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selbständige Stagehands

  • raymund bollinger
  • 29. Juni 2008 um 11:31
  • raymund bollinger
    Beiträge
    9
    • 29. Juni 2008 um 11:31
    • #1

    Hallo,

    ich muss mein "Lieblingsthema" nochmal anschneiden, mein letzter Thread ist da irgendwie im Sande verlaufen. Ich frage diesmal anders:

    Wie ist das, wenn eine "Agentur" Stagehands vermittelt, und das nur "auf Gewerbeschein"?

    Mit wem macht die Stagehand dann einen Vertrag? Mit dem Veranstalter? Und die "Agentur" ist dann sozusagen "unsichtbar", weil es eben keinen Vertrag mit ihr gibt? Personal "verleihen" oder "überlassen" kann ich doch nur, wenn ich Personal HABE, richtig?
    Und ist die Stagehand dann für komplett alles, was sie bei dem Job tut, persönlich haftbar (und sollte deswegen möglichst gut versichert sein)?

    Ich persönlich habe Erfahrungen aus der Filmbranche und habe festgestellt, dass es dort so gut wie keine "Freien" mehr gibt, aus diversen (versicherungstechnischen) Gründen.

    vg

    Raymund

  • nikita
    Beiträge
    83
    • 30. Juni 2008 um 11:08
    • #2
    Zitat

    ich muss mein "Lieblingsthema" nochmal anschneiden, mein letzter Thread ist da irgendwie im Sande verlaufen. Ich frage diesmal anders:

    Ergänz doch deinen alten Thread mit dieser Fragestellung, statt einen neuen aufzumachen..... Ddein Beitrag würde dann gaaaanz einfach wieder nach oben rücken und Aufmerksamkeit erhaschen. :D

    Im alten Thread hast du - finde ich - recht detaillierte Aussagen bekommen wie sich das mit Selbstständig / Scheinselbstständig verhält.

    Die jetztige Frage ist doch eigentlich recht einfach oder? Wer hat dich den von dem Auftrag in Kenntnis gesetzt? An wem hast du eine Zusage rausgegeben? Von wem kam die Auftragsbestätigung? An wen schreibst du deine Rechnung? Von wem bekommst du (hoffentlich :wink: ) dein Geld??

    Von der Agentur - also ist sie dein Auftraggeber... Sollte dich ein Veranstalter direkt buchen, ist er dein Auftraggeber. Dann ist die Agentur in dem Fall nicht unsichtbar, sonder schlicht weg nicht vorhanden.

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 30. Juni 2008 um 11:54
    • #3

    Ich vermute mal, die Fragestellung soll in eine andere Richtung gehen.

    Wenn man als Hand von der Agentur zwar vermittelt und auf eine Baustelle geschickt wird, hinterher aber dann nicht mit dieser, sondern mit dem Kunden abrechnet, dann dürfte sich das Thema Scheinselbständigkeit erledigt haben.

    Die Agentur könnte ihre Vermittlungsprovision dann wiederum selbst vom Kunden verlangen.

    Voraussetzung ist natürlich, daß das unter allen drei Parteien so vereinbart wird (also daß auch der Auftrag vom Kunden an den Hand vorliegt).

    Ich glaube aber, daß diese Vorgehensweise aber dennoch für alle drei Parteien nachteilig ist:

    - Der Stagehand kennt den Kunden nicht und muss eventuelle Zahlungsverzögerungen oder -ausfälle auf seine Kappe nehmen

    - Die Agentur lässt sich somit in die Karten schauen, was sie verdient und muss ich evtl. sogar noch gefallen lassen, daß man darüber noch diskutieren muss.

    - Der Kunde zahlt nicht eine Gesamtrechnung an die Agentur, sondern muss alle Hands einzeln beauftragen und bezahlen. (und natürlich alle Rechnungen überprüfen, alle einzelen überweisen und evtl. auf die ein oder andere 6 Monate warten...)
    Bei großen Baustellen ein enormer Organisations- und Verwaltungsaufwand.
    Und was passiert, wenn ein Hand nicht zur Arbeit kommt? Kann die Agentur sich einfach rausreden, daß der Kunde den Hand ja selbst beauftragt hat?

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

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