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ELA Anlage - Alarmierungsanlagen

  • sven gärtner
  • 4. August 2008 um 13:10
  • sven gärtner
    Beiträge
    16
    • 4. August 2008 um 13:10
    • #1

    Guten Tag zusammen,

    hätte an dieser Stelle mal eine Frage an euch, liebe Kollegen.
    Arbeite in einem Theater das ca 1300 Sitzplätze zu Verfügung hat.

    Hatten das letzte mal einen Stromausfall, sofort ging auch das Notlicht an. Nun meine Frage ab welcher größe ist eine ELA Anlage von Nöten? Um in dieser Situation Ansagen zu tätigen. Ein technischer Planer des Hauses meinte zu mir erst ab 1500 Gäste wäre es Pflicht.

    Ich kann das irgendwie nicht glauben das dies erst ab 1500 Gästen Pflicht ist. Bis jetzt habe ich auch keine Erfahrung mit diesem Thema.

    Bedanke mich schon mal für eure Hilfe , Anregungen und vieleicht Hilfreiche Links und Tips. :)

    Gruss Sven

  • Volker Holtmeyer
    Profi
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    57
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    3.792
    Termine
    13
    • 4. August 2008 um 13:42
    • #2
    Zitat von "Versammlungsstätten-Verordnung"

    VStättVO

    Teil 1
    Allgemeine Vorschriften

    § 1 Anwendungsbereich

    Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von

    1. Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;

    2. Versammlungsstätten im Freien, wie Freilichttheater, wenn die Versammlungsstätte Szenenflächen hat, abgegrenzt ist und mehr als 1.000 Besucher fasst;

    3. Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen.

    Alles anzeigen


    Wie solch eine Anlage aussehen soll, ist in der DIN 0828 „Elektroakustische Notfallwarnsysteme“ bzw. EN 60849 dargestellt.

    Es gilt aber einen so genannter Bestandsschutz. Desshalb würde ich vorsichtig sein und keine schlafenden Hunde wecken. Wenn nämlich Veränderungen an der Anlage vorgenomen werden, greift die EN 60849 in vollem Umfang.

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • ibkoeppen
    Beiträge
    95
    • 4. August 2008 um 13:52
    • #3

    Hi -

    die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) gilt ab 201 Besucher.

    Eine ELA-Anlage wird aber erst bei Versammlungsräumen von einzeln oder in der Summe mehr als 1000 m² Grundfläche gefordert.
    (s. §20 VStättV).

    Michael Koeppen

  • jens jürgensen
    Verifiziert
    Beiträge
    17
    • 11. August 2008 um 11:31
    • #4

    Das Thema ELA-Anlage und Vorschriften ist sehr vielschichtig.
    Unabhängig von der Versammlungsstättenverordnung gelten auch noch andere Regeln.
    Wichtig ist eigentlich bei einem Gebäude
    - der Bauschein
    - Der vorbeugende Brandschützer
    - Der TÜV
    - Die Landesbauverordnung und und und
    Das Brutale ist eigentlich, wenn der Brandschutz (Feuerwehr) so eine Anlage haben will, dann hilft auch keine VStättVO (Raum ist kleiner, oder weniger als 200 Besucher). Also wenn irgendjemand aus der Riege der Beteiligten so ne Anlage haben will, gibt es viel Diskussionen.

    Richtig ist, Wenn das Gebäude besteht, gibt es so etwas wie Bestandschutz. (Das heißt: Wenn das Gebäude mit der aktuellen Nutzung abgenommen wurde, bereits mit dieser Nutzung betrieben wird und keine Nutzungsänderung vorliegt, braucht man eigentlich nix ändern.)

    Wenn eine örtliche akustische Alarmierung notwendig ist, gilt seit Anfang 2008 die Norm DIN 0833/ Teil 4 (Die DIN 0833 ist für Brandmeldeanlagen)
    Die 0828 ist die nationale Form der EN 60849. Die 0833-4 präzesiert viel mehr Details, wie so eine Evakuierungsanlage beschaffen sein soll und was die können muss.
    Die DIN EN 60849 stellt eine Systemnorm, die DIN EN 54-16 eine
    Produktnorm und die DIN VDE 0833-4 eine Anwendungsnorm
    für Sprachalarmanlagen (SAA) dar.

    Also, das Thema ist sehr umfangreich und man kann die Frage nach: "brauche ich eine Sprachalarmierungsanlage nicht?" nur mit "eigentlich" beantworten, weil immer noch einer von der Feuerwehr, oder TÜV kommen kann und sagt: "Ja aber hier ist das speziell und hier ist es doch notwendig".

    ciao Jens

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