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Wann ist man "Fachbetrieb"?

  • gold20
  • 4. September 2008 um 18:08
  • gold20
    Beiträge
    33
    • 4. September 2008 um 18:08
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, ich bin richtig hier für diese Frage.
    Mich würde interessieren, ab wann man sich "Fachbetrieb" schimpfen darf. Bei den Handwerkern gibts ja so ne Art Prüfverfahren.
    Wie siehts da in der Vt-Branche aus?
    Reicht ne Fachkraft, Meister ...
    Und muss man sich ähnlich wie im Handwerk einer zweijährigen Überprüfung unterziehen?

    mfg
    Stefan

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 4. September 2008 um 20:25
    • #2

    Fachbetrieb für was? Beschallung? Vermietung? Installation?

    Die Veranstaltungstechnik gehört zur Diensleistungsbranche und nicht zur Industrie. Daher braucht man auch nicht wie im Handwerk einen Meister.

    Zum Ausbilden sind aber doch gewisse Voraussetzungen notwendig....

  • hell&dunkel
    Moderator
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    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 4. September 2008 um 21:23
    • #3

    Handwerk & zweijährige Überprüfung? Häää?
    Nur z.B. bei Fachbetrieben nach §19 WHG. Und dazu brauche ich allerdings dann keinen Meister.

    [Abschweifmodus]
    Im Handwerk braucht man nur für Berufe einen Meistertitel (Techniker & Dipl. geht auch), die in Anlage A der HWo aufgeführt sind.
    Jeder (auch der Veranstaltungskaufmann) kann z.B. einen Gipser,- Fliesenleger oder Schreinereibetrieb eröffnen.
    Die einzigen Gründe (außer dem Mehr an Wissen) für den Meisterbrief im Handwerk sind also die Handwerksordnung sowie, bei Gas, Wasser und Elektro der bei den Versorgungsunternehmen nötige Eintrag in die Installateurverzeichnisse. Ohne Eintrag keine Zähler.
    Wer bei einem Versorgungsunternehmen eingetragen ist, braucht in einer anderen Stadt nur mit seinem Ausweis zu winken.
    [/Abschweifmodus]

    Zitat

    Die Veranstaltungstechnik gehört zur Diensleistungsbranche und nicht zur Industrie. Daher braucht man auch nicht wie im Handwerk einen Meister.


    Was hat das miteinander zu tun?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • gold20
    Beiträge
    33
    • 6. September 2008 um 00:42
    • #4

    Ja genau

    "Nur z.B. bei Fachbetrieben nach §19 WHG"

    Des meint ich eben.
    Ja, gute Frage für was. Ich hätt jetzt allgemein an nen "Fachbetrieb für Veranstaltungstechnik" gedacht. Darf ich mich mit einer bestandenen Prüfung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik und eben als Firmeninhaber dann "Fachbetrieb für Veranstaltungstechnik" schimpfen?

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 2. November 2008 um 20:50
    • #5

    Vielleicht muss man dies rein praktisch angehen. Ich kenne leider weder Dein Angebot noch Dich.

    Bietest Du wirklich nur die Dienstleistungen an, die Du nach den Arbeitsschutzregeln als frische Fachkraft (d.h. ohne 3jährige Berufserfahrung) ausführen darfst?

    Die Antwort hilft vielleicht weiter bei der Beurteilung, ob Du ein Fachbetrieb bist.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 3. November 2008 um 19:16
    • #6

    Das alleinge Wort "Fachbetrieb" ist meines Wissens nicht geschützt, es verbirgt sich dahinter auch keine besondere Qualifikation.

    Anders natürlich, wenn man Fachbetrieb für etwas bestimmtes ist (zum Beispiel nach dem WHG). Aber in der Veranstaltungstechnik gibt es hierzu kein Gesetz, die besagt, ab wann man ein Fachbetrieb ist.

    Nicht zu verwechseln ist dies mit einem "eingetragenem Handwerk", das ja oft und gerne im täglichen Leben auch als "Fachbetrieb" beworben wird.

    Es gibt ja auch den IT-Fachbetrieb, den Brandschutz-Fachbetrieb, den Sport-Fachladen, den Fachhändler, den von einem Hersteller autorisierten Fachbetrieb für dessen Produkte usw.
    Ich sehe also nichts, was dagegen spricht, sich auch Veranstaltungs-Fachbetrieb zu nennen.
    Im Allgemeinen erwartet aber der Kunde bei einem Fachbetrieb natürlich eine entsprechende Fachqualifikation...

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  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 3. November 2008 um 22:24
    • #7

    Stefan fragte am Anfang, ob er sich Fachbetrieb "schimpfen" darf was für mich bedeutet, dass dies ein Teil seines Namens bzw. seines öffentlichen Auftrittes sein darf.

    Grundsätzlich dürfen "Nichtfirmen" zwar zusätzlich zum Namen des Inhabers auch eine Geschäftsbezeichnung tragen, diese darf aber nicht über die tatsächlichen Eigenschaften täuschen.

    "Internationale Veranstaltungstechnik" wäre zum Beispiel verboten, wenn es sich um eine lokal agierende Garagenfirma handelt. Daher fragte ich weiter oben, ob er der Bezeichnung "Fachbetrieb" denn auch gerecht wird. Wenn gewissen Eigenschaften suggeriert werden, dann müssen sie auch vorhanden sein. Die Fachkraftausbildung des Inhabers ist hier natürlich schon eine gute Voraussetzung. Ob diese reicht - wäre mit meiner obigen Frage wohl zu beantworten.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • gold20
    Beiträge
    33
    • 8. November 2008 um 15:21
    • #8

    Das ist natürlich die Frage. Ich meine, an sich darf ich ja als Fachkraft für Veranstaltungstechnik nicht wikrlich viel was jetzt Rigging usw betrifft. Zur "Internationalen Veranstaltungstechnik" hätt ich da jetzt noch ne Frage. Und zwar kann es ja sein, dass ich generell bereit wäre, international zu agieren, allerdings die Jobs nicht dafür hab. Deswegen darf ich mich doch aber so bezeichnen, oder täusch ich mich da in diesem Beispiel jetzt???
    Schwierige Sache die Bezeichnung. Ich würd hald jetzt eben meinen, ich darf damit werben, dass ich Fachbetrieb bin, weil ich die Ausbildung ja als Fachkraft hab. Allerdings kann das natürlich gut sein, dass das nicht ausreicht, weil man nen Meister haben muss usw.

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 8. November 2008 um 16:30
    • #9

    Frag mal Deine IHK - die haben da oft interessante Merkblätter.

    Wäre denn Dein Unternehmen auf internationale Veranstaltungstechnik vorbereitet? Dazu gehört neben der Bereitschaft ja auch eine gewissen Logistik, Erfahrungen mit den Besonderheiten im Ausland und eine gewissen Größe - als Kleinbeschaller ist man ja international nicht wirklich interessant.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 8. November 2008 um 16:52
    • #10

    Ich bin ein Fachbetrieb für die Vernichtung von Kleinbackwaren... :D

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
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    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 8. November 2008 um 20:09
    • #11

    Und Fachbetrieb für OT-Beiträge in Internetforen. :D

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

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