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Kilometerpauschale mit Firmenanhänger

  • cr
  • 4. August 2008 um 22:45
  • cr
    Beiträge
    265
    • 4. August 2008 um 22:45
    • #1

    Hallo Kollegen,

    ich habe nun schon alles abgesucht und noch nix über das Thema gefunden (den Steuerberater mag ich noch nicht anrufen deshalb).

    Es geht darum:

    Bekommt man mehr Kilometerpauschale als die 30 cent pro km wenn man mit dem Firmeneigenen Anhänger vorm privaten KFZ unterwegs ist?

    Der Omega will schon "etwas" mehr Benzin wenn 1,5t mit knappen 3m² Windlast hinten dran hängen. Abgesehen davon werden ja Bremsen, Kupplung und Reifen mehr beansprucht als bei einer Leerfahrt (aber wem sag ich das...).

    Vielleicht weiß ja einer von Euch bescheid.

    Danke schonmal für eure Bemühungen...

    Gruß!

  • verleihnix
    Beiträge
    17
    • 5. August 2008 um 04:25
    • #2
    Zitat von "cr"


    Bekommt man mehr Kilometerpauschale als die 30 cent pro km wenn man mit dem Firmeneigenen Anhänger vorm privaten KFZ unterwegs ist?

    Nein, aber vermutlich eine Anzeige oder einen Job beim Stuntteam...

    Schau mal bei Wikipedia - die Entfernungspauschale scheint Verkehrsmittel unabhängig zu sein.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kilometerpauschale

  • cr
    Beiträge
    265
    • 5. August 2008 um 08:16
    • #3

    Hoppla,
    im Eifer des Gefechtes wohl etwas verdreht.

    Mögliche Ausrede: "Ich fahr halt gern RÜckwärts, auch wenns längere Strecken sind" ;)

    Gruß!

  • mringhoff
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    6
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    5.262
    • 5. August 2008 um 09:22
    • #4
    Zitat von "verleihnix"

    die Entfernungspauschale scheint Verkehrsmittel unabhängig zu sein.


    richtig, und am besten fährt man dann mit dem Fahrrad samt Hänger auf dem Job, da "rentiert" sich das noch mehr :)

    Aber mal unabhängig davon: Du kannst ja Deinem Kunden in Rechnung stellen, was Du willst, wenn Ihr es vorher entsprechend vereinbart habt (Auftrag).
    Ich sehe immer wieder Kollegen, die für die Fahrt immer diese Pauschale berechnen. Die hat nur steuerliche Relevanz. Die Entfernungspauschale deckt ja nicht mal die wirklichen Kosten so einer Fahrt...

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  • bertz
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    387
    • 5. August 2008 um 11:07
    • #5

    Wenn der Anhänger eine auffahr-Bremse hat, dann ist ja völlig klar, dass du mehr Sprit verbrauchst, wenn der vorne dran geschnallt ist...


    schuldigigung, aber ich konnte mir den nicht verkneifen...

    http://www.klanggeschaeft.de

  • test
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    4
    • 5. August 2008 um 11:13
    • #6

    :D:D:D

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • cr
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    265
    • 5. August 2008 um 11:23
    • #7

    Zwei mal durchgelesen vorm abschicken und trotzdem einen Brüller drin.
    Weningstens hab ich mal zur Belustigung der Kollegen beigetragen.

    Ich habe wohl vergessen zu erwähnen:

    Es geht hier darum, dass man ja mit privatem PKW für Firmenfahrten 0,30 € abrechnen darf.

    (Es geht nicht darum was darf ich dem Kunden in Rechnung stellen, die ist natürlich etwas höher...).

    Es geht darum, darf ich als Privatmann der mit privatem KFZ zur VA fährt mehr als die 0,3€ geltend machen, wenn ich nachweise dass ich mit dem Firmeneigenen Anhänger unterwegs war. Weil dann gilt ja schon oben genannter Mehrverbrauch und Verschleiß.


    Es geht nicht um den Weg von daheim zur Firma...

    Danke& Gruß...

  • timotimo
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    2.252
    • 5. August 2008 um 11:31
    • #8

    Die Pauschale von 0,3 € gilt immer, unabhängig von Deinem realen Verbrauch oder den realen Kosten. Ein goßes Auto verbraucht mehr Sprit als ein Kleinwagen, trotzdem ist die Pauschale immer gleich.

    Die realen Kosten könntest du ja auch geltend machen, mit Fahrtenbuch, etc.

    Und die Kosten für den firmeneigenen Anhänger machst du sowieso als Betriebsausgaben voll geltend (also Bremsen, Reifen, etc.).

  • cr
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    265
    • 5. August 2008 um 11:36
    • #9

    Der Anhänger ist ja Firmeneigentum, das ist klar.


    Was heißt reale Kosten, Fahrtenbuch?

    dann bekomme ich doch auch nur pro Kilometer 0,3€?

    oder sehe ich das Falsch?

    Gruß!

  • yamaha4711
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    • 5. August 2008 um 13:11
    • #10

    Tacho!

    Es gibt soviel ich weiß 2-3 Möglichkeiten.

    1.
    Fahrtkosten pauschal über Entfernung ansetzen. Dafür braucht es sonst nix, außer evtl. den Nachweis, daß man soviel für die Firma unterwegs war. Aber das lässt sich in der Regel über die gestellte Rechnung reproduzieren.

    2.
    PKW in Firma als Wertgut einrechnen. Dann kann man alle Kosten die zum Unterhalt des Autos auflaufen absetzen; also Kraftstoff, Reifen, Reparaturen, Versicherung, Steuer, usw.
    Ein Fahrtenbuch ist hier in der Regel nicht notwendig, wenn man glaubhaft machen kann dass der Wagen überwiegend für die Firma genutzt wird.
    Das dumme ist dabei, dass der Wagen in der Gewinn-Verlust Rechnung auftaucht und auch mitversteuert wird (1%-Regelung).

    3. Fahrtenbuch führen
    Damit lassen sich private und geschäftliche Fahrten dokumentieren und die Geschäftsfahrten können voll angesetzt werden. Ich weiß nun aber nicht wie es mit anteiligen Verschleißteilen (Reifen, Bremsen, etc.) aussieht.

    Hinweis: dies ist mein privater Wissenstand und stellt keine Beratung im Sinne des Steuerrechts dar.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • mringhoff
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    • 5. August 2008 um 14:26
    • #11

    Die 1%-Regelung wurde inzwischen etwas eingeschränkt.

    Der genaue Gesetzestext aus dem EStG (§6 Abs.4 Satz 2ff):

    Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.

    Bei der Ermittlung der Nutzung im Sinne des Satzes 2 gelten die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten als betriebliche Nutzung.

    Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

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  • simonstpauli
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    • 5. August 2008 um 14:57
    • #12

    Irgendwas verstehe ich immer noch nicht:

    Bist Du jetzt als Privatmann unterwegs, als Angestellter oder als Unternehmer?

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • cr
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    • 5. August 2008 um 15:21
    • #13

    In diesem Fall als Einzelunternehmer.

    Mein Fahrzeug in die Firma zu integrieren, das möchte ich nicht tun....
    Weil ich nicht mein Komplettes Brot über das Einzelunternehmertum verdiene sondern auch noch Teil-Angestellt bin.

    Gruß!

  • simonstpauli
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    • 5. August 2008 um 16:15
    • #14

    Dann wird Fahrtenbuch auch nicht im Verhältnis zum Aufwand stehen.

    Steuerlich bleibt die besagt Pauschale. Die logistische Dienstleistung Anhänger ziehen berechnest Du ja schon Deinem Kunden. Ggf sind die Sätze für solche Dienstleistungen regelmäßig den Kosten anzupassen.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • cr
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    • 5. August 2008 um 16:49
    • #15

    Die Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt, da ist klar.

    Nur:
    0,3€ decken die Kosten für meine Ausgaben ja nicht.
    d.h. ich müsste 1,50€ Netto / Kilometer nehmen

    50cent steuern,
    30 cent steuerfrei
    70 cent als gewinn der meine Kosten deckt...

    das kanns doch nicht sein....

    30cent/kilometer + Tankrechnung für den Auftrag wäre ja ok ;-)´
    Ich muss wohl doch mal meinen Steuerfuzzi anrufen.

    Gruß!

  • timotimo
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    • 7. August 2008 um 00:44
    • #16
    Zitat von "cr"

    50cent steuern,
    30 cent steuerfrei
    70 cent als gewinn der meine Kosten deckt...

    dem kann ich jetzt nicht mehr ganz folgen.... :)

  • cr
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    • 7. August 2008 um 08:12
    • #17

    es geht doch darum, dass die 30cent die eben steuerfrei sind die kosten fürs KFZ decken sollen.

    das funktioniert ja auch ganz gut bei privatem PKW ohne Anhänger.
    aber wenn der Anhänger voll beladen dran ist, braucht man eben knapp doppelt so viel weil eben alles mehr beansprucht wird...

    Die Rechnung war etwas übertrieben, aber so ungefähr scheint es der Staat ja dann zu wollen.

  • mringhoff
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    • 7. August 2008 um 09:26
    • #18

    Wenns annähernd kostendeckend sein soll, dann musst Du halt die andere Variation mit dem Fahrtenbuch durchziehen:
    Dann werden alle angesammelten Kosten für das Kfz genau in dem Verhältnis gewinnmindernd angesetzt, wie das aus dem Fahrtenbuch zu errechnendem Nutzungsverhältnis privat zu gewerblich.

    Dazu müsstest Du (und alle sonstigen Fahrer dieses Autos) nicht nur dieses Fahrtenbuch exakt führen, sondern auch alle Belege sammeln, die mit dem Kfz zu tun haben (Tankquittungen, Reparturrechnungen, Versicherungsabrechnung, Waschanlage... etc.) und das alles zusammen mit der errechneten Abschreibung in die Gewinn & Verlustrechnung am Jahresende mit einbuchen...

    Das wäre also dann "kostendeckend" fürs Auto - aber nicht immer kostendeckend, wenn man den personellen Aufwand dafür betrachtet.

    Bei älteren Autos (geringe Abschreibung) und/oder geringen kilometerunabhängigen Kosten (Versicherung, Reparatur) kann die Pauschale vielleicht sogar mehr als kostendeckend sein. Zumindest ist sie arbeitserleichternd...

    Zitat von "cr"

    es geht doch darum, dass die 30cent die eben steuerfrei sind


    die 30ct kannst Du als Pauschale Ausgabe in der gewerblichen G+V ansetzen, "steuerfrei" sind sie jetzt genau genommen nicht. Sie mindern nur den Ertrag und somit die Steuern. Wer aber in der Einkommenssteuer unter die Steuergrenzen fällt, für den spielt das keine Rolle mehr...

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  • simonstpauli
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    • 7. August 2008 um 09:59
    • #19

    Ein Fahrtenbuch hilft nicht bei der angesprochenen Problematik.

    Hier werden nur die gefahrenen Kilometer nicht aber der Mehr-Verbrauch und -Verschleiß betrachtet.

    Einzige Möglichkeit: Anständig (nach echtem Aufwand) berechnen oder Privat-PKW eben NICHT für solche Aktionen hergeben.

    PS: aus diesem Grund haben meine privaten PKW niemals Anhängerkupplungen und sind auch keine Kombis. Die Begehrlichkeiten seitens der Auftraggeber werden so effektiv ausgebremst.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • mringhoff
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    • 7. August 2008 um 10:19
    • #20

    Soweit ich verstanden habe, ist unser cr ja ein Selbstständiger mit eigenem Equipment. Da er das Gewerbe im Nebenerwerb betreibt, lohnt sich für ihn auch kein 100%iges Firmenfahrzeug.
    Für seine Jobs verwendet er dann das Privatfahrzeug (und z.T. auch den Anhänger). Und dann liegt das nahe, die Ausgaben dafür auch gewerblich anzusetzen. Und dafür gibt es die Möglichkeiten der Pauschale oder die Sache mit dem Fahrtenbuch.

    Was er dann für die Fahrerei vom Kunden verlangt, ist ja ein anderes Thema.

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