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Standsicherheitsnachweis

  • marc söllner
  • 23. Juli 2008 um 02:24
  • marc söllner
    Beiträge
    54
    • 23. Juli 2008 um 02:24
    • #1

    Hallo!
    Nach sehr sehr langer Recherche im I-Net konnte ich leider nicht finden, was eigentlich in einen ordentlichen Standsicherheitsnachweis reingehört bzw. was dahinter steckt.

    Hierbei geht es um Bühnendächer bis 5m höhe.
    Punktlasten, Streckenlasten, etc. ausgelöst durch kabel, scheinwerfer etc. sind schon klar. Die zulässigen Grenzlasten werden ja auch von den Herstellern angegeben. Nur wie wird dabei die Windlast / Balastierung berücksichtigt / berechnet?

    -"Haste schonma nen Subwoofer allein im Wald gesehen?"
    --"Ne, geht ja auch gar nich!"
    -"Wieso?"
    --"Na die sin doch immer im Rudel unterwegs...."

  • funzelpit
    Beiträge
    360
    • 23. Juli 2008 um 08:34
    • #2

    Die Suchfunktion kann auch hier ein wenig helfen

    Suche doch mal nach windlasten

  • morethanmusic
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    934
    • 23. Juli 2008 um 12:20
    • #3
    Zitat von "Marc Söllner"

    Die zulässigen Grenzlasten werden ja auch von den Herstellern angegeben. Nur wie wird dabei die Windlast / Balastierung berücksichtigt / berechnet?


    in den Belastungstabellen! Ja, nur reicht das nicht für den Standsicherheitsnachweis! Die Belastungstabellen werden benötigt um den Standsicherheitsnachweis für Bühnen, s.a. "fliegende Bauten" zu erstellen. Hierfür ist die Statik der Bühne im Gesamten zu rechnen. Ebenso sind Belastungen und Balastierungen einzurechnen. Für die Windlast gibt es meines Wissens "ortsabhängige(?)" Faktoren die in die Statik einfließen.


    Was mich interessieren würde: Wer ist berechtigt einen Standsicherheitsnachweis zu erstellen. Ich habe gestern selbst zu diesem Thema recherchiert und auch in den Bauordnungen gesucht. Dabei habe ich mehrmals gelesen das Standsicherheitsnachweise von Statikern und Ingenieuren aber auch in eingeschränktem Umfang von staatlich geprüften Bautechnikern erstellt werden dürfen. Was versteht man nun unter eingeschränktem Umfang? Ich bin staatl. geprüfter Bautechniker, habe aber kaum Berufserfahrung, traue mir auch ganz ehrlich die Erstellung nicht mehr zu. Ich habe erst gestern bei My-Hammer eine Anfrage diesbezüglich eingestellt.

  • marc söllner
    Beiträge
    54
    • 23. Juli 2008 um 12:37
    • #4

    Das mit den windzonen etc. ist mir bekannt.
    Soweit ich weiß ist Deutschland in 4 Zonen eingeteilt. In Mittelhessen sind wir glaub ich Zone: 1. Diese Zonen geben an, mit welchen max. und durchschnittlichen Windstärken zu rechnen ist.
    Es gibt im I-Net auch nen rechner, der den Staudruck in N/m² ausspuckt, doch wie verlässlich diese kleinen Programme sind sei wieder dahingestellt.

    Aber eigentlich geht es mir um den Rahmen wie so ein Ding (Standsicherheitsnachweis) auszusehen hat. Was da alles reingehört eben. Oder ob es nur eine Simple berechnung der Lagerreaktionen und inneren Kräften der Trusses, bei Volllast der Bühne, ist. [/quote]

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  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 23. Juli 2008 um 20:02
    • #5

    Sehr interessantes Thema. Was wird benötigt, um die Standsicherheit nachzuweisen?

    Ein Bsp.: Ein Kollege (auch hier im Forum :) ) sagte mir heute gerade, dem Kunden/Verantwortlichen würde eine Traversenbelastungstabelle reichen. Aber die beplanten Seitenwände der Konstruktion haben mehr als 30 m² Windangriffsfläche. Und auch wenn Bauten daneben sind möchte ich das nicht vernachlässigen.

    Also die Frage: wer darf einen Standsicherheitsnachweis erstellen, und was muss drinstehen? Villeicht kann uns ja mal jemand aufklären, der einen in der Hand hält, oder sogar schon einen erstellt hat!?

    IMHO: Zunächst sollte ein Beschreibung des Objektes drin sein, ein Aufbauplan, eine Stückliste. Unterlagen der benutzten Traversen. Belastungsberechnungen, mit Eigenlast. Dann Berechnungen der Standsicherheit/des Ballastes bei Windlast. Was ist mit Regen?

  • marc söllner
    Beiträge
    54
    • 23. Juli 2008 um 21:14
    • #6

    Hab heute was rausgefunden:
    im prinzip beinhaltet der Standsicherheitsnachweis nur den Nachweis für die jetzt kommts: Standsicherheit. Sprich: Nachweis gegen Abheben, Gleiten, Kippen.

    Aber was ich viel interessanter find:
    Zitat: " Anmerkung: Nach dem Runderlass des Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport vom 8.9.2000 ist eine Ausführungsgenehmigung nicht erforderlich für: [...] ortsveränderliche Bühnen bis 100m² Grundfläche mit einer Gesamthöhe bis max. 5,0m und einer Fußbodenhöhe bis 1,5m "

    Die Frage ist nur, ob das nun auch für den Standsicherheitsnachweis gilt. Der verantwortliche vor Ort muss die zul. Belastungen der Traversen sowieso berücksichtigen, ob nun Bühne outdoor oder Karree indoor.

    Outdoor hinzu kämen eben noch Abheben, Gleiten und Kippen hinzu. Ausgelöst durch Windlasten.

    Regen ist auch nen gutes Argument, aber ich glaube dass der nicht berücksichtigt wird, da dein Dach ja so konstruiert ist, dass das wasser abläuft und keine Seen bildet.

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  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 24. Juli 2008 um 09:28
    • #7
    Zitat von "Marc Söllner"



    Zitat: " Anmerkung: Nach dem Runderlass des Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport vom 8.9.2000 ist eine Ausführungsgenehmigung nicht erforderlich für: [...] ortsveränderliche Bühnen bis 100m² Grundfläche mit einer Gesamthöhe bis max. 5,0m und einer Fußbodenhöhe bis 1,5m "

    Die Frage ist nur, ob das nun auch für den Standsicherheitsnachweis gilt.

    Ein Baubuch (Prüfbuch) muss bei Bauten über 5 m Gesamthöhe, über 100 m² Grundfläche oder einer Fußbodenhöhe über 1,5 m erstellt werden. Dieses wird dann dem Bauamt vorgelegt (mit weiteren Unterlagen) und eine Ausführungsgenehmigung beantragt. Diese Ausführungsgenehmigung wird vor jedem Aufbau beim Bauamt mit entsprechendem Antrag (Verfahren) zur Gebrauchsabnahme vorgelegt. Der Standsicherheitsnachweis ist Teil des Baubuchs.

    Wir sollten noch genauer definieren, über was wir hier reden. Ist es ein Fliegender Bau? (=Wiederholter Auf- und Abbau)

  • marc söllner
    Beiträge
    54
    • 24. Juli 2008 um 13:37
    • #8

    Also Ursprünglich war meine Frage:
    Was ein Standsicherheitsnachweis für eine Bühne mit 4,99m Gesamthöhe und 99m² Grundfläche eigentlich genau ist (wie sieht er exemplarisch aus!!!?, was kommt qualitativ rein?!, wer darf sowas erstellen).

    Nun Frage ich mich aber:

    Was muss erbracht werden, wenn man eine ortsveränderliche Bühne mit 4,99m Gesamthöhr und 99m² Grundfläche irgendwo in Betrieb nehmen möchte.

    Oder reicht gar eine ordentliche "Gefahrenanalyse" des Sachverständigen vor Ort? -Die dann Sämtliche Gefahren (Abheben, Gleiten, Kippen, Belastung der Traversen, ...) behinhaltet.

    ????????????

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  • Jürgen
    Profi
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    Beiträge
    248
    • 24. Juli 2008 um 14:11
    • #9

    Ein Standsicherheitsnachweis für ein Bühnendach enthält Angaben zu:

    - Aufbau- und Betriebshinweisen (Ausführung der Seitenteile, max. zulässige Windgeschwindigkeiten ,...)
    - Berechnungsgrundlagen
    - Lastannahmen. z.B. Eigenlasten, Punktlasten, Gleichlasten, Windlasten aus verschiedenen Richtungen; außerdem sind Skizzen enthalten, an welchen Stellen welche Lasten eingebracht werden dürfen
    - Berechnungen (z.B. wirkende Biegemomente, Querkräfte)
    - Bauteilnachweise (Truss, Seilverbände)
    - Ballastierungen (Gewichtsanker, Erdnägel)

    Für die Last- und Kraftfälle sind zusätzlich noch vielfältige Tabellen aufgeführt.

    Der Umfang des Standsicherheitsnachweises für unser Bühnendach (Außenabmessungen b*t*h ca. 9m*5,5m*5m), den wir von Expo-Engineering berechnen ließen, beträgt 57 Seiten (DIN A4) - nur mal so als Beispiel.


    Daher kann ich nur dazu raten, diese Berechnungen von Ingenieuren durchführen zu lassen, die häufig mit diesen Themen zu tun haben.

    Oder kannst Du anhand einer Gefahrenanalyse die durch Wind, Regen oder sonstige Einflüssen auftretenden Kräfte wirklich korrekt abschätzen? (Die meisten Menschen neigen dazu, diese Gefahren zu unterschätzen...)
    Das wird auch ein Sachverständiger ohne genaue Berechnungen nicht können...


    Gruß,
    Jürgen

    Beste Grüße,
    Jürgen Müller

  • Japa
    Profi
    Beiträge
    153
    • 25. Juli 2008 um 11:05
    • #10

    Du solltest Dich da in jedem Fall mal mit einem Statiker unterhalten, der unsere Szene kennt. Michael Lück (schreibt auch hier im Forum) oder auch Krasenbrink & Bastians können Dir da sicherlich kompetente Auskunft geben. Selber rechnen würde ich nicht empfehlen. Oder sprich mal die Vertriebe an, die sich mit Bühnendächern (Verkauf) beschäftigen. Die können Dir da auch weiterhelfen. In den Maßen 4,99m hoch und bis 100m² ist ein Standsicherhetisnachweis vom Preis her auch überschaubar. Damit bist Du auf der sicheren Seite.

    Gruß
    Uli

    Jansen Lichttechnik GmbH&Co.KG
    Am Mühlenteich 6, 33106 Paderborn
    Tel.: 05254-647530
    Fax.: 05254-647539
    mobil: 0171-3493369

  • morethanmusic
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    934
    • 25. Juli 2008 um 14:35
    • #11

    ich fände eine Begriffsdefinition von Grund auf mal ganz sinnvoll, da man hier im Forum die unterschiedlichsten Angaben findet und dadurch leicht etwas durcheinander bringt.

    Meines Wissens ist ein Standsicherheitsnachweis grundsätzlich notwendig! Ab 50m² überdachte Fläche und 5m Giebelhöhe ist widerum ein Baubuch notwendig in das der Standsicherheitsnachweis integriert ist. Ab 100m² (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) überdachte Fläche ist zusätzlich noch eine Ausführungsgenehmigung notwendig.

    liege ich da richtig?

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 25. Juli 2008 um 15:40
    • #12

    grundsätzlich ist in den Bauordnungen der länder definiert ab wann ein baubuch notwendig ist.

    über die notwendigen inhalte eines standsicherheitsnachweises sollte man sich wie bereits erwähnt mit einem der einschlägigen ingenieurbüros bzw. mit den vertrieben unterhalten.

    zum inhalt des baubuches hat jürgen im o.a. posting auch eigentlich alles gesagt

  • marc söllner
    Beiträge
    54
    • 11. August 2008 um 21:45
    • #13

    by the way: http://de.wikipedia.org/wiki/Standsicherheitsnachweis

    war im prinzip genau das was ich gesucht hab.

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