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Subwoofer nach VA defekt

  • caseschubser
  • 27. April 2013 um 20:05
  • caseschubser
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    • 29. April 2013 um 12:27
    • #21

    9V Batterie hatte ich auch schon überlegt, aber ein Lautsprechertestgerät, womit man den ganzen Frequenzbereich testen kann, ist definitiv das Richtige! Danke für Eure Tipps!

  • else
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    • 29. April 2013 um 17:21
    • #22

    ok... und nu? nu testes die subs wennse zurückkommen. und?
    nimmste caution? spiel dat mal durch. du gibst also (nich janz so tollet) zeugs raus. es kommt zurück und ist in teilen oder zur gänze kaputt. watt nu? watt steht in deinen verträgen? oder gibts die dingen fürn handschlag?
    wenn du die reparatur bezahlt haben willst - wirst du mehr argumente brauchen als die tatsache dat die dingen kaputt sind! da hilft dann ooch keene 9 volt batterie oder nen prüfdingens für 30 euronen.
    nur mal so als hinweis.

    http://www.elseaudio.de

  • caseschubser
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    • 29. April 2013 um 20:02
    • #23

    else

    Was soll ich machen? Mir ne HK Icon LTS kaufen, die mir genau sagt, wann welcher Pegel über das Sys lief oder was?
    Wenn ich als Schüler nen Vertrag machen würde, wäre der nicht rechtsskräftig!
    PS. Versuche bitte, zwischendurch auch mal deine Shift-Taste zu benutzen ;-P

  • skyworker
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    • 29. April 2013 um 20:13
    • #24

    Worüber diskutieren wir denn? Über die Geschäftsfähigkeit oder über einen kaputten Bass zweifelhafter Qualität? Oder die Haftungsfrage?

    Hin ist hin - und warum sollte der Mieter bezahlen?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • caseschubser
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    • 29. April 2013 um 20:25
    • #25

    Hat sich ja jetzt auch erledigt, neue Treiber rein und gut is.
    Habe ich jemals erwähnt, um was für Boxen es sich überhaupt handelt? (Außer, dass es "günstige" Pappen sind)

  • skyworker
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    • 29. April 2013 um 20:50
    • #26

    nö

    Kein Applaus für Scheiße!

  • else
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    • 29. April 2013 um 21:34
    • #27

    nö... interessiert auch nicht!

    http://www.elseaudio.de

  • caseschubser
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    • 29. April 2013 um 21:42
    • #28

    Ich meinte nur, weil Du (else) das Zeug als mehr oder weniger minderwertig bezeichnest ohne eine Ahnung zu haben, um was es sich genau handelt?!

    OK, ich denke, wir können uns weitere Diskussionen hier sparen!
    Allen einen schönen Abend noch!

  • else
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    • 29. April 2013 um 21:44
    • #29

    nö ma liebba... dat warst du selber!

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  • caseschubser
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    • 29. April 2013 um 21:57
    • #30

    .

  • sabbelbacke
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    • 23. Mai 2013 um 13:49
    • #31
    Zitat von "Vincent Amling"

    kauf dir ein Lautsprechertestgerät, kostet knappe 30 Euro. Du kannst den kompletten Frequenzbereich kurz durchpiepen und hörst defekte sofort.


    Jein. So ein Gerät ist natürlich praktischer und kann mehr als ein simpler Durchgangscheck mit dem Ohmmeter. Ohne viel Erfahrung, ein gutes Ohr und exakte Kenntnis, wie es klingen soll plus Belastungstest kann man mit so einem Gerät aber auch nicht rausfinden, ob die Spule so gegrillt wurde, dass sie zwar noch geht, der Speaker aber bei Vollast nicht mehr sauber spielen würde. Oder wenn ein Widerstand in einer Weiche gegrillt wurde, der Rest aber grad noch so geht - merkt man damit auch nicht. Oder ob das Konuschassis mittlerweile einen Offsett hat. Oder sich die Schrauben innen schon lösen und das Chassis bei der nächsten 3 Stunden Orgie dann lösen wird. Oder ob die Membran in Bier schwamm und nach einem weiteren Tag einweichen beim nächsten Basschlag einen Riss bekommen wird.. und und und....

    Dafür sorgen, dass das Material auch bei Fehlbedienung noch heile bleibt (siehe Überdimensionierung und Schutzschaltungen, mechanische Schutzvorrichtungen, etc...) hilft am meisten - und unseriöse Kunden aussortieren. Restrisiko bleibt immer.

    Mietvertrag aufsetzen mit "wenn kaputt, dann zahlen" Klauseln rein, Kaution nehmen, Perso notieren bei Abholung, so verbindlich wie möglich sein, Prüfen des Materials bei Rückgabe, Einweisung bei Abholung, regelmässige Wartung.... All das erhöht die Chance auf Betriebssichereit - macht aber das Ganze teuer und aufwändig. "Nimm mit, passt schon" läuft dann nicht mehr (und damit auch bestimmte Kundengruppen - die ich aber eh nicht bedienen wollen würde, im Jugendalter gehören die aber dann eben zum potentiellen Kunden/Bekanntenkreis).

    hornresp

  • Mechwerkandi
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    • 24. Mai 2013 um 08:18
    • #32
    Zitat von "Sabbelbacke"


    Mietvertrag aufsetzen mit "wenn kaputt, dann zahlen" Klauseln rein...


    Ich würde in so einem Fall pauschal davon ausgehen, das es einen Vorschaden am Gerät hat, und der Vermieter versucht, auf der Schiene die Reparatur weiter zu reichen.

    Und nu? :grin:

  • sabbelbacke
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    • 24. Mai 2013 um 09:24
    • #33
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Ich würde in so einem Fall pauschal davon ausgehen, das es einen Vorschaden am Gerät hat, und der Vermieter versucht, auf der Schiene die Reparatur weiter zu reichen.

    Und nu? :grin:


    Es geht mehr um die Psychologie als um die rechtliche Handhabbarkeit bei so was. Natürlich darf man obigen Passus nicht unkommentiert in die AGBs reinschreiben, sondern muss bei Abholung mit den Leuten den Krams einmal anwerfen, erklären, die wichtigen Punkte in den AGBs kurz durchgehen - das hilft schon mal ungemein. Am besten so was schon in der Anfrage am Telefon ansprechen, damit die Leute gleich wissen, dass man die Sache ernst nimmt, dass es Regeln gibt, Konsequenzen und Verantwortung, usw.... Die "eyh, isch drück dir mal nen fuffi in die Hand, passt schon, oder" Typen rufen nach so einem Teleofnat nämlich dann den nächsten an mit dem sie denken, es rund treibern zu können und melden sich nie wieder :)

    Aber all das schützt natürlich nicht 100%, es sichert auch nicht ab, es zahlt im Ernstfall auch nicht den Schaden und wenn einer mit dem Material über Nacht nach Tansania abhaut oder es an den LKW-Fahrer gen Ukraine vertickt und am nächsten Tag die Privatinsolvenz einreicht - gibt einem auch keiner das Geld zurück.... Klar...

    Und wenn der Kunde partout behauptet, der Defekt wäre vorher schon da gewesen - hab ich es ja mit ihm bei Abholung überprüft und mein Kollege stand daneben und ich hab seine Personummer und er hat unterschrieben, dass er bei Schaden haftet - ob man dann im Ernstfall wegen 100 Euro Schaden den Aufriss macht und Erfolg hat - steht auf einem anderen Blatt - den meisten ist aber schon klar, dass Fortuna nicht so eindeutig auf Ihrer Seite steht und durch Aussortieren im Vorfeld hat man es in der Regel dann auch mit vernünftigen Leuten zu tun, die dann anstandslos zahlen.

    Im Gegenzug geb ich natürlich auch keinem etwas mit, was scohn so kurz vor dem Exodus steht, dass ich dem Kunden quasi meine Instandhaltung in Rechnung stellen will durch bewusstes Unterschieben von altersschwachem Material. Da gehts ja auch um den Ruf - letztlich bin ich ja der Depp, wenn der halbe Landkreis denkt, mein Material macht ständig die Grätsche - der Kunde stellt sich selten hin und zieht sich bei den Kumpels dann den Schuh an, er hätte es falsch bedient...

    Ich sortiere meine Kunden aber so vor und habe im Schnitt alle 3 Jahre dann mal einen "schwierigen" am Start und entsprechend wenig auch die "schwierigen Defekte" - die "Kollegen", die jedem Halodri Ihr Material ohne Vertrag zwischen Tür und Angel in die Hand drücken, fluchen alle 2 Wochen über Defekte, zu spät zurück gebrachtes Material, verdreckte Speaker, zusammengeknüllte Kabel, vergessene Rückgabetermine, vorzeitiges Altern von Lautsprechern ("komisch, nach 1 Jahr schon das Chassis durch, warum nur") und einem nicht abreisen wollenden Reparaturbedarf ...

    Alles Erziehungssache, sag ich mal :) (sowohl auf meiner als auch auf Kundenseite)

    hornresp

  • caseschubser
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    • 25. Mai 2013 um 16:56
    • #34

    Hi, viel Dank für Eure Ausführungen!
    Na ja das mit dem Mietvertrag ist so ne Sache, ich bin mom. noch Schüler und noch kein Kleingewerbe angemeldet o.Ä.
    Der Vertrag wäre ja dann - wie heißts korrekt - "nichtig" !??! oder?

    Gruß

  • else
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    • 26. Mai 2013 um 00:42
    • #35

    dat überlese ick jetzt mal...

    willste hoeneß nacheifern?

    http://www.elseaudio.de

  • caseschubser
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    • 26. Mai 2013 um 11:10
    • #36

    Ich frag ja nur!
    Wie sieht die Rechtslage da aus?
    Darf ich so einen Vertrag überhaupt "benutzen"?
    Ist dieser dann mit Unterschrift des Mieters gültig?
    Krasses Bsp.: Wenns jmd. bei einem Defekt drauf anlegt, ist dieser Vertrag dann gerichtlich verwertbar?

    Grüßle
    M

  • Mechwerkandi
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    • 26. Mai 2013 um 11:50
    • #37

    Jeder kann mit jedem einen Vertrag schliessen, es ist lediglich darauf zu achten, das selbiger nicht gegen geltende Gesetze verstösst oder sittenwidrig ist, und beide Vertragspartner dem Sinne nach geschäftsfähig sind.

    Ich selber sehe solche Formulierungen wie "zahlen, wenn kaputt" ausgesprochen kritisch, weil sie von jedem halbwegs bewanderten Juristen als Androhung eines empfindlichen Übels (hier vorliegend: Kosten in unbekannter Höhe) und damit als begründeter Anfangsverdacht im Sinne des § 253 StGB ausgelegt werden kann.
    Die Autovermieter beispielhaft umgehen diesen Umstand durch den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung mit SB.

    Aus meiner langjährigen Praxis in der Abwicklung gerichtlicher Gutachteraufträge kann ich herleiten, das die Gerichte in den weitaus meisten Fällen zugunsten des Verbrauchers/Kunden urteilen, wobei natürlich hier wie da gilt:
    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Unter besonderer Berücksichtigung mir bislang bekannt gewordener Vertragswerke aus dem Veranstaltungsgeschäft lässt sich herleiten, das die allermeisten nicht mal näherungsweise eigendlich wissen, was sie da tun.

  • Kracky
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    • 26. Mai 2013 um 12:42
    • #38

    Zum einen kannst und muss du bestimmte zusätzliche Einnahmen beim Lohnsteuerjahresausgleich mit angeben wenn du das nirgendwo anders tust, dann brauchst du auch keine Hoeneß Angst haben, zum anderen wie rechtfertigst du es das du für einen gebrauchten Gegenstand vom Mieter der letztmaligen Verwendung einen Ersatz im Neuwert erhebst nur weil er als einer von vielen nun mal das Pech hatte der zu sein bei dem es einen Defekt gab? Und wenn du keinen Neuwert voraus setzt welchen Zeitwert hatte das Mietobjekt bei der Abgabe an den Mieter, wie weißt du das nach. Mutwillige Beschädigung haben wir ja mal ausgeschlossen und auch da bekommst du höchstens den Zeitwert ersetzt. Ich denke da wirst du im Streitfall auch mit Mietvertrag leer ausgehen weil so eine Klausel sittenwidrig ist.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • sabbelbacke
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    • 26. Mai 2013 um 14:17
    • #39

    "Mutwillige Beschädigung haben wir ausgeschlossen" ? Wie, hab ich da was überlesen? Ich dachte, genau da rum ging es.....

    Moment - ist am Ende dem Mieter nicht mal ein Vorwurf zu machen in diesem konkreten Fall? hat der halt einfach laut gemacht und jetzt ist futsch? Worüber reden wir denn dann die ganze Zeit?

    vielleicht hab ich was überlesen oder zu schnell überflogen..

    hornresp

  • else
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    • 26. Mai 2013 um 15:58
    • #40

    "laut" heißt ja nicht automatisch "zu laut".... und woher soll der arme "laienhafte" mieter denn wissen das er "zu laut" gemacht hat?

    andere antworten sollten sich mal mit dem gewerbebegriff auseinander setzen.
    eine "vermietung" von musikequipment...

    allein schon das nicht einmalige einstellen von gebrauchten gütern bei ebay wertet der fiskus schon als gewerblichen handel. seit wann kann ein minderjähriger in diesem lande, mit genehmigung seiner erziehungsberechtigten, kein gewerbe betreiben und rechtsverbindliche verträge abschließen?

    gegen mutwillen kann man sich natürlich schützen, nur muss man mutwillen auch nachweisen! ein schutz gegen den ausfall eines, einem verschleiß unterliegenden bauteils aber... möcht ich mal rechlich korrekt ausformuliert sehen. :D

    http://www.elseaudio.de

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