das zeug ist weg. drum prüfe wer sich bindet ![]()
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Zitat von "René M Bieler"
aber wie könnte man sich vor dem schützen?alle Teile dauerhaft beschriften (Gravur, Fräsung, ..)
"Eigentum von xxx tel. 12345" ? -
Zitat
...das ist der gutgläubige erwerb!! ...
Abgesehen davon gibt auch noch den "wesentlichen Bestandteil" eines Gebäudes. Schönes Beispiel dafür sind auch die neuen (unbezahlten) Felgen & Reifen auf dem Auto oder der neue Zählerschrank.
Die darf der Lieferant auch nicht einfach abmontieren. -
Zitat von "DirkB"
... Ein Kunde, an dem wir nichts verdienen können, ist kein Kunde.
MfG
DirkB
Falsch: Ein Kunde, der seine Rechnungen nicht bezahlt, ist kein Kunde!
Richtig: Nur bares ist wahres. Wenn der Kunde nichts taugt, nimm nen neuen Kunde.
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Zitat von "hell&dunkel"
Abgesehen davon gibt auch noch den "wesentlichen Bestandteil" eines Gebäudes. Schönes Beispiel dafür sind auch die neuen (unbezahlten) Felgen & Reifen auf dem Auto oder der neue Zählerschrank.
Die darf der Lieferant auch nicht einfach abmontieren.Deswegen sollte man die vermietete Lichtendstufe auch niemals fest an das Disko-Netz anklemmen - die CEE-Kupplung und der Stecker verhindern, dass das Teil ein fester Bestandteil des Gebäudes wird.
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sehr geil.. danke für die vielen infos.. ich hab heute erstmal meine ganze an die geliehene anlage abgebaut und werd sie erstmal alle richtig brandmarken.. wenn ich überlege das ich da zeug für weit über 30.000 euro stehen habe, die ich denen über den ganzen zeitraum geliehen habe.. die wäre weg auf nimmer wiedersehen :shock: .. zumal das die komplette clubausstattung ist, würde jeder andere der den laden nach insolvenz o.ä. übernehmen würde denken, das sie fester bestandteil wäre..
jetzt hab ich sie zum glück abgebaut und wert am montag schön alles gravieren/branden lassen.
letztendlich ist man als anständiger mensch immer der gelackmeierte
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Zitat
...die CEE-Kupplung und der Stecker verhindern, dass das Teil ein fester Bestandteil des Gebäudes wird....
+ Schelle oder Haken und Fangseil statt Befestigung mit Schrauben und Muttern. -
Naja
Unsere Vorfahren waren gar nicht so doof.
Früher wurde Material in den Größenordungen immer gegen Bar verkauft.
Oder der Käufer hatte Kredit.Das Lieferscheinwesen und Rechnung auf Zeit kam erst später.
Wie gesagt, so blöd war das nicht.
Heute gibt man als Lieferant Kredit, um was zu verkaufen, weil die Banken das nicht mehr machen.
Komisch auch.Aber nachher jammern, weil die Kunden nicht mehr zahlen ( können ) Die meisten Kunden haben ja nicht mal einen Finanzplan um zu wissen, was sie sich leisten können.
Und man kann auch beim Verkauf schon fahrlässig sein.
Denn ein Geschäft ist es erst dann, wenn der Kunde zeitgerecht seine Rechnungen zahlt -
Zitat von "klauston"Alles anzeigen
Naja
Unsere Vorfahren waren gar nicht so doof.
Früher wurde material in den Größenordungen immer gegen Bar verkauft.
Oder Der Käufer hatte Kredit.Das Lieferscheinwesen und Rechnung auf Zeit kam erst später.
Wie gesagt, so blöd war dasy nicht.
Heute gibt man als Liferant Kredit, um was zu verkaufen, weil die Banken das nicht mehr machen.
Komisch auch.Aber nachher jammern, weil die Kunden nicht mehr zahlen ( können )Die meisten Kunden haben ja nicht mal einen Finanzplan um zu wissen, was sie sich leisten können.
Und man kann auch beim Verkauf schon fahrlässig sein.
Denn ein Geschäft ist es erst dann, wenn der Kunde zeitgerecht seine Rechnungen zahltSo isses. Und wenn die Creditreform in die Auskunft schreibt "Vor Geschäften mit diesem Kunden wird gewarnt", dann wird die Liste der geplatzten Geschäfte meistens im Schuhkarton verpackt angeliefert...
Wohlgemerkt, nicht jeder Kunde, der eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ist ein fauler Kunde, meistens bezahlen diese Kunden dann bar und man kann ganz zufrieden sein. Aber halt nicht auf Kredit...
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früher war alles schöner und sicherer, allein dadurch, das man davon ausgehen konnte, den job den man hat sehr lange ausüben zu können. heute ist alles nur noch unsicher und dementsprechend die leute nicht mehr so im stande finanzsicherheit zu geben.
die ganze mentalität hat sich geändert.. man bekommt früher mahnbescheide bei nicht gezahlter rechnung.. das handy wird zeitnah gesperrt wenn kein geld fließt.. das hat aber auch vorteile: man kann sich kaum noch überschulden, da sofort der geldhahn zugedreht wird.fakt wird es aber sein, das die finanzielle situation nicht besser wird und man immer öfter mit wackelkandidaten zutun haben wird.. das muss nicht immer mutwillig sein, aber mal ehrlich: wer kann sich heute noch große sprünge leisten?
80% prozent aller neueröffneter clubs wird meistens von quereinsteigern oder aus finanzieller notlage geöffnet..wir supporten viele clubs hier im umkreis und man merkt, selbst gutlaufende läden knausern mit dem geldausgeben.fakt ist: die klauses mit dem gutgläubigen erwerb lässt viel potenzial verpuffen.
gibt es eine möglichkeit eine fest installierte licht&tonanlage vor dem gutgläubigen erwerb zu schützen ohne gleich alles offensichtlich zu besprühen und lose zu verkabeln?
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Eine Möglichkeit für den Wackelkandidaten wäre es, sein Vorhaben hier einzustellen und zu schauen, ob er seinen Kredit finanziert bekommt.
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Ein Besprühen/Brandmarken der Geräte bringt rechtlich nicht viel Vorteil.
Wenn der Verkäufer (also Dein Kunde) erzählt, daß er das mal aus einem Verleihbetrieb gekauft hat oder sich eine sonstige Ausrede einfallen lässt etc., dann kann der Erwerber das nach wie vor gutgläubig erwerben.Es ist ja nicht so, daß Du dann leer ausgehst, Du darfst Dir halt deine Forderungen dann bei deinem Kunden eintreiben und nicht mehr die Anlage zurückholen. Der kleine Nachteil dabei ist, daß es wohl finanziell dann kaum etwas zu holen ist, wenn der Kunde schon solche Dinge dreht...
Und selbst wenn der Erwerber das Material nicht gutgläubig erwirbt (also wenn er wissen musste, daß das Equipment nicht dem Verkäufer gehört), dann kann es ja sein, daß das Material samt Käufer weg ist. (z.B. nach Osteuropa...)
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Zitat von "mringhoff"
Ein Besprühen/Brandmarken der Geräte bringt rechtlich nicht viel Vorteil.
Wenn der Verkäufer (also Dein Kunde) erzählt, daß er das mal aus einem Verleihbetrieb gekauft hat oder sich eine sonstige Ausrede einfallen lässt etc., dann kann der Erwerber das nach wie vor gutgläubig erwerben.Wenn da drauf steht "dieses Gerät ist Eigentum von TABU Licht- und Tontechnik", und der Käufer fragt das nicht nach, dann ist das im Regelfall grob fahrlässig.
Zitat von "BGB § 932"(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
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Zitat von "ADMIN"
Wenn da drauf steht "dieses Gerät ist Eigentum von TABU Licht- und Tontechnik", und der Käufer fragt das nicht nach, dann ist das im Regelfall grob fahrlässig.
Hi Micha,
gibt es das nun auch schon, TABU-Rental?
Zitat von "Rene..."gibt es eine möglichkeit eine fest installierte licht&tonanlage vor dem gutgläubigen erwerb zu schützen ohne gleich alles offensichtlich zu besprühen und lose zu verkabeln?
Nein!
Einzige Möglichkeit ist ne halbe Stunde vor VA-Beginn anliefern, anschliessend abbauen / wieder mitnehmen und möglichst dabei vor Ort bleiben.
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Zitat von "ADMIN"
Wenn da drauf steht "dieses Gerät ist Eigentum von TABU Licht- und Tontechnik", und der Käufer fragt das nicht nach, dann ist das im Regelfall grob fahrlässig.das kommt auf die Situation darauf an.
Der gutgläubige Erwerb kann z.B. auch nicht greifen, wenn keine Markierungen drauf sind, wenn dem Käufer die Eigentumsverhältnisse bekannt sind.
Andersrum geht das natürlich genauso. Wenn ihm der Veräußerer das aus Sicht des Erwerbers glaubwürdig erklärt, daß es aber sein Eigentum ist, dann ist das auch mit Markierung möglich.
Und das hängt natürlich von der Situation ab. (Und von der Ansicht des Richters, wie glaubwürdig der Verkäufer das erklärt/"bewiesen" hat.)
Wenn die gesamte Anlage verkauft wird und man vielleicht vor Ort mitbekommen hat, daß der Laden wegen Insolvenz dicht macht, dann hat der Käufer natürlich andere Pflichten, die Eigentumsverhältnisse zu prüfen, als wenn der Verkäufer eine Endstufe über E-Bay verscherbelt.Soweit mal die rechtlichen Überlegungen.
Damit die Anfechtbarkeit des gutgläubigen Erwerbs überhaupt zieht, muss dem ursprünglichen Eigentümer erstmal der oder die Käufer bekannt sein. Bei schwerwiegenderen Insolvenzen mit div. Betrugsfällen, wie das ja einer wäre, dürfte die Kooperation mit dem insolventen Kunden eher problematisch sein und die Aufkäufer werden verheimlicht. Die Anlage ist halt einfach "weg".
Nebenbei ist es sehr wahrscheinlich, daß der unrechtmässige Verkäufer solche Markierungen vor dem Verkauf "neutralisieren" wird.
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Zitat von "Christian_Thomas"
Falsch: Ein Kunde, der seine Rechnungen nicht bezahlt, ist kein Kunde!
Richtig: Nur bares ist wahres. Wenn der Kunde nichts taugt, nimm nen neuen Kunde.
Naja, Rechnungen kann man auch nach ewigem Hin und her bezahlen, so daß am Ende der Aufwand größer als der Nutzen ist.
Das Problem scheint zu sein, daß eine ganze Reihe potentieller Kunden es nicht hinbekommen, ihren finanziellen Möglichkeiten angemessen kleine Brötchen zu backen.
MfG
DirkB
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Zitat von "DirkB"
Naja, Rechnungen kann man auch nach ewigem Hin und her bezahlen, so daß am Ende der Aufwand größer als der Nutzen ist.
Das Problem scheint zu sein, daß eine ganze Reihe potentieller Kunden es nicht hinbekommen, ihren finanziellen Möglichkeiten angemessen kleine Brötchen zu backen.
MfG
DirkB
Wie wahr! Und immer sind es die Technikdienstleister, die bei Budget- oder Liquiditätsengpässen Zugeständnisse machen sollen.
Da ist es doch schon vorteilhaft, wenn ein "Kunde" mit Liquiditätsproblemen von vornherein sagt, daß er keine Kohle hat und finanzieren möchte - der weiss dann nämlich auch, woran es liegt, wenn man "geht nicht" sagt.
Zitat von "mringhoff"das kommt auf die Situation darauf an.
Gegen einen auch Schufamässig unbescholtenen, aber zahlungsunwilligen Kunden mit krimineller Energie und betrügerischer Absicht helfen weder Verträge, noch Markierungen oder Versicherungen.
Da ist dann das Geld oder Equipment einfach weg, und ich kenne keinen Fall, in dem ein Täter im Strafverfahren verpflichtet wurde, einem Dienstleister die offenen Rechnungen zu bezahlen.
Eine Privatinsolvenz noch aus dem Knast heraus - um dem Straftäter nach Verbüssung der Haft eine bessere Sozialprognose geben zu können, erscheint mir da viel wahrscheinlicher - obwohl es bei betrügerischen Absichten ja eigentlich keine Privatinsolvenz gibt, oder irre ich da?
Im Raum Bochum wurde vor Jahren ein gewisser Bruckmann verurteilt - der hatte Kneipen und Discotheken mit Inhalt als brauereifrei weiterverkauft, obwohl er nur Pächter und die Brauerei bzw. die Technikdienstleister Eigentümer des Inhaltes der Läden waren - und das spiegelt ja wohl das hier beschriebene Szenario wieder.
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Zitat von "Christian_Thomas"
obwohl es bei betrügerischen Absichten ja eigentlich keine Privatinsolvenz gibt, oder irre ich da?
Der Jurist würde formulieren: Verbindlichkeiten aus deliktischer Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
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Man darf natürlich nicht alles verteufeln. Die Pachtgastronomie ist halt einfach ein schwieriges Pflaster für alle Beteiligten.
Grundsätzlich ist das Führen eines Gewerbes mit Risiko verbunden. Größere Chancen hängen oft mit einem höheren Risiko zusammen. Wer wenig Risiko eingeht, der hat evtl. auch weniger Ertrag aber kann dafür beruhigter schlafen und steht vielleicht nicht nach ein paar Jahren mit einem großen Abschreibungsbedarf da.
Nun liegt es in der Entscheidung eines jeden Geschäftsmann die Chancen-Risko-Gewichtung zu beurteilen.
Das Eingehen von betrieblichen Risiken sollte natürlich neben der persönlichen Vorliebe für Risiko oder Sicherheit auch davon abhängen, wie sehr mich ein eventueller Schaden treffen kann.Um das Risiko hier etwas zu reduzieren kann z.B. dem Kunden ein Leasing des Materials angeboten werden. Hier gehen die Kreditrisiken auf die Leasinggesellschaft über, kommt aber für den Kunden teurer und für den Anbieter bleibt das Rücknahmerisiko (defektes Material für fixen Restwert)
Oder der Kunde organisiert sich eine Bankbürgschaft für die Verbindlichkeiten/Mietzahlung etc.
Diese ist oft leichter zu bekommen als ein entsprechender Kredit, evtl. lässt sich die Höhe ja auch mit einer Anzahlung etwas reduzieren.
Allerdings sollte man auf eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern" und "ohne Einrede der Vorausklage" bestehen...Wenn der Kunde weder ein Leasing noch eine Bürgschaft erhält, dann wissen die Banken wohl, wen sie da vor sich haben und dann würde ich das Geschäft auch nicht mehr machen wollen...
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