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ist das zulässig ?

  • 0815baer
  • 13. September 2008 um 21:25
  • 0815baer
    Beiträge
    287
    • 13. September 2008 um 21:25
    • #1

    Hallo !

    Bitte zerreisst mich jetzt nicht ob dieser "blöden" Frage - möchte einfach nochmal fachkundig nachfragen, bevor ich meinen Kollegen "rüge" beim nächsten Wiedersehen:

    ist es zulässig, folgendes aufzubauen:

    ein "L" über 90 Grad Winkel, 4m x 9m (!) 3-Punkt-Astralite Truss auf 3 Stück Kurbelstativen (die üblichen 3,70m/50Kg Manfrotto-Kopien aus Stahl), jeweils an den Enden und unter dem Winkel

    Daran hingen 4x 250er Heads, 2 Derbys, ein Strobo, eine Spiegelkugel und 4 einzelne PAR56 (also nicht so dolle viel Gewicht.....)

    War gestellt über´s Eck entlang der Zimmerwand - aber darunter und drumrum haben sich Personen aufgehalten.

    Ich war der Meinung, das sei so nicht zulässig....er meinte, das sei sehr wohl zulässig, da das max. Last-Gewicht der Stative nicht überschritten sei, und auch 9m Spannweite auf solchen "Kurblern" in ordnung seien....????

  • andreas grossmann
    Beiträge
    286
    • 14. September 2008 um 13:53
    • #2

    Gewicht: 40kg Traverse, 100kg Movingheads machen schon 140 kg. Dazu kommt noch der Rest - die Kabel nicht zu vergessen.

    Stative: Die Kurbelstative dürfen meines Wissens nach nur zentrisch belastet werden. Also kein Traversenstrecke auf z.B. zwei Windups

    Spannweite: Atralite darf bei 9m Spannweite nur mit 74kg belastet werden.

    Das erstmal für's Erste...

  • yamaha4711
    Reaktionen
    748
    Beiträge
    3.664
    • 14. September 2008 um 14:13
    • #3

    Tacho!

    Soviel ich weiß ist es NICHT zulässig, vor allem dann nicht wenn sich Personen darunter aufhalten. Die Kurbelstative sind nicht nach BGV C1 zugelassen und haben keine zusätzlichen Sicherungen gegen das Abstürzen. Abweichend von einer zentrischen Belastung müsste man die Statik nachrechnen.

    Das Gewicht für die Stative ist sehr grenzwertig. Mein Bauchgefühl sagt mir: es ist überschritten.

    Wenn man das ganze so machen möchte, dann müsste die Truss zusätzlich gesichert werden, z.B. Anschlagen über Flugpunkte in der Decke oder der Seitenwand.
    Wenn sich darunter keine Personen aufhalten und das Teil beim Kippen nicht in den Bereich fallen kann, in welchem sich Personen aufhalten (Absperrungen), dann kann man das so machen - halt auf das Risiko hin, dass der ganze Mist runter kommt.

    Einfaches Stichwort: Risikoanalyse.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • simonstpauli
    Profi
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    767
    Beiträge
    6.590
    • 14. September 2008 um 14:49
    • #4

    ...und abgesehen von Gewichten sind die Heads dynamische Lasten. Das ist je nach Bewegung der Lampen sehr ernst zu nehmen in der Analyse.

    Alles in Allem sehr dubios. Alleine schon der Gedanke, 9m Traverse auf Wind-Ups.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • 0815baer
    Beiträge
    287
    • 14. September 2008 um 15:18
    • #5

    also genau so wie ich mir schon dachte......!
    Ich hatte ihm auch gesagt, er soll die ganze Sache statt der WindUps auf 3 ordentliche Lifte packen - er hat nämlich welche mit je 150Kg Last und auf alle Seiten hin 1m Ausleger - aber er dachte, das sei so ok......

    Vielen Dank schon mal !

  • ADMIN
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    1
    • 16. September 2008 um 09:54
    • #6

    Sowohl Kurberstative als auch Traversenlifte gehören nicht ins Publikum, es sei denn, sie sind großzügig abgesperrt (Stichworte: Publikum stolpert über Ausleger, Stichwort: Publikum rennt Stativ um)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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