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Wartung etc. Handkettenzüge

  • FOH-Schreck
  • 5. März 2009 um 09:50
  • FOH-Schreck
    Beiträge
    57
    • 5. März 2009 um 09:50
    • #1

    Hallo Zusammen,

    hätte ein paar Fragen zu Handkettenzügen:

    - Wie müssen diese gewartet werden?
    - Welche Punkte sind für eine Routine-Inspektion zu empfehlen?
    - Welche Punkte überpüft der TÜV?
    - Macht es Sinn die Kette zu entrosten?

    Wäre über Erfahrungen dankbar!

    Viele Grüße FOH-Schreck

  • christoph roselius
    Verifiziert
    Beiträge
    62
    • 5. März 2009 um 10:25
    • #2

    Also,

    Du benötigst jedes Jahr eine Prüfung durch einen Sachkundigen,
    Alle vier Jahre eine Prüfung durch einen Sachverständigen, das bedeutet im endeffekt ist das wie zb. auch bei Genie liften.

    Punkte für eine Routineinspektion gibt es für dich keine, es seiden du bist Sachkundiger, aber dann musst du diese eh auf dem schirm haben!

    Wenn du die Ketten entrosten musst, würde ich mir mal überlegen ob es überhaupt einen sinn ergibt die dinger bei einem Sachkundiger oder sogar sachverständigen vorzustellen, wenn man nicht gerade jeweilig qualifizierte Mitarbeiter in der Company hat, kann u.U. die entsorgung günstiger sein... ;)

    Nette Grüße
    Chris

    Christoph Roselius - Freier Rigger

    Haakestrasse 7
    D-26125 Oldenburg
    Germany
    Mobile +49 (0) 1522 / 80 35 891
    E-mail christoph@christoph-roselius.de

    Einmal editiert, zuletzt von christoph roselius (6. März 2009 um 20:35)

  • stroti
    Gast
    • 5. März 2009 um 18:50
    • #3

    Hallo beisammen,

    selbstverständlich gehört eine Sichtprüfung bei jeder Inbetriebnahme dazu.
    Hier auf mechanisch beanspruchte Teile achten.
    Ich gehe jetzt mal von dem Einsatz in einer Veranstaltungsstätte aus:

    Mit "TÜV" wird oft die jährliche Sachkundigenprüfung gemeint.
    Wer die machen kann ist schwer zu definieren, Anhaltspunkte findest Du in der TRBS 1203.

    Hinzu kommt eine Prüfung durch BG-ermächtigte Sachverständige.
    Diese ist alle vier Jahre durchzuführen (nicht alle 5 Jahre, wie vorhin geschrieben).

    Die Prüfungen sind zu dokumentieren.

    Beste Grüße
    Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von stroti (7. März 2009 um 10:38)

  • christoph roselius
    Verifiziert
    Beiträge
    62
    • 6. März 2009 um 20:34
    • #4

    Hi,

    Ja Ralf, haste recht... ich stecke gerade in CAD, habe ich erwähnt das es echt anstrengend is sich da rein zu wursteln...
    Aber trotzdem kein grund hier fehlinfos zu verteilen. VIER Jahre für die Sachverständigenprüfung ist natürlich der korrekte Intervall, Danke an Ralf!

    Grüße
    Chris

    Christoph Roselius - Freier Rigger

    Haakestrasse 7
    D-26125 Oldenburg
    Germany
    Mobile +49 (0) 1522 / 80 35 891
    E-mail christoph@christoph-roselius.de

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 9. März 2009 um 23:01
    • #5

    Hallo,

    da hier die Rede von Handkettenzügen ist und ich noch keine C1 Handkettenzüge gesehen habe, ist die jährliche Sachkundigenprüfung ausreichend. Die Sachverständigenprüfung wird hier nicht gefordert.

    Gruß
    Stephan

  • stroti
    Gast
    • 12. März 2009 um 08:39
    • #6

    Hallo Stephan,

    auch ich habe bisher nur D8-HAndkettenzüge gesehen.
    Und da hast Du Recht, hier ist nur eine jährliche Sachkundigenprüfung notwendig.


    Beste Grüße
    Ralf

  • Hami
    Profi
    Reaktionen
    48
    Beiträge
    1.458
    Marktplatz Einträge
    2
    • 24. März 2009 um 13:45
    • #7

    Prüfen kannst Du (sofern Du erklärbar Sachkunde hast und das nicht in einem Schadensfall abstreiten würdest) in Anlehnung an die BGV D8, also BGG 956. Ich habe für den Fall mal eigene Prüfplaketten gemacht. Wichtig ist, dass Du nachvollziehbare Protokolle ausfüllst.

    Gruß,

    der Hami

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