Einzugsermächtigung an und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.


    ...ja, eine Einzugsermächtigung ist natürlich fein, da ist das klar, daß man damit positive Erfahrungen macht.

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  • mringhoff
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    • 13. Mai 2008 um 17:18
    • #5
    Zitat von "buzz"

    "Ja, wenn Sie Skonto gewährt hätten, hätten Sie Ihr Geld schon..."


    Den Spruch hab ich noch nie gehört.
    Ist ja in gewisser Weise auch recht dreist. Wenn 10 Tage vereinbart sind, dann ist das vereinbart.

    Wer sagt denn daß sich so ein Kunde dann auch an die Skontovereinbarung hält und nicht trotzdem nach 30 Tagen noch Skonto eingenmächtig abzieht? So mit der Ausrede "was wollen Sie denn, sonst hätten wir nach 50 Tagen bezahlt..."

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  • simonstpauli
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    • 13. Mai 2008 um 17:21
    • #6

    Was ist denn an einer Einzugsermächtigung fein? Gebuchte Beträge sind ja noch relativ lange "rückholbar", also nicht als sicher zu sehen.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • mringhoff
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    • 13. Mai 2008 um 18:10
    • #7

    Die Einzugsermächtigung ist natürlich nur bei solventen Kunden gut. Hier wird ja kein Kunde die Lastschrift zurückgeben lassen, sofern alles gestimmt hat (von der Leistung bis zur Rechungsstellung).
    Wenn man Probleme mit Lastschriften hat, dann vermutlich eher, daß die Bank mangels Deckung die LS zurückgibt. Aber das sind dann die Kunden, die ja sowieso nicht (so schnell) gezahlt hätten....

    Die Einzugsermächtigung ist natürlich keine Zahlungsgarantie, man verlagert sozusagen nur die Entscheidung über das Datum des Zahlungseingangs. Aber das kann auch viel wert sein...

    Und wer ganz sicher gehen will, der macht die Lastschriften nicht per Einzug, sondern per Abbuchung. Das ist nämlich etwas anderes und hier kann die LS nicht mehr vom Zahlungspflichtigen zurückgeholt werden (nur bei fehlender Kontodeckung gibts kein Geld).

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  • slaytalix
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    • 14. Mai 2008 um 11:41
    • #8

    Kommt auf Dein Kalkulationsschema an. Geht es um Dienstleistungen oder Verkäufe ?

    Bei Rental eher unüblich, bei Verkäufen am besten zu Vorkasse animieren, um das Risiko zu minimieren

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Audiowerk
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    • 14. Mai 2008 um 14:00
    • #9
    Zitat von "buzz"

    "Ja, wenn Sie Skonto gewährt hätten, hätten Sie Ihr Geld schon..."


    Scheißspruch! Da schließe ich mich mringhoff an - das ist eine Unverschämtheit. Das Prinzip Leistung gegen Geld sollte begriffen sein, und wenn die Leistung erbracht und die Rechnung gestellt wurde, dann hat man zu zahlen. Fast zwei Monate Verzug, gut, das kann *mal* passieren, wenn geschlampt wurde oder gerade Buchungschaos vorliegt. Aber das quasi vorsätzlich zu machen mit der frechen Begründung von oben, das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus. Sowas hat keinen Stil - es gehört sich einfach nicht!

  • mringhoff
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    • 14. Mai 2008 um 15:11
    • #10
    Zitat von "slaytalix"

    Kommt auf Dein Kalkulationsschema an. Geht es um Dienstleistungen oder Verkäufe ?
    Bei Rental eher unüblich, bei Verkäufen am besten zu Vorkasse animieren, um das Risiko zu minimieren

    Ich meine eigentlich das Dienstleistungsgeschäft. (Die Verkäufe laufen bei uns sowieso nur gegen Vorauskasse, allein schon wg. dem Zahlungsausfallsrisiko.)

    Es geht also um die ganz normalen Rechnungen für unser tägliches Brot und zwar bei solventen, zahlungswilligen Kunden, also üblicherweise größere Firmen. (Bei unbekannten One-Man-Shows, Privatkunden oder Party/R&R-Business läufts ja meist sowieso auf Vorauskasse bzw. Barzahlung hinaus). Hier geht es also nicht um Zahlungsausfälle.

    Also: lohnt sich das Gewähren von Skonto im Hinblick auf eine schnellere Zahlung (Überweisung)?

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  • Steffen
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    • 29. September 2008 um 12:31
    • #11

    Ich gebe Skonto nur noch bei Abbuchungsauftrag, Lastschriften sind mir zu unsicher und werden nur bei Kunden mit guter Bonität akzeptiert, Behörden sind in sofern kriminell daß sie sich um jegliches Zahlungsziel nicht scheren und wenn Skonto draufsteht wird es abgezogen, und wenn die Rechnung n halbes Jahr später bezahlt wird.

    Mein Fazit: Zahlbar bis zum... (AHCTUNG: zahlbar innerhalb 8 Tagen läßt sich aufgrund des Fehlens eines konkreten Zahlungsdatums nicht mit Verzug belegen), Kunden mit Abbuchungsauftrag 3%, fertig...

  • smitty
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    • 30. September 2008 um 20:57
    • #12
    Zitat von "Steffen"

    AHCTUNG: zahlbar innerhalb 8 Tagen läßt sich aufgrund des Fehlens eines konkreten Zahlungsdatums nicht mit Verzug belegen

    zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum. Und fertig.

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • Steffen
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    • 3. Oktober 2008 um 18:47
    • #13

    nein reicht def. nicht. Es muß explizit ein Datum genannt werden.

  • mringhoff
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    • 4. Oktober 2008 um 17:49
    • #14

    Das Datum muss nur eindeutig fixiert sein.

    Das "8 Tage nach Rechnungserhalt" ist nicht fix, sondern eher etwas unbestimmtes (weil man ja den Erhalt nicht genau nachweisen kann),
    "8 Tage nach Rechnungsdatum" ist ein fixer Tag. Das Rechnen darf man dem Rechnungsempfänger schon zutrauen. Ein genaues Datum der Fälligkeit ist natürlich noch besser.

    Hintergrund ist der §286 BGB und der Eintritt des Verzug nach Fälligkeit. Das ist nämlich ein Unterschied.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

    Weitere rechtliche Schritte können ja nur dann weiter betrieben werden, wenn ein Schuldner in Verzug gekommen ist. Auch etwaige Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, evtl. Rechtsanwaltsgebühren etc.) können erst dann berechnet werden, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet.
    Dies ist aber erst dann der Fall, wenn entweder eine Mahnung gestellt wurde oder automatisch nach 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.
    Oder wenn ein nach dem Kalender bestimmte Zeit vorüber ist. Wer also nicht erst die 30 Tage nach BGB abwarten möchte, definiert daher einen früheren (festen, kalendarischen) Termin.

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  • mringhoff
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    • 4. Oktober 2008 um 18:01
    • #15
    Zitat von "Steffen"

    ... Behörden sind in sofern kriminell daß sie sich um jegliches Zahlungsziel nicht scheren und wenn Skonto draufsteht wird es abgezogen, und wenn die Rechnung n halbes Jahr später bezahlt wird..

    bei uns jetzt auch wieder passiert:
    Kunde ist eigentlich schon längst in Verzug, die erste Mahnung steht kurz vor der Türe, da geht der Betrag doch noch auf das Konto ein. Mit abgezogenem Skonto!!!
    Da sich es nicht um einen größeren Betrag gehandelt hat, sagt man hier nichts, sondern ärgert sich nur.

    Ich hab das ein einziges Mal gemacht, daß ich (bei einem höheren Betrag) den Restbetrag mit einer Mahnung eingefordert habe, aber da erfolgte keine Reaktion...
    Der Kunde ging (wohl zurecht) davon aus, daß man wegen ein paar Euro Skonto ja kein Mahnverfahren anstrengt...

    Von meiner Seite aus bleibt daher nur, daß ein solcher Kunde beim nächstem Mal kein Skonto angeboten bekommt, allerdings trotzdem nur 8 Tage Zahlungziel. Und selbst wenn er nach 30 Tagen überweist, dann zieht er zumindest nicht auch noch Skonto ab....

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  • smitty
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    • 5. Oktober 2008 um 14:08
    • #16
    Zitat von "Steffen"

    nein reicht def. nicht. Es muß explizit ein Datum genannt werden.

    ich mag ja dieses "Ja - Nein - Doch - Nein" - Spiel nicht. mringhoff hat das ja ein Beitrag weiter unten schön erklärt, da brauch ich das ja nicht zu wiederholen.

    Smitty

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

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