1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

jahresentgelt für abbuchungsauftrag

  • DJ-JAJA
  • 27. Mai 2008 um 09:27
  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 27. Mai 2008 um 09:27
    • #1

    :evil:
    Immer neue versteckte Kosten? Ich sehe das zum 1. mal!
    Habe einem Lieferanten eine Einzugsermächtigung erteilt.
    Nun prüfe ich gerade meine Konten und sehe, dass sich die POSTBANK 5 Euro von meinem Konto nimmt "JAHRESENTGELT DER POSTBANK
    FÜR DEN VON IHNEN ERTEILTEN
    ABBUCHUNGSAUFTRAG FÜR:
    XXX SHOWTECHNIC GMBH"

    Wer hat denn so was auch schon mal erlebt? Kommt das jetzt für jeden erteileten Abbuchungsauftrag?
    Wenn ja, bin ich aber sofort bei einer anderen Bank!

    Gebt mir mal bitte ein Feedback, ob das bei Euch auch so gemacht wird. Und wenn ja, seid wann...denn wie gesagt, ich habe einige Abbuchungserlaubnisse erteilt, aber sehe das heute zum ersten mal. :?

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • uncelsam
    Verifiziert
    Beiträge
    771
    • 27. Mai 2008 um 10:34
    • #2

    Also ich kenne so etwas nicht!

    Bei einer Einzugermächtigung bucht doch der Lieferant per Lastschrift ab und zahlt auch die Gebühr dafür...

    Hier sieht es so aus, dass die Postbank doppelt kassieren will...

  • Tonguru
    Verifiziert
    Beiträge
    125
    • 27. Mai 2008 um 10:41
    • #3

    Das hat mich jetzt auch interessiert, und ich habe mal etwas recherchiert:

    Preis- und Leistungsverzeichnis der Postbank
    Seite 3 (siehe unteren Seitenrand, ist etwas konfus gestaltet das pdf), Punkt 1.16

    Google mal nach "Vormerkung eines Abbuchungsauftrags", und du wirst sehen, daß die Postbank da noch sehr human ist, was die Kosten angeht...

    Unterschied zwischen "Abbuchungsauftrag" und "Einzugsermächtigung" beachten!
    http://www.dooyoo.de/konto/deutsche…-banking/529164
    http://www.bankstudent.de/downloads/BBL-ZV-3.htm
    http://www.gomopa.net/Finanzforum/Ka…ngsauftrag.html

    Wieder was dazugelernt, wußte ich trotz kaufmännischer Ausbildung nicht (ok, ist ja auch schon ein paar Jährchen her...). :lol:

    Das scheint also ein Mißverständnis zu sein.
    WEM hast du denn den Auftrag erteilt? Anscheinend ja der Bank, was eigentlich unüblich ist.
    Aber vielleicht hat auch die XXX Showtechnic GmbH was falsch verstanden... (habe gehört, das soll öfter vorkommen). :D

    Liebe Grüße,
    Tonguru

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 27. Mai 2008 um 12:15
    • #4

    Tja, da muss ich wohl erst mal rumtelefonieren, doch mit wem?
    Die XXX-Showtechnic Gmbh bucht bereits alle Rechnungen seit dem Jahr 2003 bei mir runter.
    Noch nie wurde von der Postbank was in Rechnung gestellt.
    Nun auf einmal. Ziehen die was ein, wie gehe ich denn da vor?

    ich melde mich bei der Postbank und verlange mal den Auftrag in Kopie, den ich da erteilt habe?

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 27. Mai 2008 um 12:29
    • #5

    Tja, da muss ich wohl erst mal rumtelefonieren, doch mit wem?
    Die XXX-Showtechnic Gmbh bucht bereits alle Rechnungen seit dem Jahr 2003 bei mir runter.
    Noch nie wurde von der Postbank was in Rechnung gestellt.
    Nun auf einmal. Ziehen die was ein, wie gehe ich denn da vor?

    ich melde mich bei der Postbank und verlange mal den Auftrag in Kopie, den ich da erteilt habe?

    Grade mit der Postbank telefoniert!
    das ist seit Mai 2008 so!
    Das heißt, das alle die solche Aufträge erteilt haben, das nun in Rechnung gestellt bekommen.
    Einige Firmen darunter auch die XXX-Showtechnic Gmbh machen das nur so. KEINE Lastschrift!
    Für mich heißt das klar, dass sich hier die Postbank bedient, weil sie weiß, dass es ein Mordsaufwand und evtl. sich sogar für ein Unternehmen wirtschaftlich nicht rechnet, das ganze zu ändern.

    Prädikat: DRECKBÄREN!

    Jetzt bin ich also auf der Suche nach ner Bank, die das anders berechnet.
    Oder man versucht das ganze auf den Lieferanten abzuwälzen?

    Wie auch immer, hasse ich es wenn man mich bescheißen will!
    :evil::evil:

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • Tonguru
    Verifiziert
    Beiträge
    125
    • 27. Mai 2008 um 13:52
    • #6

    Da läuft doch was nicht rund!

    Wenn die Waldbüttelbrunner seit Jahren bei dir abbuchen, ist das ganz klar eine EINZUGSERMÄCHTIGUNG (Lastschrift ist der Oberbegriff).
    Einen ABBUCHUNGSAUFTRAG schließt du mit der Bank, nicht mit dem Gläubiger.

    [url=http://artikel.4.am/archives/12911…o-im-Griff.html]Zitat[/url]

    Verbraucher sollten beachten, dass das sichere Lastschriftverfahren Einzugsermächtigung heißt. Diese ist vom Abbuchungsauftrag zu unterscheiden. Der Abbuchungsauftrag ist auch eine Lastschrift. Jedoch bevollmächtigt der Verbraucher beim Abbuchungsauftrag seine Bank Lastschriften des Unternehmens, demgegenüber er den Abbuchungsauftrag erklärt hat, einzulösen. Die praktischen Folgen des Abbuchungsauftrages sind damit die gleichen wie bei der Überweisung: Ist das Geld erst einmal dem Empfängerkonto gutgeschrieben, ist es unwiderruflich übertragen. Verbraucher sollten daher darauf achten, im Falle von Lastschriften eine Einzugsermächtigung und keinen Abbuchungsauftrag zu erteilen. Ein Abbuchungsauftrag ist immer direkt an die Bank adressiert, eine Einzugsermächtigung jedoch an das Unternehmen, welchem der Verbraucher die Zahlung zukommen lassen will.

    Und wenn die Firma aus Franken das nicht mitmacht, sollte man sich überlegen, den Lieferanten zu wechseln.

    BTW: Hat die Postbank die Änderung der Kosten angekündigt (machen Banken gerne auf Kontoauszügen)?
    Fakt ist sicher, diese Kosten werden jetzt bei jeder Bank anfallen...
    (werde ich doch gleich mal bei meiner Hausbank die aktuellen AGB durchstöbern!).

    LG,
    Tonguru

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 27. Mai 2008 um 14:30
    • #7

    Das kann ich Dir nach all den Jahren gar nicht mehr aus dem Kopf sagen, ob ich das an die Bank oder nach Waldbüttelbrunn gesendet habe.

    Ich weiß nur, dass die das immer anders wollten, als z.B. der Tschakka oder Monacor. Ist ja auch nicht wild unter Kaufleuten. Ich verstehe das, hab auch schon mal in die Röhre geguckt habe, als Lieferant.

    Im Grunde bin ich grad auf dem Standpunkt, dass das ja kosten sind, die entstehen, weil der Lieferant das so will, zu seiner Sicherheit.
    Das Spiel mache ich gerne so mit, wenn ich die 5 Euro als Gutschrift aus Waldbüttelbrunn auf meine nächste Bestellung bekäme.
    Sonst ist das für mich faktisch eine Einkaufsverteuerung.

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 28. Mai 2008 um 10:03
    • #8

    Meine Sparkasse bucht schon seit 2003 insgesamt 10 EUR Jahresgebühr für sämtliche Abbuchungsaufträge ab. Bei vielen Firmen ist es so, daß auch deutlich wird,, daß es sich um einen Abbuchungsauftrag (bei dem man nicht 6 Wochen sein Geld zurückbuchen kann) handelt. Man bekommt das Formular zugeschickt, muß es von der Bank gegenzeichnen lassen und dann erst zurückfaxen. Die Fa. XXX-Showtechnic handelt hier in meinen Augen nicht korrekt. Mir hat man damals auch was von Einzugsermächtigung erzählt (auch in den AGB heißt es so). Eingerichtet wurde: Ein ABBUCHUNGSAUFTRAG.

    Im Prinzip kann nämlich nach Info der Sparkasse auch das Unternehmen das Scheinchen direkt zur Bank schicken und erhält es von dort unterschrieben zurück. Da ich aber nur wegen denen keine höheren Kosten habe (andere machen das schon länger, aber wenigstens geben die es zu) war es mir egal, im Allgemeinen muß man ja auch nicht zurückbuchen ;)

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 28. Mai 2008 um 11:29
    • #9

    Ich habe diese Buchung auch die Tage vor Kurzem erstmalig auf meinem Postbank-Konto gefunden... :cry:

    Muss mal raussuchen, was damals an die Firma ging... hab schon seit Jahren dort nicht mehr eingekauft.

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 28. Mai 2008 um 13:20
    • #10

    Mal zum Verständis:

    Einzugsermächtigung: Du gestattest Deinem Lieferanten, Gelder von Deinem Konto aus einziehen zu lassen. (Hier geht das Formular an den Lieferanten)

    Abbuchungsauftrag: Du gestattest Deiner Bank, daß ein bestimmter Lieferant von Deinem Konto Gelder abbuchen darf. (Hier geht das Formular an Deine Bank. Damit Du das auch wirklich machst und nicht vergisst, übernehmen die Lieferanten das oft lieber selbst und schicken dies zu Deiner Bank)

    Beides sind Lastschriften (LS).

    Rückgaberechte:
    Bei einer LS via Einzugsermächtigung kontrolliert Deine Bank nichts, die LS wird einfach gebucht (läuft also alles automatisch). Unberechtigte Lastschriften können i.d.Regel innerhalb 6 Wochen ohne weitere Nachweise etc. zurückgegeben werden.

    Bei einer LS mit Abbuchungsauftrag kontrolliert die Bank jedesmal, ob Dein Lieferant das (grundsätzlich) darf. Schliesslich liegt ihr ja der Auftrag vor. Die LS kann durch Dich nicht mehr zurückgegeben werden. (Nur mangels Kontodeckung ist eine Nichteinlösung möglich). Im Streitfall muss man sich also an den Lieferanten wenden. Da das Kontrollieren der Abbuchungsaufträge bei vielen Banken nicht automatisch läuft, sondern manuell durch die Mitarbeiter überprüft wird, ist das viel Aufwand, den sich die Banken bezahlen lassen wollen.

    LS mit Abbuchungsaufträgen ist für Lieferanten natürlich viel sicherer als mit einer Einzugsermächtigung. Das Geld ist sicher auf dem Konto und kann nicht durch den Zahlungspflichtigen wieder zurückgeholt werden.

    Man muss auch bedenken, daß dem Lieferanten für Lastschriften via Einzugsermächtigung eine Kreditlinie (ähnlich dem Kontokorrentkredit) eingeräumt wird, da ja alle Zahlungen auch theoretisch wieder innerhalb 6 Wochen zurückgeholt werden können.
    Bei Lastschriten mit Abbuchungsauftrag benötigt der Lieferant diese Kreditlinie nicht in diesem Maß. Und je höher die Kreditlinien, desto höher das Risiko der Bank, desto teurer wird das Geschäft....

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • uncelsam
    Verifiziert
    Beiträge
    771
    • 30. Mai 2008 um 00:29
    • #11

    Vieleicht ganz interesante Entscheidung vom BGH zu dem Thema:

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008&Sort=3&nr=43939&linked=pm&Blank=1

  • f8274
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    4.858
    • 10. Juni 2008 um 01:42
    • #12

    wir sind bei ultralite/haerle lichttechnik kunden mit einzugsermächtigung, und auch wenn mal p.a. kein kauf bei denen stattfand, wurden zum jahresende ca. 3-5 eus abgezogen. das machen die aber bestimmt schon seit 10 j.

    haben 2008 das erste mal der abbuch. widerspr. und ermächtigung gekdgt.
    irgendwann reichts mal. ist aber lukrativ für den anbieter bei sehr vielen kunden.

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 10. Juni 2008 um 09:02
    • #13
    Zitat von "f8274"

    ...mit einzugsermächtigung, und auch wenn mal p.a. kein kauf bei denen stattfand, wurden zum jahresende ca. 3-5 eus abgezogen.

    ...mit Abbuchungsauftrag oder?

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™