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ILMC 21 - Thema Scheinselbständigkeit

  • Martin Kühnemund
  • 18. März 2009 um 11:31
  • Martin Kühnemund
    Verifiziert
    Beiträge
    3
    • 18. März 2009 um 11:31
    • #1

    Das Thema Scheinselbständigkeit scheint in unserer Branche immer mehr an Bedeutung zu gewinnen.
    Anbei eine Info von uns für alle die sich mit der Problematik auseinander setzen müssen oder wollen.
    Wie sind eure Erfahrungen?


    Das Problem Scheinselbständigkeit in der Eventbranche als Thema auf der ILMC 21

    Auf der diesjährigen International Live Music Conference (ILMC) in London steht für die 60 Teilnehmer des Production Meeting als wichtiges Thema das Problem Scheinselbständigkeit und Arbeiternehmerüberlassung für Helfer-Crews auf der Agenda. Vor dem Hintergrund von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (vormals Bundesanstalt für Angestellte/BfA) im Eventbereich verwundert es nicht, dass die Erörterung der problematischen Beschäftigungsverhältnisse im Fokus der ILMC 21 steht. Mit der Infrage-Stellung der auf Selbständigkeit aufgebauten Personalprofile steht das Selbstverständnis einer ganzen Branche auf dem Prüfstand.

    Die ADVENTURE CLUB COLOGNE GmbH, Agentur für Eventsupport und Crewmanagement in Hürth, wird auf der ILMC 21 nicht vertreten sein, begrüßt aber, dass das Thema Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) ins Bewusstsein des internationalen Veranstaltungsmarktes rückt. Die Fragen nach Haftung, Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Strafen betreffen alle Unternehmen, die Fremdpersonal für die Umsetzung ihrer Produktionen beschäftigen - unabhängig davon, über wen sie das Personal beziehen.

    Die Fragen nach der eigenen Haftung im Falle vorliegender Scheinselbständigkeit setzten für die ADVENTURE CLUB COLOGNE GmbH umfangreiche Recherchen und Gespräche mit Spezialisten in Gang. Schnell wurde klar, dass die ungeregelten Arbeitsweisen und Haftungsfragen zu schwerwiegenden Konsequenzen für alle beteiligten Parteien führen.

    Der Crewprovider aus Hürth hat daher seine Personaldienstleistung bereits im Jahre 2008 auf AÜ umgestellt: „Wir leisten somit trotz der großen unternehmerischen Verantwortung einen ersten Beitrag zugunsten rechtlich klarer Arbeitsverhältnisse, dem Schutz unserer Kunden und verbesserten sozialen Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiter“, heißt es zu diesem Schritt aus der Geschäftsleitung. Die Konfiguration der Arbeitnehmerüberlassung erforderte die Zusammenarbeit mit Fachanwälten aus der Zeitarbeitsbranche. Als größte Herausforderung erwies sich, das stark reglementierte Vertragssystem der AÜ an die flexiblen Gegebenheiten der Eventbranche anzupassen.

    Zur Verbesserung der Informations-Situation hat die ADVENTURE CLUB COLOGNE GmbH für Unternehmen der Veranstaltungsbranche zwei Fact Sheets publiziert mit den Themen:
    1) „Gefahr Scheinselbständigkeit: Wer ist wirklich betroffen?“ und
    2) Arbeitnehmerüberlassung: Das Prinzip kurz erklärt“.
    Die beiden PDF-Dokumente sind kostenlos abzurufen unter http://www.adventure-club-cologne.de

    Bei fragen zu der Problematik könnt Ihr mich gerne kontaktieren.

    Martin Kühnemund
    ADVENTURE COMMUNICATIONS
    Am Alten Bahnhof 24

    50354 Hürth

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    martin.kuehnemund@adventure-communications.de

  • falcocgn
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    • 18. März 2009 um 14:50
    • #2

    Ich habe ein Déja-vu. Vor über 10 Jahren habe ich mit meiner damaligen Firma Crew Connection Cologne und Kollegenfirmen die damals neue Gesetzeslage erkannt, mich durch alle relevanten Texte durchgelesen, darunter auch der über 30-seitige Rundschreiben-Erguss der Sozialversicherungsträger, habe aktiv bei allen relevanten Stellen und Kunden vorgesprochen, ein großes Informationsmeeting veranstaltet, gewarnt, aufgeklärt, REchtsanwälte beschäftigt und, und, und.

    JETZT kann ich nur noch sagen: ihr wolltet es mir nicht glauben. Herzlich willkommen liebe Branche in der Wirklichkeit!

    Nun wieder zur Sache. Es betrifft keineswegs nur die Handagenturen. Ich behaupte mal und viele werden mich dafür prügeln, dass auch der beliebte feste-freie Techniker nach den Regeln der DRV scheinselbständig ist. Das hat der WDR schon vor10+XJahren schmerzhaft erkennen müssen. In der TV- und Filmbranche sind flexible kurzfristige Arbeitsverträge normal. Es ist halt nur "ein bischen" mehr Aufwand, vor allem, da jetzt die Pflicht zur Sofortmeldung in gewissen Branchen besteht.

    Vor bestimmt zwei Jahren habe ich einen längeren Artikel zu den Flexibilisierungsmöglichkeiten der bestehenden deutschen Arbeitsgesetzgebung im VPLT-Magazin geschrieben. Reaktion null, hat keinen interessiert.

    Vor allem werden jetzt die Karten neu gemischt werden (müssen) Der Billig-Sub, der seine Leute für unter 13,50€ verschachert, wird aussterben. Die VK-Preise für Hands werden endlich in Regionen gehen, wo sie hingehören. Alle erwarten qualifizierte, saubere, ausgeschlafene usw. Hands. Wie soll das gehen? Was in diesem Zusammenhang ist Qualifikation? Welche Agentur hat die Zeit, das Geld und bekommt dann auch noch alle Leute zu der vorgeschriebenen jährlichen UNTERweisung (nicht unter 3 Stunden zu machen). Die Kosten sind in den letzten Jahren auch für Hands gestiegen, die Stundensätze real nicht.

    Hier aus der Praxis: Crew Connection Cologne hat damals vor 10 Jahren zwischen DM 23 bis DM 28 berechnet, bei Minimumstunden von 8 (!) Stunden plus Catering. Ausgezahlt wurden i.d.R. DM 18. Heute werden (in NRW) i.d.R. 14,50€ berechnet und im Schnitt 10,50€ ausgezahlt. Die Minimumstunden sind auf 4-6 Stunden gesunken. Jezt nehmt mal einen Taschenrechner und rechnet die DEM in € um. Abzüglich Inflation gibt? :evil:

    Auf einen Erfahrungsaustausch und Infos zur Umsetzung bin ich gespannt. Es existiert ja durchaus die ein oder andere Agentur, die ein AÜ-Genehmigung hat und auch plakativ auf die Homepage stellt. Doch das reicht eben nicht. Die AN, und zwar alle AN müssen auch entsprechend nach AÜG angestellt sein.

    Frage an ACC: Welchen Tarifvertrag habt ihr? Habt ihr wirklich ALLE AN nach AÜG angestellt? Was macht ihr, wenn ihr ausgebucht seid und der liebe Kunde möchte mal eben 4 Leute mehr haben?

    Fragen über Fragen. Ich bin gespannt auf eine Reaktion.

    ACHTUNG Veranstaltungshinweis: Auf der PLS am Freitag, 03.04. um 11:00 Uhr: "Scheinselbständigkeit-aktueller denn je" Der Vortragende ist Inahber einer Hostessenagentur, die alle Hostessen erfolgreich durch das Antragsverfahren gebracht hatte. Bis die Sachbearbeiter wechselten. Diese Agentur klagte gegen die DRV und GEWANN (!) gegen die RV. Der Fall geht nunmehr in die 2. Instanz. Infos dazu: http://www.unitedcasting.eu/forum/forum_posts.asp?TID=413

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Martin Kühnemund
    Verifiziert
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    3
    • 19. März 2009 um 16:58
    • #3

    Hallo Falco,

    Ich glaube das erste was deine Antwort aufzeigt ist, das wir uns in einem Prozess befinden, der bereits vor mindestens 10 Jahren begann und jetzt erst im Bewusstsein der Eventbranche angekommen ist. Aufgrund der aktuellen Rechtslage wird es sicherlich keine weiteren 10 Jahre benötigen bis sich das Verfahren der AÜG in der Branche verfestigt bzw. andere Alternativen in praktikable Konzepte umgesetzt und angewandt werden. Das Beispiel von Per4Mance, auf das Du per Link hingewiesen hast, zeigt das egal für welche Alternative man sich entscheidet, der Betrieb eines Systems das alle Vorgaben berücksichtigt, mit sehr viel Aufwand an Zeit, Energie und auch Geld verbunden ist.

    Gerade die von Per4mance praktizierte Agenturvariante ist sehr Arbeitsintensiv und funktioniert nur dann wenn man sich intensiv mit dem Statusfeststellungsverfahren auseinander setzt und genau das tut was Per4mance tut.

    In unserem Fall reden wir jedoch über das „Berufsbild“ Stagehand, also Helfer. Das ist nach Definition der DRV ein Niederschwelliges, weisungsgebunden arbeitendes und somit ein sozialversicherungspflichtig zu beschäftigendes Profil oder Problem, je nach dem aus welcher Richtung wir es betrachten. Der Versuch diesen Umstand anders aussehen zu lassen steht auf wackeligen Beinen und bringt im Zweifelsfall unterschiedliche Probleme mit sich. Aus unserer Sicht ist es empfehlenswert Nägel mit Köpfen zu machen. Das spart Zeit und Energie.

    Du wirfst verschiedene Fragen auf. Soviel sei an dieser Stelle gesagt:

    Wir sind ordentliches Mitglied des BZA und arbeiten auf der Grundlage des aktuellen Manteltarifvertrages des BZA. Alle unsere Arbeitnehmer sind festangestellt und erhalten den sich aus dem BZA Manteltarifvertrag ergebenen Lohn bzw. werden übertariflich bezahlt.

    Viele Grüße

    Martin

    Martin Kühnemund
    ADVENTURE COMMUNICATIONS
    Am Alten Bahnhof 24

    50354 Hürth

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  • eds-germany
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    • 20. März 2009 um 01:26
    • #4

    Hallo Allesamt!

    Die Problematik ist hier ebenfalls bekannt. Allerdings bin ich der Ansicht, so wie einer der wissenden Anwälte, dass jeder der Subunternehmer sich aussuchen kann ob er den Job machen will oder nicht. und hier liegt der genaue Punkt: wenn er nicht will, ist er nicht da. wenn er will, arbeitet er nach Anweisung, infolgedessen zwar abhängig von der Planung, aber auch nur an das eine Projkt gebunden. AÜ findet hier mE nicht statt, da die Leute jeden Folge-tag erneut verhandeln/ablehnen können.
    Die von Falco angesprochene Problematik der zubuchung kann mE NUR durch eine Beauftragung von Subs gelöst werden.
    Wären eigentlich für unsere Branche kurze Werksverträge denkbar?
    wie läuft es eigentlich wenn ein Holzbearbeitender Meister bei einem Projekt mit einem Teilbereich beauftragt wird, und somit nur auf Anweisung arbeitet? ist er dann sozialversicherungspflichtig???

    der Versuch die vielen Selbstständigen in DE wieder in die schwächelnde Sozialversicherungsstruktur zu integrieren sollte eigentlich von den Meisten in unserer Branche NICHT willkommen geheissen werden, wird aber anscheinend toleriert wie auch die Entwertung der Funkanlagen der VA-Branche. Das Deutsche SV-System ist NICHT Unternehmer-freundlich und will keine Neugründungen. Blöd nur dass man gerade in unserem Bereich auch mal wenig jobs hat. sollte man dann die Mitarbeiter in die Kurzarbeit schicken???


    MfG

    Alexei

  • mringhoff
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    • 20. März 2009 um 10:39
    • #5

    Insgesamt ist das vom Vater Staat alles etwas undurchsichtig geregelt, wie so viele Hopla-Hop-Gesetze der verschiedenen gerade an der Macht befindliche Koalitionen. War vor einigen Jahre es noch die Intention, mittels "Ich-AG" und sonstigen Förderprogrammen, möglichst viele Selbständige in die Eigenständigkeit zu entsenden, rudert man heute wieder zurück. Die Ich-AG ist abgeschafft worden.
    Kein Wunder, daß sich hier ein breites Steitfeld auftut.

    Zum Thema Scheinselbständigkeit gibts ja diverse Kriterien
    z.B.: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/C…sten/check6.htm

    Wer also als Dienstleister mit Subs arbeitet, sollte sichergehen, daß
    - dieser noch weitere Auftraggeber hat
    - dieser nicht mehr als 80% seines Einkommens bei einem einzigen Auftraggeber erwirtschaftet
    - der Sub keine klassischen Tätigkeiten eines Angestellten übernimmt, wie z.B. regelmäßige Arbeiten im Lager etc.
    - man keine "festen, regelmäßigen Arbeitszeiten" (z.B. werktags von 10.00 - 18.00) vereinbart. (dürfte ja in unserer Branche das geringste Problem sein...)
    - der Sub immer die freie Wahl hat, einen Job anzunehmen oder nicht
    - dieser auch sonst unternehmerisch auf dem Markt auftritt. z.B. Werbemaßnahmen wie eigene Website, Firmenname, Logo etc, also eine erkennbare Suche nach Kunden.
    - dieser auch unternehmerische Chancen hat, z.B. kann neue Kunden gewinnen, keine Knebelungsverträge (Konkurrenzverbot ist immer etwas kritisch) etc.
    - der Sub austauschbar ist (also keine Bindung an eine spezielle Person). In diesem Sinne sollte auch ein Betrieb auch zusehen, nicht immer nur den/die gleichen Subs zu engagieren.

    Der Stichpunkt "keine Bindung an Preisvorgaben" ist immer etwas schwierig. Oft kommt es ja zu Anfragen in der Art "Hätte einen Job für XY EUR - magst ihn machen?"
    Das deutet auf die Abhängigkeit zum Auftraggeber hin. Korrekterweise sollte es also andersrum laufen: "Hätte den und den Job, willst/kannst Du ihn machen und was würdest Du denn dafür haben wollen?" (Wenns zu viel ist, dann frag ich einen anderen...)
    Klar sind das alles Spitzfindigkeiten, aber genau darauf sollte man Acht geben, wenn der Beamte der Rentenversicherung mal nachfragt.
    Um das auch in der Buchhaltung zu verdeutlichen, erregen unterschiedliche Tages-/Stundensätze natürlich viel weniger Verdacht als wenn laufend und an fast jeden der gleiche Satz bezahlt wird...

    Dann gibt es ja noch ein paar Kriterien im Bereich "Arbeitnehmertypische Arbeitsleistungen" wie die Vorgabe des Auftraggebers der Arbeitszeit, des Arbeitsorts, des Termins etc.
    Solange es sich hier nicht um die reinen Vorgaben des Auftraggebers, sondern um die objektiven Vorgaben des Projekts handelt, sehe ich hier keine Probleme.

    Alles in Allem sollte es doch weiterhin möglich sein, Subs zu beschäftigen, ohne laufend mit Scheinselbständigkeit in Konflikt zu geraten, zumindest beim "normalen" VT-Dienstleistungsbetrieb.
    Der "feste Freie" sollte also mindestens mal vom Terminus her abgeschafft werden :)

    Personalagenturen haben hier aber sicher natürlich mehr Schwierigkeiten, die Grenze zu den Zeitarbeitsfirmen ist in der Praxis fließend....

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  • falcocgn
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    • 22. März 2009 um 04:14
    • #6

    Hallo zusammen,

    zunächst einmal als Grundlage für alle Debatten und Fragen das Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung von 2003, in dem genauestens die Regeln zur Scheinselbständigkeit erläutert werden: http://www.aok-business.de/rundschreiben/…FoerdSelbst.pdf

    Da dieses Schreiben aus dem Jahr 2003 stammt sind die vorher getroffenen Regeln nicht mehr so einfach umzusetzen. Der Link von mringhoff führt zu einem Artikel aus 2000.

    Generell ist nochmals zu sagen, dass die DRV nicht prüft, wie selbständig jemand ist, sondern wie angestellt. Dennoch KANN ein Selbständiger mit nur einem Auftraggeber ein Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger sein. Das wäre z.b. der "feste Freie", muss aber geprüft werden von der DRV.

    Der Verweis, bzw. der Vergleich mit Handwerksmeistern von oder dem Geschehen auf normalen Bau-stellen funktioniert auch nicht, da ein Handwerk eben ein Handwerk ist. Mit dem einfachen Annehmen oder Ablehnen von Aufträgen ist es auch nicht getan. Es sind immer noch zu viele Vorgaben seitens des Jobverteilers vorhanden(Stundensätze, Pauschalen, Eingliederung in die Orga,...) Das Problem mit dem schwankenden Arbeitsanfall wiederum ist lösbar durch hochflexibilisierte Arbeitsverträge mit Stundenkonto, Arbeit auf Abruf und anderen Instrumenten.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

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