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Gewährleistung bei Festinstallationsgeräten

  • Stephan Graeske
  • 14. November 2008 um 18:20
  • Stephan Graeske
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    • 14. November 2008 um 18:20
    • #1

    Guten Abend,

    wir haben in eine Festinstallation Audiotechnik verkauft und installiert. 1 Gerät ist nach 2 Monaten ausgefallen - die Ursache liegt irgendwo zwischen Fehlbedienung und "von selbst kaputgegangen". Das Gerät wurde auf Gewährleistung repariert, den Ein/Aufbau haben wir auf Kulanz vorgenommen.

    Meine Frage für einen solchen Fall: Klar, dass es auf die Geräte Gewährleistung gibt. Nur wer muss normalerweise den Ausbau vor der Reparatur und den Einbau nach der Reparatur bezahlen (also unsere Dienstleistung)? Ich kann ja auch nichts dafür, wenn ein Gerät kaput geht und der Hersteller bezahlt die notwendigen Arbeiten auch nicht.

    Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Mister.Lange
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    • 14. November 2008 um 18:32
    • #2

    Sehr interessante Frage. Das würde mich auch mal interessieren, ob hier jemand "Fachwissen" hat.
    Denkbar sind hier ja mehrere Varianten. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass diese Leistung keiner der beteiligten bezahlt. Wenn ich meinen Fernseher zur Garantiereparatur bringe, dann bekommt der Händler sicher seinen Aufwand auch nicht ersetzt, oder?

  • Stephan Graeske
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    • 14. November 2008 um 18:35
    • #3

    Analog dazu müßte der Kunde das defekte Gerät selber ausbauen und zu uns bringen. Das wäre dann für uns in Ordnung - nur welcher geschäftliche Kunde kann das denn? Es sind 19" Geräte in Medienracks die nachher auch entsprechend angeschlossen werden müssen.

    Viele Grüße

    Stephan

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  • Mister.Lange
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    • 14. November 2008 um 18:44
    • #4

    Das hängt sicher davon ab, was der Kunde gekauft hat. Hat er einen Fernseher im Markt von der Palette mitgenommen, oder hat er ein komplettes System installiert bekommen.

  • Stephan Graeske
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    • 14. November 2008 um 18:46
    • #5

    Er hat eine komplette Festinstallation beauftragt, also Geräte incl. Installation gekauft.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Mister.Lange
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    • 14. November 2008 um 19:10
    • #6

    Dann hat er ja Gewährleistung auf das komplette funktionierende System. Also ich würde da erwarten, dass ich das nicht selber ausbauen muss. Bei großen Installationsfirmen ist das sicher insofern einfacher, als das sie ihre jährlich anfallenden Kosten in dieser Richtung kennen und mit einpreisen können. Nur wie macht man das als "Gelegenheits-Installateur"?

  • hell&dunkel
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    • 14. November 2008 um 19:11
    • #7
    Zitat von "Stephan Graeske"

    ...in eine Festinstallation Audiotechnik verkauft und installiert..


    Werkliefervertrag lautet hier das Stichwort.
    Du hast Geräte verkauft und installiert. Insofern bist Du für beides verantwortlich. Sollte ein Gerät nicht funktionieren liegt es an Dir dieses abzustellen. Sprich Du gehst zum Kunden baust es aus reparierst es oder lässt es reparieren und baust es wieder ein. Die Kosten dafür trägst Du selbst. Da Du aber auch ein defektes Gerät (ein)gekauft hast, geht auch Dein Händler/Hersteller in die Gewährleistung.

    Zitat von "Stephan Graeske"

    Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?


    Schon einmal etwas vom BGB gehört. Gibt es in jedem gut sortierten Buchhandel für 5,00€.

    Michaela
    Büroleiterin im Handwerk

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  • Stephan Graeske
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    • 14. November 2008 um 19:19
    • #8

    Werkvertrag / Dienstvertrag, dass ist doch die Frage.

    Im Angebot steht:
    1x Gerät A
    2x Gerät B
    3x Kabel C
    4x Arbeitseinheit á 10 Minuten für Installation


    ... für einen Werkvertrag müsste meiner Meinung nach dort stehen: "Spielfertig Installation einer Audioanlage".

    Oder?

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  • hell&dunkel
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    • 14. November 2008 um 19:37
    • #9
    Zitat von "Mister.Lange"

    Dann hat er ja Gewährleistung auf das komplette funktionierende System. Also ich würde da erwarten, dass ich das nicht selber ausbauen muss. Bei großen Installationsfirmen ist das sicher insofern einfacher, als das sie ihre jährlich anfallenden Kosten in dieser Richtung kennen und mit einpreisen können. Nur wie macht man das als "Gelegenheits-Installateur"?


    Wieso soll es unterschiedliche Regelungen geben für Betriebe unterschiedlicher Größe? Das ganze nennt man Kalkulation. Es geht eben nicht nur darum irgendetwas zu verkaufen oder zu installieren, man muss auch immer damit rechnen dass etwas nicht funktioniert (Mängel) und nachgearbeitet werden muss. Auch diese Kosten müssen gedeckt sein.

    Zitat von "Stephan Graeske"

    Werkvertrag / Dienstvertrag


    Hier handelt es sich ausschließlich um einen Werkvertrag und bei diesem wirst Du "zur Herstellung des versprochenen Werks ... verpflichtet". BGB §631 (1)

    Ein Dienstvertrag wäre z.B. ein Arbeitsvertrag (zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

    Ernste Frage: Lernt man das bei der Meisterausbildung Veranstaltungstechnik nicht? Das ist Lehrstoff in jeder Handwerksmeisterausbildung und zur Selbständigkeit und zum Unternehmertum unabdingbares Wissen.

    Michaela

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  • Mister.Lange
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    • 14. November 2008 um 19:58
    • #10

    @helldunkel

    Eben, das meine ich ja. Eine große Firma hat quasi die entsprechende Erfahrung dies alles zu kalkulieren.
    Aber eine kleine lokale Firma die vielleicht 1-2 mal eine kleinere Installation im Jahr macht, wie kann die das sinnvoll kalkulieren? Gibt es für soetwas Richtwerte (im Verhältnis zu Umsatz oder Anzahl der Geräte)?

    Ich glaub das wird schon fast off Topic. Sorry dafür.

  • hell&dunkel
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    • 14. November 2008 um 22:23
    • #11

    Also ich bin dafür, daß Michaela ihren eigenen Account bekommt... :wink:

    Kalkulieren lässt sich so etwas nur schwer, da viele Faktoren mit einfließen:

    - Wertigkeit und Solidität der Geräte
    - Anzahl und Häufigkeit der Nutzung
    - Benutzer (grober Klotz oder eher vorsichtig)
    - Art der Installation: Disco, Studio, Kneipe....?
    usw...

    Der durchschnittliche Veranstaltungstechniker, der nur Dienstleistungen erbringt, hat mit Gewährleistung aus Werklieferverträgen keine Probleme.
    Arbeiten - Abrechnen - Fertig.

    Handwerker im Bau/Baunebengewerbe:
    Arbeiten - Abrechnen - Auf Gewährleistungsfall warten --ggf. zum Kunden fahren.
    Auch wenn ein Fehler an einem von mir gelieferten (fest eingebauten) Gerät vom Werkskundendienst vor Ort beseitigt wird, bin trotzdem ich der Ansprechpartner des Kunden und darf als solcher zuerst antanzen.

    Bei den ersten Problemen mit Werkliefervertragsgeschichten schaut der hell/laut-Mensch dann schon recht komisch aus der Wäsche. Siehe oben.
    Erfahrungswert: Für den Kunden billige Lösungen können den Installateur teuer kommen.
    Willkommen in der Welt des Werkliefervertrages.

    Armin
    Handwerksmeister

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  • Stephan Graeske
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    • 15. November 2008 um 23:08
    • #12

    Danke für die Rückmeldungen!

    Wie ist das denn mit der Beweislast? Wenn nach wochenlangem problemlosen Betrieb plötzlich 2 Verstärker gleichzeitig ausfallen (abbrennen) - dann scheint mir eine Fremdeinwirkung nicht ausgeschlossen.

    (Der Hersteller gibt keinen Kommentar zum Fehler und schickt das Gerät repariert auf Gewährleistung zurück).

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • hell&dunkel
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    • 15. November 2008 um 23:44
    • #13
    Zitat

    Willkommen in der Welt des Werkliefervertrages.

    :wink:
    Innerhalb eines halben Jahres darfst du beweisen, daß eine Fremdeinwirkung vorlag. Das fällt natürlich sehr schwer, wenn du Geräte vom Hersteller kommentarlos und kostenlos repariert zurück bekommst.

    Wenn der Hersteller entsprechende Garantieleistungen über den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistung hinaus erbringt, dann freue dich darüber.
    Das erleichtert die Erledigung von Kundenreklamationen.

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