Guten Abend,
wir haben in eine Festinstallation Audiotechnik verkauft und installiert. 1 Gerät ist nach 2 Monaten ausgefallen - die Ursache liegt irgendwo zwischen Fehlbedienung und "von selbst kaputgegangen". Das Gerät wurde auf Gewährleistung repariert, den Ein/Aufbau haben wir auf Kulanz vorgenommen.
Meine Frage für einen solchen Fall: Klar, dass es auf die Geräte Gewährleistung gibt. Nur wer muss normalerweise den Ausbau vor der Reparatur und den Einbau nach der Reparatur bezahlen (also unsere Dienstleistung)? Ich kann ja auch nichts dafür, wenn ein Gerät kaput geht und der Hersteller bezahlt die notwendigen Arbeiten auch nicht.
Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?
Viele Grüße
Stephan