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Takt-Maximal-Mittelungs-Pegel

  • stephan augustin
  • 17. November 2008 um 23:10
  • stephan augustin
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    8
    • 17. November 2008 um 23:10
    • #1

    Hi,

    Ich hab zwar schon so einiges in der Branche hinter mir, aber mit den ganzen Schallpegeln sowie Messmethoden komm ich noch nicht ganz klar.

    Auch nach der Studie von einigen Threads hier habe ich entweder nicht den richtigen gefunden, oder ... :)

    Mein akutes Problemchen:

    Heute bekomme ich eine Mail von einem Bekannten. Der schreibt:

    "Wir erhielten die Auflage der Immissionsbegrenzung auf 45 dB(A) nach
    Takt-Maximal-Mittelungs-Pegel."

    Jetzt die Frage: Was ist das ? Wie misst man das ? Welches Messsystem kann man verwenden ? Es muss ja auch zumindestens halbwegs kalibriert sein.
    Ich nehme an, die überschreitung der Grenzwerte muss der Kläger beweisen, aber wir würden gerne Wissen, wie laut man überhaupt machen darf ...

    Danke für eure Antworten ..

    Gruß
    Stephan

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 17. November 2008 um 23:33
    • #2

    hallo,


    das steht in der TA lärm. die messung ist nicht ganz einfach, weil das verfahren nicht international normiert ist und dementsprechend eine eher eingeschränkte auswahl auf der softwareseite besteht. wenn man weiß was man tut, kann man auch mit ersatzwerten zur bestimmung der beurteilungspegel rechnen.
    sollte der zu beurteilende pegel nach TA lärm gemessen werden, ist zu beachten, dass ein amtlich geeichter schallpegelmesser nach klasse 1 vorgesehen ist. ähem.

    ein kleiner hinweis noch zu den auferlegten pegeln:
    zu laut ist, wenn der nachbar (oder wer auch immer) was hört. viel erfolg bei eurer veranstaltung!

  • simonstpauli
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    • 18. November 2008 um 02:59
    • #3

    Eine weitere interessante Information um zu erfahren, wie laut man machen darf:

    WO ist der maßgebliche Immissionsort?

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • ADMIN
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    • 18. November 2008 um 09:12
    • #4
    Zitat von "simonstpauli"

    WO ist der maßgebliche Immissionsort?

    Nach TA Lärm: 0,5m vor dem geöffneten Fenster des am stärksten betroffenen Raumes.


    Ansonsten: Dass die auf L-TaktMax abstellen und nicht auf den Beurteilungspegel nach TA Lärm/Freizeitlärmrichtlinie, könnte ein Indiz dafür sein, dass die Behörde ihre Schriftsätze noch nicht auf die aktuelle Regelung angepasst hat. Wobei auch beim Beurteilungspegel der Taktmaximalpegel zugrunde liegt, dieser wird nur im Impulszuschlag versteckt.


    Messungen im Immissionsschutz mit geeichten Klasse 1-Geräten, überlicherweise von einer zugelassenen Messstelle nach § 26/28 BImSchG.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • stephan augustin
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    8
    • 18. November 2008 um 12:52
    • #5

    Hi,

    danke erstmal für eure antworten,
    Fabian:

    Die TA Lärm habe ich natürlich gelesen. Leider nicht erfolgreich im Bezug auf den Takt-Maximal-Mittelungs-Pegel.
    Dann hab ich auch noch vergessen, euch die DIN mitzuteilen:
    DIN 45641

    Zu laut ist leider nicht ganz richtig definiert:-)
    Wir machen keine Veranstaltung, sondern sind fest im gleichen Gebäude wie ein Kino, welches sich nun beschwert, dass bei den allerhöchstens 1x wöchentlich stattfindenden Konzerten zu viel Lärm entsteht. Dadurch finden auch alle Ausnahmeregeln ( 10x im Jahr ) usw keine Anwendung ..
    Sorry, mir scheint ich hab ne ganze menge Infos vergessen .. :(

    simonstpauli:
    Dieser Punkt ist in der Auflage wohl noch offen, muss noch rechtssicher geklärt werden, aber ich denke mit gesundem Menschenverstand wirds der Punkt mit der lautesten Störung sein ..


    ADMIN:

    Dass die auf L-TaktMax abstellen und nicht auf den Beurteilungspegel nach TA Lärm/Freizeitlärmrichtlinie, könnte ein Indiz dafür sein, dass die Behörde ihre Schriftsätze noch nicht auf die aktuelle Regelung angepasst hat. Wobei auch beim Beurteilungspegel der Taktmaximalpegel zugrunde liegt, dieser wird nur im Impulszuschlag versteckt.

    ^^ da hört mein Verständnis schon wieder auf. Kannst du mir geeignete ( leichte ) lektüre empfehlen, wo diese ganzen Begriffe verständlich erklärt werden ?

    sorry, bin einfach kein Gesetzestextmensch :)
    Vielen Dank
    Stephan

  • tufkasr
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    310
    • 18. November 2008 um 13:19
    • #6

    Ich hab ja keine Ahnung, aber waehrend der Betriebsstunden des Kinos bezweifele ich, dass der geforderte Pegel an irgendeiner Stelle innerhalb oder ausserhalb des Gebaeudes allein durch den Betrieb des Kinos eingehalten werden kann.

    Ich hab vor langer Zeit versucht, diverse Schallpegel zu erfahren - 45dB(A) ist der Hintergrundpegel einer Dorfhauptstrasse um 0200 - das entspricht Stille ausser ein paar Tieren irgendwo im Hintergrund...

  • stephan augustin
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    8
    • 18. November 2008 um 13:43
    • #7

    Das ist wohl richtig.. das gleiche hab ich auch erfahren.. wenn man allerdings das ganze durch ein paar mittelungsverfahren schleust, können da zwischendurch auch ein paar autos fahren und ein paar böller explodieren, ohne dass der pegel überschritten wird :-/ deswegen frage ich hier *gg*

    lg
    stephan

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 18. November 2008 um 15:18
    • #8
    Zitat von "Stephan Augustin"

    das gleiche hab ich auch erfahren.. wenn man allerdings das ganze durch ein paar mittelungsverfahren schleust, können da zwischendurch auch ein paar autos fahren und ein paar böller explodieren, ohne dass der pegel überschritten wird :-/ deswegen frage ich hier *gg*

    ...und du bist wirklich sicher, die TA lärm gelesen zu haben?

  • stephan augustin
    Beiträge
    8
    • 18. November 2008 um 15:32
    • #9

    sorry dass ich mich so unfachmännisch ausgedrückt habe.

    ich meinte im Prinzip dies hier
    Quelle: Wikipedia Beurteilungspegel

    Beispiel zum Verkehrslärm: Wenn ein Anwohner in einer Nacht insgesamt neunmal ein Fahrzeug während jeweils 20 Sekunden mit einem Pegel von 90 dB wahrnimmt und wenn in der übrigen Zeit Ruhe mit 40 dB herrscht, wird so gemittelt:
    Der Nacht-Beurteilungspegel als das energetische Mittel über
    a) 9 * 20 = 180 Sekunden = 3 Minuten mit 90 dB und
    b) (8 Stunden - 3 Minuten) = 477 Minuten mit 40 dB
    beträgt 68 dB.

    Dieser Beurteilungspegel ergibt sich unabhängig davon, ob die 9 Fahrzeuge hintereinander in der Zeit von 22:00 bis 22:03 Uhr vorbeifahren oder jeweils zu jeder vollen Stunde von 22:00 bis 06:00 Uhr.

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 18. November 2008 um 15:33
    • #10
    Zitat von "svenr"

    45dB(A) ist der Hintergrundpegel einer Dorfhauptstrasse um 0200 - das entspricht Stille ausser ein paar Tieren irgendwo im Hintergrund...


    ja, das kommt hin! spaßenshalber habe ich vor kurzem die nachtzeit von 22uhr bis 6uhr gemessen (0,5m vor´m fenster; schallpegelmesser klasse 1 und mikrofonie klasse 1 mit hoher empfindlichkeit von 50mv/pa - anders kann man solche geringen pegel kaum noch messen...).
    gemessen wurde in einem wirklich ruhigen berliner wohngebiet. hintergrundgeräusche durch das allgemeine "stadtgeräusch" (große hauptstraßen, güterzüge, ab und zu ein flugzeug).

    legende zu den kurven siehe rechts im bild...:

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 18. November 2008 um 15:37
    • #11

    @ Stephan Augustin:
    das zitieren einer wikipedia-quelle scheint mir die letzte frage zu beantworten...

  • tufkasr
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    • 18. November 2008 um 16:49
    • #12

    @ Fabian - deine Messung zeigt also einen LAEq von rund 49dB(A). Um auf 45dB(A) zu kommen, muesste man Berlin praktisch stillegen.

    @ Stephan - irgendetwas an der Geschichte haut nicht hin. Wenn du echte Hilfe von den hier anwesenden Fachleuten erwartest solltest du alle relevanten Fakten aufschluesseln, und die genauen Auflagen gegenueberstellen. Anderenfalls verlaeuft deine Frage einfach im Sand.

  • ADMIN
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    • 19. November 2008 um 09:08
    • #13
    Zitat von "Stephan Augustin"

    Dieser Beurteilungspegel ergibt sich unabhängig davon, ob die 9 Fahrzeuge hintereinander in der Zeit von 22:00 bis 22:03 Uhr vorbeifahren oder jeweils zu jeder vollen Stunde von 22:00 bis 06:00 Uhr.

    Ich Bereich der TA Lärm mitteln wir tagsüber (6:00 bis 22.00 Uhr) über 16 Stunden, nachts gilt die lauteste Nachtstunde. Einfach mal die Formel genau ansehen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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