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Serviceverträge und ähnliches

  • bossjan
  • 9. Februar 2009 um 10:53
  • bossjan
    Verifiziert
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    329
    • 9. Februar 2009 um 10:53
    • #1

    Hi Kollegen,

    ich stehe gerade vor einem Problem: Was sollte alles in einem Service-Vertrag enthalten sein und was nicht? Sollten Reaktionszeiten vereinbart werden? Wie sieht es mit dem Umfang aus? Wie sollten die Zahlungsbedingungen sein? Haftung, Garantie, Schadensersatz, und und und...

    Habt ihr da schon mal so einen Vertrag entworfen? Oder kann man sich irgendwo im Internet ein Muster mal anschauen, damit ich einen groben Überblick bekomme? Leider hat mir die Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis gebracht.

    Vielen Dank schon einmal...

    Mit musikalischen Grüßen
    Jan

    jrp-Veranstaltungstechnik :: Ton Licht Bühnen Service - Ihr Erfolg ist unser Erfolg!
    http://www.jrp-veranstaltungstechnik.de

  • mringhoff
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    • 9. Februar 2009 um 12:41
    • #2

    Ich vermute mal, Du wirst im www auch kaum etwas finden, da solche Verträge eher individuell sind und außerdem schon fast zu den Geschäftsgeheimnissen gehören.

    Zwischen Kaufleuten könnt Ihr vereinbaren, was Ihr wollt. Also entwerfe doch Deinen eigenen Vertrag, wie Du meinst, daß es eine gute und zukunftsorientierte Zusammenarbeit fördern könnte.

    Auf welcher Seite stehst Du denn? Reaktionszeiten sind natürlich immer nur ein Nachteil für den Dienstleister. Selbstverständlich bemüht man sich alles zügig zu bearbeiten, doch falls es wegen irgendwelcher Gründer nicht klappt, steht man schon in der Pflicht. Aus Sicht des Serviceempfängers ist so eine Vereinbarung natürlich nicht schlecht.

    Garantien/Gewährleistungsfristen braucht man nicht zu vereinbaren, wenn es den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

    Ansonsten würde ich mir noch überlegen, welche Kündigungsfrist für beide Seiten angebracht ist und welche AGB mit einbezogen werden, welche Tätigkeiten in einem pauschal bezahlten Service genau enthalten sind und welche separat abgerechnet werden.

    Grundsätzlich macht es auch Sinn, daß man sich in einem Servicevertrag auch eine gewisse Regelungen trifft, daß man der einzige bleibt, der bestimmte Geräte betreuen darf. Sonst muss man als Dienstleister u.U. die Fehler der anderen geraderichten, ohne daß man dafür extra etwas bekommt...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • DJ-JAJA
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    • 9. Februar 2009 um 23:44
    • #3

    Ich empfehle das hier mal zu lesen:
    http://www.pcwelt.de/start/software…istungsvertrag/

    Daraus lassen sich auch gute Ideen für unser Business ableiten.

    Im Übrigen, würde ich ne Reaktionszeit nur anbieten, wenn diese auch immer geleistet werden kann.
    Wäre blöd wenn Du grad im Urlaub in Weitfortistan bist und Dein Kollege besoffen mit Kumpels um den Block zieht, während Dein Kunde auf die 4h Reaktion pocht! :wink:

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • marcoboy
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    3
    • 10. Februar 2009 um 11:50
    • #4

    Aus Erfahrung sind folgende Dinge Wichtig.

    -Laufzeiten
    - Kündigungsfristen
    - Umfang der Arbeiten hier muss eindeutig der Service definiert werden. Service dient zur Erhaltung des funktionstüchtigen Zustand der Anlage. Recht schnell gehen der Arbeiten zur Reparatur über ! Dem Auftraggeber muss klar sein, das dafür extra Leistungen berechnet werden können. Also lieber alle Arbeiten in den Vertrag benennen. Was nicht drin steht wird nur gegen Berechnung gemacht. Auch den Zyklus der Arbeiten benennen.
    - Vom Auftraggeber zu erfüllende Bedingungen z.Bsp Baufreiheit , Demontage von Geräten, stellen von Leitern, Hebebühnen etc.
    - Zahlungsbedingungen festlegen

    Dann Wichtig Wartungsbuch anlegen und immer vom Auftraggeber gegenzeichnen! Alles reinschreiben was gemacht wurde. Auch Reparaturen.

  • tufkadib
    Beiträge
    2.687
    • 11. Februar 2009 um 08:46
    • #5

    Hallo,

    eine Reaktionszeit würde ich nur bei Wartungsverträgen für sicherheitsrelevante Anlagen (Ela-Anlagen zur Ausstrahlungvon Alarmierungstönen / -durchsagen) anbieten. Das natürlich auch nur, wenn sie realisiert werden kann (was für Ein- bis Dreimannunternehmen eher schwierig ist).

    MfG

    DirkB

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